Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 206129
Registered
3/7/2001
Industry
Painting and lacqueringSpraying and painting of motor vehiclesWholesale of paint and varnish
Purpose
Betrieb eines handwerklichen Meisterbetriebs im Fahrzeuglakkiererhandwerk.

History

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Management

NameRole
Fatmir Dilji
since 1/28/2016
Managing Director
Michael Benzing
since 2/22/2006
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Mainzer Straße 19, 70499 Stuttgart
€12,500
50.00%
Bei den Weiden 26, 71686 Remseck
€12,500
50.00%

Financial Report

Good Lack GmbH Kfz-Lackiererei

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 24.983,00 28.850,00
I. Sachanlagen 24.983,00 28.850,00
B. Umlaufvermögen 176.644,88 165.619,84
I. Vorräte 5.284,00 6.507,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 86.605,22 91.051,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.166,91 4.166,91
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 84.755,66 68.061,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.963,73 397,73
Bilanzsumme, Summe Aktiva 203.591,61 194.867,57

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 141.528,63 137.500,98
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 82.500,98 97.126,70
III. Jahresüberschuss 34.027,65 15.374,28
B. Rückstellungen 14.752,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 47.310,98 55.366,59
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 47.310,98 38.875,28
Bilanzsumme, Summe Passiva 203.591,61 194.867,57

Anhang

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und verzichtet daher gestützt auf § 288 Satz 1 HGB auf die Anhangangaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB, § 285 Satz 1 Nr. 2-8 Bst. a, Nr. 9 Bst. a und b, Nr. 12, 17, 19, 21, 22 und 29 HGB.


§ 284 Abs. 1 HGB: Angaben zur Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung, die in Ausübung eine Wahlrechts nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht wurden

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden vollständig dort getätigt. Vom einem etwaigen Wahlrecht zum Verzicht auf solche Angaben wurde kein Gebrauch gemacht.


§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Das Vorratsvermögen wurde zu den Anschaffungskosten oder im Einzelfall zum tieferen Marktpreis bewertet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe abgeschrieben.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.


§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB: Grundlage der Umrechnung von Fremdwährungspositionen

Fremdwährungspositionen der Bilanz wurden zum amtlichen Jahresendkurs bewertet. Die laufende Umrechnung von Aufwands- und Ertragspositionen erfolgte zum amtlichen Monatsmittelkurs.


§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB: Abweichung von den oben dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und deren Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Im Geschäftsjahr ergaben sich keine Abweichungen von den oben dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.


§ 285 Satz 1 Nr. 1 HGB: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren und Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren sind als solche in der Bilanz ausgewiesen.


§ 285 Satz 1 Nr. 9 Bst. c) HGB: Gewährte Kredite und übernommene Haftungen zu Gunsten der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrats, des Beirats und ähnlicher Organe

Für den Gesellschafter-Geschäftsführer wird ein verzinsliches Verrechnungskonto (Konto 1650) geführt. Da die Dividende 2012 erst im Januar 2014 bezahlt wurde, ist ein entsprechender Saldo per Bilanzstichtag aufgelaufen.


§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB: Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr

Im Geschäftsjahr war zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt:

Michael Benzing, Remseck

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.


Unterzeichnung des Jahresabschlusses


Stuttgart, den 04.11.2014

Good Lack GmbH


______________________
(Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2014 festgestellt.

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