PrimaFlora Verwaltungs-GmbH

Weseler Straße 322, 46286 Dorsten, DEU

Master Data

Registry
Register court Gelsenkirchen HRB 6536
Registered
4/13/1999
Industry
Wholesale of flowers and plantsRetail sale of flowers, plants, seeds and fertilisersAgents involved in the sale of furniture
Purpose
die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Geschäftsführung und Vertretung der PrimaFlora GmbH & Co. KG (im folgenden "Hauptgesellschaft" genannt), als deren persönlich haftende Gesellschafterin. Gegenstand der Hauptgesellschaft ist der Einzelhandel mit Blumen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

History

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Management

NameRole
Andreas Große-Kock
since 12/13/2002
Managing Director

Financial Report

PrimaFlora Verwaltungs-GmbH

Dorsten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 45.244,22 47.610,63
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.244,22 47.601,31
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 9,32
Bilanzsumme, Summe Aktiva 45.244,22 47.610,63

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 43.443,37 46.133,62
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 20.569,03 19.198,89
III. Jahresfehlbetrag 2.690,25 -1.370,14
B. Rückstellungen 1.777,01 1.477,01
C. Verbindlichkeiten 23,84 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 45.244,22 47.610,63

Anhang




Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Prima Flora Verwaltungs GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß §§ 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht vorgenommen (Art. 67 VIII. S.2 EGHGB.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktivierungs- bzw. Passivierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum
Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken nur in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Angaben

Komplementärstellung

Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Prima Flora GmbH & Co. KG, in Dorsten.

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt: Herr Andreas Große Kock.


Dorsten, den 10. April 2012

gez. Andreas Große-Kock

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2012 festgestellt.

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