Master Data

Registry
Register court Hildesheim HRB 3337
Registered
10/16/2002
Industry
Manufacture of ceramic tiles and flagsManufacture of ceramic household and ornamental articlesManufacture of builders’ ware of plastic
Purpose
die handwerksmäßige Durchführung von Verlegen von Fliesen aller Art sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäften, einschließlich dem Ein- und Verkauf.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Olaf Matzack
since 12/14/2005
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Holztrift 39, 31174 Schellerten
€26,300
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

MAWU GmbH

Schellerten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 9.630,00 9.434,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.093,00 8.527,00
II. Sachanlagen 1.537,00 907,00
B. Umlaufvermögen 50.260,92 37.223,37
I. Vorräte 26.593,18 11.643,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.705,65 23.187,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 962,09 2.392,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.876,76 7.461,58
Summe Aktiva 64.767,68 54.118,95

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 25.433,46 13.984,08
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 12.015,92 15.550,08
III. Jahresüberschuss 11.449,38 3.534,16
B. Rückstellungen 4.858,00 4.493,00
C. Verbindlichkeiten 34.476,22 35.641,87
Summe Passiva 64.767,68 54.118,95

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die MAWU GmbH hat ihren Sitz in 31174 Schellerten, Am Bankkamp 1 und wird beim Handelsregister Hildesheim des Amtsgerichts unter der Nummer HRB 3337 geführt.

Gegenstand des Unternehmens ist die handwerksmäßige Fliesenverlegung sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB waren nicht zu verzeichnen.

2. Sachanlagen

Die im Geschäftsjahr angeschafften Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB war die voraussichtliche technische Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden entsprechend des Wahlrechts sofort abgeschrieben.

Bei den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens waren keine Sachverhalte festzustellen, die auf eine dauernde Wertminderung hinweisen. Abweichende Bewertungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB waren nicht vorzunehmen.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Soweit zukünftige Preis- und Kostensteigerungen festzustellen waren, wurden diese berücksichtigt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

II. Aktivposten

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen 9.563,52 Euro.

V. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen 0,00 Euro.

VI. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben zu Arbeitnehmern

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2022 durchschnittlich 1 Arbeitnehmer beschäftigt.

II. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Matzack Olaf Geschäftsführer Ja

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2022

 

Schellerten, den 15. Mai 2024

gez. Olaf Matzack, Geschäftsführer

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Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.5.2024.

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