TELTEC Semiconductor Technic GmbH

Am Moosbach 6, 74535 Mainhardt, DEU

Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 570510
Registered
7/5/1983
Industry
Manufacture of communication equipmentManufacture of testing machinesAgents involved in the sale of telecommunications equipment and electrical and electronic products n.e.c.
Purpose
Vertrieb und Kundendienst von Maschinen und Geräten für die Halbleiterindustrie, außerdem Entwicklung, Anpassung und Fertigung von Zusatzgeräten für die vorgenannte Branche.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Thomas Bohn
since 10/27/2006
Managing Director

Beneficial Owners

Identified persons (6)

NameOwnership
74.10%
M****** B*****************
9.40%
P***** C******
5.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
50000
100.00%

Holdings

NameOwnership
38.40%

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

TELTEC Semiconductor Technic GmbH

Mainhardt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

242,00

1

II. Sachanlagen

528.949,00

581

III. Finanzanlagen

188.607,24

202

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1.650.179,91

863

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.645.087,88

2.274

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

3.776.310,57

2.000

C. Rechnungsabgrenzungsposten

17.317,99

16

Summe Aktiva

9.806.694,59

5.937



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital (DM 50.000,00)

25.564,60

25

II. Bilanzgewinn

5.464.041,69

3.591

5.489.606,29

3.616

B. Rückstellungen

2.060.503,88

1.540

C. Verbindlichkeiten

2.256.584,42

781

Summe Passiva

9.806.694,59

5.937

ANHANG

Die TELTEC Semiconductor Technic GmbH mit Sitz in Mainhardt ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Register-Nr. HRB 570510 eingetragen.

I. Erläuterungen und Angaben zur Bilanz

1. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff und §§ 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.

Sofern es der Übersichtlichkeit diente, sind bei Wahlrechten die Angaben im Anhang gemacht.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der kaufmännischen Vorsicht. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1 und 2 HGB finden Beachtung.

Die Posten des Sachanlagevermögens sind mit den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Die Abschreibungen werden nach folgenden Grundsätzen vorgenommen:

Immaterielle Vermögensgegenstände: linear, auf 3 Jahre

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: linear, auf 3 bis 13 Jahre

Bei den Zugängen werden die monatsanteiligen Abschreibungssätze verrechnet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu € 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wird.

Die Finanzanlagen sind zu den Anschaffungskosten, vermindert um etwaige dauerhafte Wertminderungen, bilanziert.

Die Vorräte an Ersatzteilen und Geräten wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem gegebenenfalls beizulegenden niedrigeren Wert am Abschlussstichtag bewertet.

Erhaltene Anzahlungen auf Vorräte werden offen abgesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Einzelrisiken durch Wertberichtigungen bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % auf die Nettoforderungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,87 % (Vj.: 2,30 %) gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB (von der Bundesbank ermittelt) verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen und eine Fluktuationsrate wurden nicht berücksichtigt.

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde wie im Vorjahr der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre verwendet. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,35 %) ein um T€ 11 niedrigerer Rückstellungsbetrag. Dieser abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB).

Die ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung eines Geschäftsführers dienenden, dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Planvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurde mit dem beizulegenden Zeitwert mit dem entsprechenden Teil der Pensionsrückstellung verrechnet.

Der Zeitwert des Planvermögens beträgt T€ 867 (Anschaffungskosten T€ 826) und der Erfüllungsbetrag der anteiligen Pensionsverpflichtung beträgt T€ 996.

Im Zusammenhang mit vorgenannter Verrechnung wurden Erträge aus Planvermögen mit Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 0 (Vj.: T€ 15) verrechnet.

Aus der Aktivierung des Planvermögens zum beizulegenden Zeitwert ergibt sich zum Bilanzstichtag eine Ausschüttungssperre in Höhe von T€ 41 (§ 268 Abs. 8 Satz 3 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen sind angemessen entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verluste sowie ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Soweit die zugrunde liegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält, wurde die Rückstellung zum Barwert mit einem fristenkongruenten Zinssatz gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18.11.2009 abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen ausgewiesen, die im Berichtsjahr noch keine Erträge sind.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.

Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Im Falle eines Überhangs aktiver latenter Steuern unterbleibt die Bilanzierung in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

3. Angaben zur Bilanz

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von € 1.590.954,69 enthalten (§ 268 Abs.1 HGB).

Verbindlichkeiten in Höhe von € 2.256.584,42 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 1.751.832,45 sind durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte besichert.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB

Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag keine.

II. Weitere Angaben

Zu § 285 Nr. 7 HGB

Beschäftigtenzahl: 33

Zu § 285 Nr. 10 HGB

Geschäftsführer: Herr Dipl.-Ing. M.B.A. Thomas Bohn

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Zu § 285 Nr. 31 HGB

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten einen außergewöhnlichen Ertrag aus der Neuordnung der betrieblichen Altersvorsorge bzw. der Ablösung einer Pensionszusage.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Als Vorgang von besonderer Bedeutung, der nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt ist, ist der Ukrainekrieg zu nennen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges sind für die Volkswirtschaft und damit auch für das Unternehmen derzeit noch nicht abschätzbar.

Mainhardt, den 27. Juni 2022

gez. Thomas Bohn, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. Juli 2022

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