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Registry
Register court Lüneburg HRB 204865
Previous
LüPro Projektentwicklung UG (haftungsbeschränkt)LüPro Projektentwicklung GmbH
Registered
3/13/2014
Industry
Wholesale of beveragesRetail sale of beveragesBeverage serving activities n.e.c.
Purpose
Gegenstand geändert, nun: der Gastronomiebetrieb sowie die Herstellung und der Vertrieb von Getränken mit und ohne Alkohol (online & offline).

History

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Management

NameRole
Wolfgang Dimke
since 11/20/2019
Managing Director
Agron Karaqica
since 12/5/2018
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

5 shareholders

GmbH structure

2 of 5 shown

21391 Reppenstedt
€7,560
30.00%
21339 Lüneburg
€6,300
25.00%

Financial Report

LüPro Projektentwicklung UG (haftungsbeschränkt)

Lüneburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Umlaufvermögen 985,29 1.946,21
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 905,67 1.900,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 905,67 1.900,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 79,62 46,21
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 1.167,51 231,39
Summe Aktiva 2.152,80 2.177,60

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 200,00 200,00
II. Verlustvortrag 431,39 0,00
III. Jahresfehlbetrag 936,12 431,39
IV. Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) 1.167,51 231,39
B. Rückstellungen 880,00 722,50
C. Verbindlichkeiten 1.272,80 1.455,10
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 0,00 932,30
Summe Passiva 2.152,80 2.177,60

Anhang

I. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs­vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt, soweit dem steuerrechtliche Vorschriften nicht entgegenstanden. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, durch die die tatsächlichen Verhält­nisse nicht wiedergegeben werden, liegen nicht vor.

Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB i.V. mit § 267a für Kleinstkapitalgesellschaften erstellt.

1. Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen
Vorgaben nach § 266 und § 275 HGB.

2. Bilanzierung
Der Jahresabschluss beinhaltet sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs­ab­gren­zungs­posten, Aufwendungen und Erträge, soweit dieses gesetzlich vorgesehen ist. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB sind Posten der Bilanzseiten, Aufwendungen und Erträge, sowie Grundstücksrechte mit Grundstückslasten nicht verrechnet worden.

Die Bilanz ist vor Berücksichtigung der Verwendung des vorläufigen Jahresergebnisses aufgestellt worden. Eine Gewinnausschüttung erfolgte für das Jahr 2015 bis zum Stichtag 08.02.2016 nicht.

In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rech­nungs­abgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Im Anlagevermögen sind nur Gegenstände ausgewiesen, welche dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB existieren nicht.



3. Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung und der Einzel­bewertung vollzogen.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer unter Berücksich­tigung steuerrechtlicher Vorgaben durch die amtlichen Abschreibungs-Tabellen. Steuerrechtlich zulässige Sonderab­schrei­bungen wurden nicht vorgenommen.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nach § 253 Abs. 3 S. 3 und Abs. 4 HGB sind nicht erfolgt.

Die Rückstellungen wurden nach kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden und unter Berücksichtigung des § 253 Abs. 3 HGB ggf. mit dem niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlußstichtag bewertet worden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Betrag angesetzt, mit dem die Schuld zu erfüllen ist (Rück­zahlungsbetrag).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen wurden nach den Angaben der Gesellschaft nicht gebildet.

In fremder Währung geführte Geldkonten, sowie Debitoren und Kreditoren existierten nicht. Es ist entsprechend keine Grundlage für die Währungsumrechnung anzugeben, § 284 Abs. 2 HGB.

II. Handelsrechtliche Erläuterungen zu den Bilanzposten


1. Aktiva
Anlagevermögen existierte im Kalenderjahr 2015 nicht.

Es existiert kein Ansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts. Eine Aktivierung ist daher nicht erfolgt.


Es sind keine Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans oder Gesellschafter gewährt worden.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gem. § 268 Abs. 4 HGB existieren in Höhe von 905,67 Euro (Vorjahr 1.900,00 Euro).

Die Einbeziehung eines Disagios in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten i.S. v. § 250 Abs. 3 HGB ist nicht erfolgt.

2. Passiva
Es existieren keine Verpflichtungen für laufende Pensionen, Anwartschaften, mittelbare Pensionen und Ähnliches. Eine Rückstellung wurde daher nicht gebildet.

Aufwandsrückstellungen i.S. v. § 249 Abs. 2 HGB wurden hinsichtlich zu erwartender Abschlusskosten gebildet.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Die Restlaufzeit der jeweiligen Verbindlichkeiten wurde in der Bilanz zu jedem Verbindlichkeitsposten angegeben.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden im Geschäftsjahr in Höhe von 1.272,80 Euro (Vorjahr 522,80 Euro).

4. Weitere Informationen (Pflichtangaben)
Geschäftsführungsberechtigt ist der Geschäftsführer Merlin Nikulka (allein­­ver­­tretungs­­berechtigt).

5. Angaben zu Beteiligungsverhältnissen
Beteiligungen an Unternehmen mit einer Beteiligung von mindestens 20 % der Anteile (§ 285 Nr. 11 i.V. m. § 288 HGB.) sowie eine wechselseitige Beteiligung existieren wie folgt:

Ein Mutterunternehmen und damit ein Konzernabschluss existieren nicht.

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