Master Data

Registry
Register court Deggendorf HRB 733
Previous
HINZ GmbH
Registered
8/28/1984
Industry
Manufacture of workwearWholesale of textilesWholesale of clothing
Purpose
Produktion und Handel von und mit Bekleidung nebst Zubehör.

History

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Management

NameRole
Albert Wahler
since 1/30/2004
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

8355 Hengersberg Mangstr. 6
DEM 50,000
100.00%

Financial Report

Wahler GmbH

Hengersberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 74.481,32 87.355,28
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 68.856,09 81.463,93
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.625,23 5.891,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 74.481,32 87.355,28

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 71.068,43 84.532,27
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 43.967,68 57.744,51
III. Jahresüberschuss 1.536,16 1.223,17
B. Rückstellungen 2.031,00 1.985,00
C. Verbindlichkeiten 1.381,89 838,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 74.481,32 87.355,28

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

der Firma Wahler GmbH, Hengersberg

A. Allgemeine Angaben

1. Der Jahresabschluss der Wahler GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

2. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB), konnten im Rahmen der Bilanzerstellung nicht festgestellt werden.

3. Bezüglich der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

1. Sachanlagen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten und, soweit es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibung kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.

Die Bemessung der Nutzungsdauern wurde auf der Grundlage der steuerrechtlichen Abschreibungstabellen und der tatsächlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen, da Einzelrisiken nicht vorliegen.

3. Rückstellungen

Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um erkennbare Risiken angemessen abzudecken.

4. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert.

C. Angaben zur Bilanz

1. Sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§264c HGB)

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ist eine Forderung gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer Albert Wahler 66.806,20 EUR, (im Vorjahr 77.549,68 EUR) ausgewiesen. Auf diesem Konto wurden Zahlungen der GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer verbucht. Es erfolgte eine Verzinsung mit 7 %.

3. Erläuterung der sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB)

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für Abschluss- und Prüfungskosten.

4. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse (§268 Nr. 7 HGB)

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen nicht.

2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)

Geschäftsführer der Gesellschaft ist im Geschäftsjahr unverändert wie bisher Herr Albert Wahler, Hengersberg.

Die Geschäftsführer sind allein vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

E. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2010 gem. § 245 HGB

 

94491 Hengersberg, den 28.06.2011

Albert Wahler, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2011 festgestellt.

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