SmithWorks Europe GmbH
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| Name | Role |
|---|---|
Jan Alberts since 1/14/2019 | Managing Director |
Official financial statements and annual reports
GR Electronic GmbHSchalksmühle (vormals: Lünen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2015A. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände wurden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 150,00 € wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Auf die Darstellung dieser Wirtschaftsgüter in der Anlageentwicklung wurde auf Grund des Wegfalls der steuerrechtlichen gesonderten Aufzeichnungspflichten verzichtet. Die Anschaffungskosten der Zugänge geringwertiger beweglicher Anlagegüter mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als 150,00 € bis 1.000,00 € wurden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel wurden in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, wurden unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt soweit der Gesamtbetrag abzugrenzen war beziehungsweise der abzugrenzende Betrag einen Betrag von 410,00 € überstieg. Das Eigenkapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. B. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wurde unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellten sich wie folgt dar:
Eigenkapital Das Stammkapital von 25.000,00 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthielten im Wesentlichen Rückstellungen für die Aufbewahrungspflicht für Unterlagen sowie Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliederten sich wie folgt:
C. Sonstige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführer
Hinsichtlich der Angabe zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführer gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB wurde von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. sonstige Berichtsbestandteile
Schalksmühle, den 28.09.2016 Die Geschäftsführerin gez. Bärbel Reißmann Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2016 festgestellt. |
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