ProXES International GmbH
Same addressActivities of holding companies
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Sven Falkenberg since 5/16/2022 | Managing Director |
Marc Philipp Setzen since 5/16/2022 | Managing Director |
Anja Dexheimer since 5/16/2022 | Procura |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Polyusus Lux X S.à r.l. | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
ProXES GmbHHamelnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Erklärung zur Einstandspflicht im Rahmen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Die ProXES GmbH erklärt sich hiermit gegenüber der ProXES International GmbH gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der ProXES International GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die ProXES International GmbH mit dem Sitz in 31785 Hameln, Stephanplatz 2 verpflichtet sich - vorbehaltlich der Bildung und Auflösung von Rücklagen - ihren ganzen Gewinn an die ProXES GmbH mit dem Hauptsitz in 31789 Hameln, Stephanplatz 2 abzuführen. Für die Gewinnabführung gelten im Übrigen die Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. Die ProXES International GmbH kann mit Zustimmung der ProXES GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) sind auf Verlangen der ProXES GmbH aufzulösen und als Gewinn abzuführen. Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht jeweils zum Ende des Geschäftsjahres der ProXES International GmbH und ist ab diesem Zeitpunkt fällig. Die ProXES GmbH kann eine Vorababführung von Gewinnen verlangen, wenn und soweit die Zahlung einer Vorabdividende zulässig wäre. Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
gez. die Geschäftsführung Erklärung zur Einstandspflicht im Rahmen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Die ProXES GmbH erklärt sich hiermit gegenüber der Stephan Machinery GmbH gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der Stephan Machinery GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die Stephan Machinery GmbH mit dem Sitz in 31785 Hameln, Stephanplatz 2 verpflichtet sich - vorbehaltlich der Bildung und Auflösung von Rücklagen - ihren ganzen Gewinn an die ProXES GmbH mit dem Hauptsitz in 31789 Hameln, Stephanplatz 2 abzuführen. Für die Gewinnabführung gelten im Übrigen die Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. Die Stephan Machinery GmbH kann mit Zustimmung der ProXES GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer bestehenden Ergebnisabführungsvertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) sind auf Verlangen der ProXES GmbH aufzulösen und als Gewinn abzuführen. Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht jeweils zum Ende des Geschäftsjahres der Stephan Machinery GmbH und ist ab diesem Zeitpunkt fällig. Die ProXES GmbH kann eine Vorababführung von Gewinnen verlangen, wenn und soweit die Zahlung einer Vorabdividende zulässig wäre. Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
gez. die Geschäftsführung Erklärung zur Einstandspflicht im Rahmen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Die ProXES GmbH erklärt sich hiermit gegenüber der ProXES Technology GmbH gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der ProXES Technology GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die ProXES Technology GmbH mit dem Sitz in 79395 Neuenburg, Fischerstraße 10 verpflichtet sich - vorbehaltlich der Bildung und Auflösung von Rücklagen - ihren ganzen Gewinn an die ProXES GmbH mit dem Hauptsitz in 31789 Hameln, Stephanplatz 2 abzuführen. Für die Gewinnabführung gelten im Übrigen die Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. Die ProXES Technology GmbH kann mit Zustimmung der ProXES GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Absatz 3 HGB) sind auf Verlangen der ProXES GmbH aufzulösen und als Gewinn abzuführen. Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht jeweils zum Ende des Geschäftsjahres der ProXES Technology GmbH und ist ab diesem Zeitpunkt fällig. Die ProXES GmbH kann eine Vorababführung von Gewinnen verlangen, wenn und soweit die Zahlung einer Vorabdividende zulässig wäre. Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
gez. die Geschäftsführung |
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