Conti Elektron GmbHLiquidated

36396 Steinau an der Straße, DEU

Master Data

Registry
Register court Hanau HRB 90613
Registered
11/12/1997
Industry
Manufacture of central heating radiatorsManufacture of wiring devicesManufacture of consumer electronics
Purpose
Ist die Herstellung von Rohrheizungskörpern und vergleichbaren Gegenständen.

History

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Management

NameRole
Liquidator
Annette Kloberdanz
since 11/24/2021
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

€25,600
100.00%

Financial Report

Conti Elektron GmbH

Bad Soden-Salmünster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 10.268,06
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00
II. Sachanlagen 5.477,81
III. Finanzanlagen 4.787,25
B. Umlaufvermögen 118.197,77
I. Vorräte 71.352,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.991,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 853,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 128.465,83

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 27.206,99
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00
II. Gewinnvortrag 31.330,40
III. Jahresfehlbetrag 29.723,41
B. Rückstellungen 2.747,82
C. Verbindlichkeiten 98.511,02
Bilanzsumme, Summe Passiva 128.465,83

Anhang


A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine "kleine" Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema und unter grundsätzlicher Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit sich nach Steuerrecht zwingende oder freiwillige Abweichungen ergeben, werden diese in einer steuerlichen Überleitungsrechnung erfasst.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear entsprechend der Nutzungsdauer.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 150 Euro bis 1.000 Euro wurden in einen Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG gestellt.

Die Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten bewertet.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Umlaufvermögen

Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rückstellungen

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen.

5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

6. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres und Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Wesentlichen übernommen werden. Änderungen durch das BilMoG wurden beachtet.

C. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden nicht.

2. Die Geschäftsführung war in 2010 Frau Annette Kloberdanz übertragen.

3. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden in 2010 nicht gewährt.

4. Forderungen i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG gegenüber den Gesellschaftern bestanden in Höhe von 4.680,79 Euro.

Bad Soden-Salmünster, 28.02.2012

gez. Annette Kloberdanz, Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2012 festgestellt.

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