JK Pneumatik GmbHLiquidated
56220 Urmitz, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Christoph Walter Faßbender since 8/10/2009 | Managing Director |
Jürgen Kreutz since 2/24/2006 | Managing Director |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
JK Pneumatik GmbHUrmitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2010JK Pneumatik GmbH Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 284 bis 288 HGB erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (vgl. § 274 a HGB und § 288 HGB). § 42 Abs. 3 GmbHG Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht. § 268 Abs. 4 HGB Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 14.406,54 €. § 284 Abs. 1 HGB Sämtliche vorgeschriebenen Angaben gemäß dem Gliederungsschema des § 266 HGB wurden in die Bilanz aufgenommen. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Die Geschäftsvorfälle werden in Form der doppelten Buchführung erfasst. Ansatzvorschriften In die Bilanz werden sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten, in die Gewinn- und Verlustrechnung sämtliche Aufwendungen und Erträge aufgenommen. Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt. Bewertungsvorschriften Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet, und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, im Anschaffungsjahr zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,01 bis € 1.000,00 wurden im Vorjahr analog zur steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. In 2010 wurde das Wahlrecht in Anspruch genommen Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 52,00 € bis 410,00 € sofort abzuschreiben. Das Vorratsvermögen wird mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Dabei wurde die sog. FIFO-Methode angewendet. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurden ausreichende Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben angesetzt, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bewertet. § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wird nicht abgewichen. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten des Vorratsvermögens einbezogen. § 285 Nr. 1a HGB Laufzeit der Verbindlichkeiten:
In den übrigen Verbindlichkeiten enthalten sind: Verbindlichkeiten aus Steuern 13 T€ Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 1 T€ § 285 Nr. 1b HGB Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrecht oder ähnliche Rechte gesichert. § 285 Nr. 2 bis 8 a HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 8 b und b HGB Das Umsatzkostenverfahren findet keine Anwendung. § 285 Nr. 9 a und b HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 9 c HGB Den Geschäftsführern wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt, Haftungsverhältnisse zu ihren Gunsten wurden nicht eingegangen. § 285 Nr. 10 HGB Mitglieder des Geschäftsführungsorgans im Jahr 2010: Herr Jürgen Kreutz, Geschäftsführer Herr Christoph Faßbender, Geschäftsführer § 285 Nr. 11 HGB Die Gesellschaft besitzt an keiner anderen Gesellschaft mindestens 20 % der Anteile. § 285 Nr. 11 a HGB Die Gesellschaft ist nicht persönlich haftender Gesellschafter einer anderen Gesellschaft. § 285 Nr. 12 HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 13 HGB Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht vorgenommen. § 285 Nr. 14 HGB Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen. § 285 Nr. 15 HGB Die Gesellschaft ist keine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a HGB. § 285 Nr. 16 HGB Die Gesellschaft ist keine Aktiengesellschaft. § 285 Nr. 19 und 20HGB Die Gesellschaft bilanziert keine derivativen Finanzinstrumente. § 325 Abs. 1 HGB Die Geschäftsführer schlagen vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Urmitz, den 09. Mai 2011 Geschäftsführer Jürgen Kreutz Christoph Faßbender Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.5.2011. |
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