ACC AICHAM CONCEPT CONSULTING AGLiquidated
89231 Neu-Ulm, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Petra Aicham since 5/19/2003 | Board Member |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
ACC AICHAM CONCEPT CONSULTING AGNeu-UlmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011BilanzAktiva
Anhang zum 30. September 2011ACC AICHAM CONCEPT CONSULTING AG, Neu-Ulm1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB in der durch das Bilanzrechts-Modernisierungsgesetz mit Wirkung ab 01.01.2010 geänderten Fassung. Zum 01.10.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) umgestellt. Die sich aus Art. 67 Abs. 1 bis 5 EGHGB ergebenden Beibehaltungswahlrechte wurden mit Ausnahme des Absatzes 4 - siehe dazu unter 2.3 - nicht beansprucht bzw. waren nicht einschlägig. Nach den Vorschriften des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde gleichwohl hinsichtlich Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung kein Gebrauch gemacht. Im Rahmen des Anhangs wird jedoch auf die für kleine Kapitalgesellschaften nach den §§ 274a, 276 Satz 2 und § 288 Abs. 1 HGB nicht erforderlichen Angaben grundsätzlich verzichtet, ebenso auf die Beifügung eines Brutto-Anlagenspiegels nach § 268 Abs. 2 HGB. Für Zwecke der Offenlegung von Bilanz und Anhang werden die Bilanz in der verkürzten Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Anhang im Hinblick auf § 274a Nr. 1 HGB ohne Beifügung des Brutto-Anlagenspiegels nach § 268 Abs. 2 HGB dargestellt. Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren zugrunde. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurden unter Berücksichtigung der vollständigen Ergebnisverwendung aufgestellt. Ein Lagebericht wurde zulässigerweise nicht erstellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 2.1 Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Auf die Anpassung der Vorjahresbeträge bei erstmaliger Anwendung der Vorschriften des BilMoG wurde verzichtet. Wesentliche Änderungen im Ausweis werden gleichwohl erläutert. Die sich aufgrund der geänderten Bewertungsvorschriften des BilMoG ergebenden Auswirkungen wurden geprüft. Soweit diese wegen Geringfügigkeit ohne wesentlichen Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses sind, wurde ggf. von aufwändigen Berechnungen und Umbewertungen abweichend von der Steuerbilanz abgesehen (z.B. bei Urlaubsrückstellung). 2.2 Bei der Bewertung wurde von der Unternehmensfortführung ausgegangen (Going-concern-Prämisse). 2.3 Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare, ggf. zeitanteilige Abschreibungen angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen auf die abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens wurden in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen oder entsprechend der betriebsindividuellen Nutzungsdauer ermittelt. Die Nutzungsdauern bewegen sich zwischen 3 bis 10 Jahren. In Zu- bzw. Abgangsjahren erfolgt die Abschreibung grundsätzlich zeitanteilig. Bei Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens, für welche in den Vorjahren steuerrechtliche Sonderabschreibungen in Anspruch genommen und auch handelsrechtlich gemäß §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. berücksichtigt worden waren, wurden die sich zum 01.01.2010 ergebenden, niedrigeren Wertansätze gem. Art. 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt. Die im Geschäftsjahr 2010 zugegangenen Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis Euro 410,00 werden in Übernahme der steuerrechtlichen Regelung im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Auf die Bildung eines Sammelpostens gemäß § 6 Abs. 2a EStG wird verzichtet; der in 2009 steuerbilanziell zwingend gebildete Sammelposten wird jedoch auch handelsbilanziell fortgeführt. 2.4 Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Von einer pauschalen Wertberichtigung wurde wegen Geringfügigkeit abgesehen. 2.5 Für Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Posten aus dem Vorjahr wurden entsprechend aufgelöst. 2.6 Die Steuerrückstellungen betreffen einen zurückliegenden Veranlagungszeitraum aufgrund teilweise rückwirkender Auflösung eines steuerlichen Investitionsabzugsbetrages. 2.7 Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf die Berücksichtigung von Kostensteigerungen konnte wegen der ganz überwiegend kurzen Laufzeit verzichtet werden. Im Übrigen wurde von einer von der Steuerbilanz abweichenden Bewertung angesichts der Geringfügigkeit der in Frage stehenden Beträge abgesehen. 2.8 Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.9 Der Posten passive latente Steuern von Euro 3.030,00 ergibt sich aufgrund von temporären Wertdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz infolge steuerlicher Sonderabschreibungen. 3. Einzelangaben zu den Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem nachfolgenden Anlagespiegel gemäß § 268 HGB zu entnehmen (siehe nachfolgende Seite). Für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses wird auf diesen Anlagenspiegel verzichtet. 4. Sonstige Angaben Vorstand der ACC AICHAM CONCEPT CONSULTING AG war im Geschäftsjahr 01.10.2010 bis 30.09.2011 Frau Petra Aicham, Diplom-Kaufmann.
Neu-Ulm, 19.12.2011 ACC AICHAM CONCEPT CONSULTING AG gez. Petra Aicham Bericht des AufsichtsratsProtokoll zur Sitzung des Aufsichtsrats zur Prüfung von Jahresabschluss und Ergebnisverwendungsvorschlag für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 zugleich Bericht des Aufsichtsrates an die ordentliche Hauptversammlung Der Aufsichtsrat der ACC AICHAM CONCEPT CONSULTING AG, Neu-Ulmbestehend aus den Mitgliedern Jochen Aicham (Aufsichtsratsvorsitzender) und Dr. Eva Aliki Busse (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende), Prof. Dr. Andrea Back tritt unter Verzicht für die Einhaltung aller Erfordernisse hinsichtlich Form und Frist zur Einberufung der Versammlung und hinsichtlich der Bekanntmachung der Tagesordnung zusammen und beschließt einstimmig, was folgt. Zugleich wird der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft folgender Bericht erstattet: 1. Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung aufgrund der Vorstandsberichte und aufgrund der im Rahmen gemeinsamer Sitzungen mit dem Vorstand gewonnenen Informationen laufend überwacht. Dem Aufsichtsrat sind keine Vorfälle bekannt geworden, die zur Beanstandung Anlass gegeben hätten. Der Aufsichtsrat empfiehlt daher der Hauptversammlung, den Vorstand zu entlasten. 2. Jahresabschluss zum 30.09.2011 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand der Gesellschaft aufgestellten Jahresabschluss zum 30.09.2011 in seiner Sitzung am heutigen Tag eingehend geprüft. Nach dieser pflichtgemäßen Prüfung bestehen keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, dieser entspricht vielmehr den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung. Der Jahresabschluss wird vom Aufsichtsrat gebilligt; er ist hiermit festgestellt gemäß § 172 Satz 1 AktG. 3. Ergebnisverwendungsvorschlag Der vom Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichtsrat vorgelegte Vorschlag an die Hauptversammlung zur Verwendung des Ergebnisses, wonach der sich als Summe aus dem Jahresüberschuss 2010/2011 mit Euro 2.780,22 und dem Gewinnvortrag aus den Vorjahren mit Euro 23.062,58 nach Abzug der Zuführung zur gesetzlichen Rücklage mit Euro 139,01 ergebende Bilanzgewinn von Euro 25.703,79 auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, wird gebilligt und der Hauptversammlung zur Zustimmung empfohlen.
Neu-Ulm, den 20.12.2011 gez. Jochen Aicham, Vorsitzender gez. Dr. Eva Aliki Busse, stellvertr. Vorsitzender gez. Prof. Dr. Andrea Back Einladung / TO HauptversammlungOrdentliche Hauptversammlung Die Hauptversammlung der ACC AICHAM CONCEPT CONSULTING AG, Neu-Ulmbestehend aus den Aktionären: Frau Dipl.-Kfm. Petra Aicham Herr Dipl.-Kfm. Jochen Aicham tritt in den Räumen der Gesellschaft an ihrem Sitz in Neu-Ulm zusammen. Die Leitung der Versammlung übernimmt der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Jochen Aicham. Der Aufsichtsratsvorsitzende stellt fest, dass das gesamte Kapital der Gesellschaft vertreten und die Versammlung beschlussfähig ist. Auf Frage des AR-Vorsitzenden bzw. auf Antrag des Vorstands beschließen die Aktionäre, was folgt: 1. Auf die Einhaltung sämtlicher Erfordernisse hinsichtlich Form und Frist für die Einberufung einer Hauptversammlung sowie hinsichtlich der vorherigen Bekanntmachung von Tagesordnungspunkten wird verzichtet. Der sofortigen Beschlussfassung wird zugestimmt. 2. Der Bericht des Aufsichtsrats gemäß Anlage über seine pflichtgemäße Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 30.09.2011 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Hauptversammlung stimmt ausdrücklich der Feststellung des Jahresabschlusses zum 30.09.2011 zu; erforderlichenfalls soll diese Beschlussfassung an die Stelle der Billigung durch den Aufsichtsrat treten, falls hinsichtlich letzterer Beschlussmängel vorliegen sollten. 3. Dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands, wonach der sich als Summe aus dem Jahresüberschuss 2010/2011 mit Euro 2.780,22 und dem Gewinnvortrag aus den Vorjahren mit Euro 23.062,58 nach Abzug der Zuführung zur gesetzlichen Rücklage mit Euro 139,01 ergebende Bilanzgewinn von Euro 25.703,79 auf neue Rechnung vorgetragen soll, wird auf Empfehlung des Aufsichtsrats zugestimmt. 4. Dem Vorstand, Frau Dipl.-Kfm. Petra Aicham wird für seine Geschäftsführung im Wirtschaftsjahr 01.10.2010 - 30.09.2011 Entlastung erteilt. 5. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates, Herrn Jochen Aicham, Frau Dr. Eva Aliki Busse und Frau Prof. Dr. Andrea Back wird für ihre Tätigkeit im Wirtschaftsjahr 01.10.2010 - 30.09.2011 Entlastung erteilt. Der Aufsichtsratsvorsitzende stellt fest, dass die Beschlussfassungen zu den Punkten 1. bis 5. in Anwesenheit sämtlicher Aktionäre jeweils einstimmig erfolgten und damit die zugrunde liegenden Anträge von der Hauptversammlung angenommen worden sind.
Neu-Ulm, den 20.12.2011 Die Aktionäre gez. Petra Aicham gez. Jochen Aicham Der Aufsichtsratsvorsitzende als Leiter der Versammlung und Verantwortlicher für die Niederschrift des Sitzungsprotokolls:
gez. Jochen Aicham sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt. |
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