NB GmbH
Same addressResearch and experimental development on biotechnology
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Albert Borghuis since 3/29/2004 | Managing Director |
Jan Gerritsen since 3/29/2004 | Managing Director |
Official financial statements and annual reports
Gerritsen GmbHGronau, WestfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAktiva
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr aus folgenden Gründen abgewichen: Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung Anpassung an rechtliche Änderungen Ungenügender Darstellungsraum Vereinheitlichung verschiedener Einzelabschlüsse Umstellung auf neue EDV-Anwenderprogramme Einordnung des Unternehmens in eine andere Größenklasse Währungsumstellung Die Änderungen betreffen im Einzelnen: Die Gliederung der Bilanz änderte sich gegenüber dem Vorjahr in folgenden Positionen: Positionen des Vorjahres Positionen des Geschäftsjahres Gründe für die Durchbrechung der Darstellungsstetigkeit Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjahres und danach - wurde gemäß EStG R 44 Abs. 2 S. 3 Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben. Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt. Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Pensionsrückstellungen Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode mit dem Teilwert auf Basis eines Zinsfußes von 6 % bilanziert. Der Wert, der nach Art. 28 Abs. 3 EGHGB nicht bilanzierten Anwartschaften aus Pensionszusagen, die vor dem 01.01.1987 erteilt wurden, beträgt EUR Anklicken und Betrag eingeben. Währungsumrechnung Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden wie folgt umgerechnet: Positionen des Geschäftsjahres Darin enthaltene Währungseinheit Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles Kurs am Bilanzstichtag Wertansatz in der Bilanz Die nachfolgend zusammengefassten Geschäftsvorfälle wurden mit dem Terminkurs bewertet, da diese Geschäftsvorfälle durch Termingeschäfte abgedeckt wurden: Positionen des Geschäftsjahres Darin enthaltene Währungseinheit Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles Kurs am Bilanzstichtag Wertansatz in der Bilanz Gegen Verluste aus Währungsgeschäften wurden folgende Sicherungsmaßnahmen getroffen: Anklicken und Text eingeben. Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Kurs ihres Entstehens eingebucht. Soweit sich wegen sinkender Wechselkurse Abwertungserfordernisse ergeben, werden die Verluste im Jahresabschluss erfasst. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden zu Wechselkursen am Entstehungstag angesetzt, soweit ein niedrigerer Geldkurs am Bilanzstichtag nicht eine Abwertung der Fremdwährungsforderung erforderte. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden zu Wechselkursen am Entstehungstag angesetzt, soweit ein höherer Briefkurs am Bilanzstichtag nicht eine Höherbewertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten erforderte. Betriebsaufspaltung Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum von Anklicken und Text eingeben. Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der Anklicken und Text eingeben als so genannte Besitzgesellschaft. Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der Anklicken und Text eingeben als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner). Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAllgemeines Aktivposten Nachdem der nach steuerlichen Vorschriften zu ermittelnde Gewinn höher war, als das handelsrechtliche Ergebnis, wurde gem. § 274 Abs. 2 HGB ein aktiver Abgrenzungsposten für latente Steuern / eine latente Steuerrückstellung in Höhe von EUR Anklicken und Betrag eingeben gebildet. Der latente Steuerertrag wird in den nächsten Anklicken und Zahl eingeben Jahren mit jeweils EUR Anklicken und Betrag eingeben aufgelöst. Der Ergebnisunterschied, der zu der aktivischen Steuerabgrenzung führte, beruhte auf folgendem Unterschied:
Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil Der Sonderposten mit Rücklagenanteil entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Rückstellungen Verbindlichkeiten Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:
Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (1) Geschäftsführer
(2) Geschäftsführer
Aufsichtsrat / Beirat
Sonstige VerpflichtungenGemäß Gesellschafterbeschluss vom Anklicken und Datum eingeben wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt. |
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