Master Data

Registry
Register court Hannover HRB 223632
Previous
Platin 1343. GmbHPolyusus X Deutschland GmbH
Registered
5/3/2017
Industry
Activities of holding companiesManagement activities of other holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen an verbundenen und nicht verbundenen Unternehmen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Sven Falkenberg
since 5/16/2022
Managing Director
Marc Philipp Setzen
since 5/16/2022
Managing Director
Anja Dexheimer
since 5/16/2022
Procura

Beneficial Owners
Beta

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
Polyusus Lux X S.à r.l.LUX
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Polyusus Lux X S.à r.l.
Luxembourg
€25,000
100.00%

Holdings
Beta

NameOwnership
No data available

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

ProXES GmbH

Hameln

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Erklärung zur Einstandspflicht im Rahmen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Die ProXES GmbH erklärt sich hiermit gegenüber der ProXES International GmbH gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der ProXES International GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Die ProXES International GmbH mit dem Sitz in 31785 Hameln, Stephanplatz 2 verpflichtet sich - vorbehaltlich der Bildung und Auflösung von Rücklagen - ihren ganzen Gewinn an die ProXES GmbH mit dem Hauptsitz in 31789 Hameln, Stephanplatz 2 abzuführen. Für die Gewinnabführung gelten im Übrigen die Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Die ProXES International GmbH kann mit Zustimmung der ProXES GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) sind auf Verlangen der ProXES GmbH aufzulösen und als Gewinn abzuführen.

Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht jeweils zum Ende des Geschäftsjahres der ProXES International GmbH und ist ab diesem Zeitpunkt fällig.

Die ProXES GmbH kann eine Vorababführung von Gewinnen verlangen, wenn und soweit die Zahlung einer Vorabdividende zulässig wäre.

Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

 

gez. die Geschäftsführung

Erklärung zur Einstandspflicht im Rahmen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Die ProXES GmbH erklärt sich hiermit gegenüber der Stephan Machinery GmbH gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der Stephan Machinery GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Die Stephan Machinery GmbH mit dem Sitz in 31785 Hameln, Stephanplatz 2 verpflichtet sich - vorbehaltlich der Bildung und Auflösung von Rücklagen - ihren ganzen Gewinn an die ProXES GmbH mit dem Hauptsitz in 31789 Hameln, Stephanplatz 2 abzuführen. Für die Gewinnabführung gelten im Übrigen die Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Die Stephan Machinery GmbH kann mit Zustimmung der ProXES GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer bestehenden Ergebnisabführungsvertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) sind auf Verlangen der ProXES GmbH aufzulösen und als Gewinn abzuführen.

Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht jeweils zum Ende des Geschäftsjahres der Stephan Machinery GmbH und ist ab diesem Zeitpunkt fällig.

Die ProXES GmbH kann eine Vorababführung von Gewinnen verlangen, wenn und soweit die Zahlung einer Vorabdividende zulässig wäre.

Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

 

gez. die Geschäftsführung

Erklärung zur Einstandspflicht im Rahmen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Die ProXES GmbH erklärt sich hiermit gegenüber der ProXES Technology GmbH gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der ProXES Technology GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.

Die ProXES Technology GmbH mit dem Sitz in 79395 Neuenburg, Fischerstraße 10 verpflichtet sich - vorbehaltlich der Bildung und Auflösung von Rücklagen - ihren ganzen Gewinn an die ProXES GmbH mit dem Hauptsitz in 31789 Hameln, Stephanplatz 2 abzuführen. Für die Gewinnabführung gelten im Übrigen die Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Die ProXES Technology GmbH kann mit Zustimmung der ProXES GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) sind auf Verlangen der ProXES GmbH aufzulösen und als Gewinn abzuführen.

Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht jeweils zum Ende des Geschäftsjahres der ProXES Technology GmbH und ist ab diesem Zeitpunkt fällig.

Die ProXES GmbH kann eine Vorababführung von Gewinnen verlangen, wenn und soweit die Zahlung einer Vorabdividende zulässig wäre.

Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

 

gez. die Geschäftsführung

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