MH-Solar GmbHLiquidated
Unter dem Dorf 31, 56337 Eitelborn, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Marco Wilfried Hackenbruch since 7/10/2015 | Liquidator |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
MH-Solar GmbHKoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Anhangder MH-Solar GmbHDer Anhang wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 284 bis 288 HBG erstellt. Von den grössenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (vgl. § 274 a HGB und § 288 HGB). § 42 Abs. 3 GmbHGForderungen gegen Gesellschafter betragen 0 Euro, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 1'895,90 Euro. § 268 Abs. 4 HGBForderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 586 Euro. § 284 Abs. 1 HGBSämtliche vorgeschriebenen Angaben gemäss dem Gliederungsschema des § 266 HGB wurden in die Bilanz aufgenommen. § 284 Abs. 1 HGBDie Geschäftsvorfälle werden in Form der doppelten Buchführung erfasst. AnsatzvorschriftenIn die Bilanz werden sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten, in die Gewinn- und Verlustrechnung sämtliche Aufwendungen und Erträge aufgenommen. Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt. BewertungsvorschriftenDas Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet, und soweit abnutzbar, vermindert um planmässige lineare Abschreibungen, im Anschaffungsjahr zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter-mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,01 bis € 1.000,-- Werdenach steuerlicher Regelung in § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. In 2010 wurde das Wahlrecht in Anspruch genommen Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 52,-- € bis 410,00 € sofort abzuschreiben. Das Vorratsvermögen wird sofern sich Bestände ergeben, mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurden ausreichende Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten waren per 31.12.2010 nicht vorhanden bzw. vernachlässigbar. Die Rückstellungen wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellungvorliegenden Erkenntnisse in Höhe des voraussichtlichen Kostenanfalls bewertet. Die Verbindlichkeiten wurden mit Rückzahlungsbeträgen bewertet. § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGBDer Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGBVon den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird nicht abgewichen. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGBVon der grössenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGBZinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. § 285 Nr. 1a HGBLaufzeit der Verbindlichkeiten
§ 285 Nr. 1 b HGBDie Warenschulden und sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. § 285 Nr. 2 bis 8 a HGBVon der grössenabhängigen Erleichterung (§ 326 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 8 b HGBDas Umsatzkostenverfahren findet keine Anwendung. § 285 Nr. 9 a und b HGBVon der grössenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 10 HGBMitglieder des Geschäftsführungsorgans im Jahr 2010:
als Geschäftsführer der MH-Solar GmbH, Koblenz. § 285 Nr. 11 HGBDie Gesellschaft besitzt an keiner anderen Gesellschaft mindestens 20 % der Anteile. § 285 Nr. 11 a HGBDie Gesellschaft ist nicht persönlich haftender Gesellschafter einer anderen Gesellschaft. § 285 Nr. 12 HGBVon der grössenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 13 HGBAbschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht vorgenommen. § 285 Nr. 14 HGBDie Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen. § 285 Nr. 16 HGBDie Gesellschaft ist keine Aktiengesellschaft § 285 Nr. 19 HGBDie Gesellschaft bilanziert keine zum Finanzanlagevermögen gehörenden Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. § 325 Abs. 1 HGBDer Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Koblenz, 13.12.2011 Marco Hackenbruch Bilanz zum 31. Dezember 2010 (Neugründung per 01. Januar 2010)AKTIVA
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