Master Data

Registry
Register court Stendal HRB 101794
Previous
AAR Brauer und Wolter Verwaltungs GmbH
Registered
4/16/1991
Industry
Engineering activities for technical building equipmentEngineering activities for other technical facilities projectsConstruction of industrial facilities, except buildings
Purpose
Entwicklung, Engineering und Anlagenbau, insbesondere für die chemische, pharmazeutische und Lebensmittel-Industrie sowie für den Energie- und Umweltsektor.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Jörg Dr. Schönefeldt
since 10/15/2018
Procura
Jeannette Dr. Hollien
since 12/6/2011
Managing Director
Gerhard Volter
since 7/13/2006
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

80937 München, Humannweg 1
€50,000
50.00%
Germany
€50,000
50.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

B + B Engineering GmbH

Magdeburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 67.591,00 99.442,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.097,00 24.331,00
II. Sachanlagen 60.494,00 75.111,00
B. Umlaufvermögen 3.196.722,29 4.037.739,06
I. Vorräte 1.069.528,00 2.180.162,95
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 442.870,11 731.429,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.684.324,18 1.126.146,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 91.434,88 64.140,80
Aktiva 3.355.748,17 4.201.321,86

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.217.037,26 1.300.878,80
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnvortrag 1.010.878,80 790.358,56
III. Jahresüberschuss 106.158,46 410.520,24
B. Rückstellungen 68.620,00 64.260,70
C. Verbindlichkeiten 2.070.090,91 2.836.182,36
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.070.090,91 2.487.432,36
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 348.750,00
Passiva 3.355.748,17 4.201.321,86

Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS 2023

1. Allgemeine Angaben

Die B+B Engineering GmbH mit Sitz in Magdeburg wurde am 07.12.1990 gegründet. Sie ist im Handelsregister in Stendal unter der Nummer HRB 101794 eingetragen.

Der Jahresabschluss ist nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17. 07. 2015 aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2016. Ausweisänderungen ergaben sich hieraus nicht.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie nicht mindestens zwei der drei dort genannten Größenkriterien an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreitet.

Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht. Hinsichtlich der Angaben im Anhang werden die Erleichterungsvorschriften nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4).

Zum Zweck der Offenlegung des Jahresabschlusses werden die Aufstellungserleichterungen nachgeholt und die Offenlegungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, im Zugangsjahr zeitanteilig, planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter ("GWG") mit (Netto-) Anschaffungskosten bis zu € 800,00 wurden im Zugangsjahr bis auf einen Erinnerungswert von € 1,00 sofort abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu Anschaffungskosten, die unfertigen Erzeugnisse mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wie zum Anlagevermögen erläutert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalbeträgen angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Rückstellung für Gewährleistung beinhaltet das allgemeine Gewährleistungsrisiko. Hierfür wird eine pauschale Rückstellung von 0,75 % des bereinigten Umsatzes gebildet, in dem der mit Rückgriffmöglichkeiten auf Subunternehmer behaftete Umsatz bei der Berechnung der Rückstellung nicht berücksichtigt wird.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

4. Erläuterungen zu Bilanzposten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB)

Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst.

bis zu 1 Jahr
von mehr als 1 Jahr
von mehr als 5 Jahren
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.838.425,04 0,00 0,00
Vorjahr 1.770.223,20 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 156.438,05 0,00 0,00
Vorjahr 856.369,78 0,00 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 75.227,82 0,00 0,00
Vorjahr 209.589,38 0,00 0,00
Insgesamt 2.070.090,91 0,00 0,00
Vorjahr 2.836.182,36 0,00 0,00

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2.) sind auch gestellte Abschlagsrechnungen von € 109.658,50 (Vorjahr € 479.947,50) enthalten, denen unter den Forderungen aus Lieferungen aus Leistungen spiegelbildlich derselbe Gesamtbetrag gegenübersteht. Besicherungen durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte bestehen nicht.

5. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB sind nicht bilanzierte Eventualverbindlichkeiten, welche in Höhe der Valutierung am Bilanzstichtag ausgewiesen werden. Innerhalb der Haftungsverhältnisse bestehen drei Bürgschaften. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme ist aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit als sehr gering einzuschätzen.

Weitere Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Während des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft durchschnittlich 23 Mitarbeiter (Vorjahr 23 Mitarbeiter) beschäftigt.

Frau Dr. Jeannette Hollien war im Berichtsjahr zum alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Abgabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.

 

Magdeburg, den 24.06.2024

gez. Dr. Jeannette Hollien

BESCHEINIGUNG

Wir haben auftragsgemäß den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der

B+B Engineering GmbH Magdeburg

für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.

 

Magdeburg, den 24.06.2024

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2024 festgestellt.

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