LüPro
Projektentwicklung UG (haftungsbeschränkt)
Lüneburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
985,29 |
1.946,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
905,67 |
1.900,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
905,67 |
1.900,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
79,62 |
46,21 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
1.167,51 |
231,39 |
| Summe
Aktiva |
2.152,80 |
2.177,60 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
200,00 |
200,00 |
| II.
Verlustvortrag |
431,39 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
936,12 |
431,39 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
1.167,51 |
231,39 |
| B.
Rückstellungen |
880,00 |
722,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.272,80 |
1.455,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
932,30 |
| Summe
Passiva |
2.152,80 |
2.177,60 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt, soweit dem steuerrechtliche Vorschriften nicht
entgegenstanden. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Besondere Umstände, durch die die tatsächlichen
Verhältnisse nicht wiedergegeben werden, liegen
nicht vor.
Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der
größenabhängigen Erleichterungen
nach § 288 HGB i.V. mit § 267a für
Kleinstkapitalgesellschaften erstellt.
1. Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen
Vorgaben nach § 266 und § 275 HGB.
2. Bilanzierung
Der Jahresabschluss beinhaltet
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge, soweit dieses gesetzlich
vorgesehen ist. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB sind
Posten der Bilanzseiten, Aufwendungen und Erträge,
sowie Grundstücksrechte mit Grundstückslasten
nicht verrechnet worden.
Die Bilanz ist vor Berücksichtigung der
Verwendung des vorläufigen Jahresergebnisses
aufgestellt worden. Eine
Gewinnausschüttung erfolgte für das Jahr
2015 bis zum Stichtag 08.02.2016 nicht.
In der Bilanz sind das Anlage- und das
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie
die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Im
Anlagevermögen sind nur Gegenstände
ausgewiesen, welche dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen bestimmt sind.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
existieren nicht.
3. Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der
Unternehmensfortführung und der
Einzelbewertung vollzogen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung
war die voraussichtliche Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorgaben durch
die amtlichen Abschreibungs-Tabellen. Steuerrechtlich
zulässige Sonderabschreibungen wurden nicht
vorgenommen.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung nach § 253 Abs. 3 S. 3
und Abs. 4 HGB sind nicht erfolgt.
Die
Rückstellungen wurden nach kaufmännischer
Schätzung ermittelt.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt worden und unter
Berücksichtigung des § 253 Abs. 3 HGB ggf. mit
dem niedrigeren Börsen- und Marktpreis am
Abschlußstichtag bewertet worden.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem Betrag angesetzt,
mit dem die Schuld zu erfüllen ist
(Rückzahlungsbetrag).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Wertberichtigungen wurden nach den Angaben der Gesellschaft
nicht gebildet.
In
fremder Währung geführte Geldkonten, sowie
Debitoren und Kreditoren existierten nicht. Es ist
entsprechend keine Grundlage für die
Währungsumrechnung anzugeben, § 284 Abs. 2 HGB.
II. Handelsrechtliche Erläuterungen zu den
Bilanzposten
1. Aktiva
Anlagevermögen existierte im Kalenderjahr
2015 nicht.
Es existiert kein Ansatz eines entgeltlich
erworbenen
Geschäfts- oder Firmenwerts. Eine Aktivierung
ist daher nicht erfolgt.
Es sind keine
Kredite an Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans oder Gesellschafter
gewährt worden.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr gem. § 268 Abs. 4 HGB
existieren in Höhe von 905,67 Euro (Vorjahr 1.900,00
Euro).
Die Einbeziehung eines
Disagios in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
i.S. v. § 250 Abs. 3 HGB ist nicht erfolgt.
2. Passiva
Es existieren keine Verpflichtungen für
laufende
Pensionen, Anwartschaften, mittelbare Pensionen und
Ähnliches. Eine Rückstellung wurde daher nicht
gebildet.
Aufwandsrückstellungen i.S. v. § 249 Abs.
2 HGB wurden hinsichtlich zu erwartender Abschlusskosten
gebildet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestehen nicht. Die Restlaufzeit der
jeweiligen Verbindlichkeiten wurde in der Bilanz zu jedem
Verbindlichkeitsposten angegeben.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden im Geschäftsjahr in Höhe von 1.272,80
Euro (Vorjahr 522,80 Euro).
4. Weitere Informationen (Pflichtangaben)
Geschäftsführungsberechtigt ist der
Geschäftsführer Merlin Nikulka
(alleinvertretungsberechtigt).
5. Angaben zu Beteiligungsverhältnissen
Beteiligungen an Unternehmen mit einer
Beteiligung von mindestens 20 % der Anteile (§
285 Nr. 11 i.V. m. § 288 HGB.) sowie eine
wechselseitige Beteiligung existieren wie folgt:
Ein Mutterunternehmen und damit ein
Konzernabschluss existieren nicht.
|