Powell GmbH & CoLiquidated

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Register court Bonn HRA 4137
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4/4/1995

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Financial Report

Powell GmbH & Co. i.L.

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 7.446,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 2,00
II. Sachanlagen 0,00 7.444,50
B. Umlaufvermögen 819.340,90 1.532.811,40
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 540.307,06 1.071.071,07
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 279.033,84 461.740,33
Bilanzsumme, Summe Aktiva 819.340,90 1.540.257,90

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 520.000,00 520.000,00
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 520.000,00 520.000,00
II. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00
B. Rückstellungen 281.156,93 50.907,00
C. Verbindlichkeiten 18.183,97 969.350,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 819.340,90 1.540.257,90

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2006

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft und Co. Gemäß § 264a Abs. 1 i.V.m. § 276 Abs. 2 HGB auf.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Powell GmbH & Co. zum 31.12.2005 wurden unter Berücksichtigung der veränderten Zahlen aus dedr Betriebsprüfung 2002-2005 als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Von der Vereinfachungsregel entsprechend Abschnitt 44 EStR für Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.

Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung und Vertretung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, die als Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch ihre satzungsgemäße bestellten und im Handelsregister eingetragenen Organe handelt.

Als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ist Herr Dipl.Vw. Erich Wintermantel, Bonn, bestellt. Jeder Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Es wurde Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt. Herr Erich Wintermantel ist auch Liquidator der Gesellschaft. Die Liquidation ist weitestgehend abgeschlossen. Nach Erhalt der berichtigten Steuerbescheide 2002-2005 und Bezahlung der Steuerschulden kann die Liquidation beendet werden.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bonn, den 14. Mai 2007

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Geschäftsführer

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