Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 204314
Registered
2/28/2019
Industry
Other specialised construction activities in construction of buildings n.e.c.All other specialised construction activities n.e.c.Construction of residential and non-residential buildings (except prefabricated constructions)
Purpose
Verlegen von Fliesen, Platten, Mosaik, Estrich, Parkett und Böden, Subunternehmervermittlung, Trockenbau, Eisenflechten, Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale), Abrissarbeiten, Durchführung von Bauüberwachung-, und Baubetreuung, ohne Tätigkeiten nach § 34c GewO, Betreuung von Sanierungs-, Um- und Neubauvorhaben, ohne Tätigkeiten nach § 34 c GewO, Generalunternehmer, ohne Tätigkeiten nach § 34c GewO., Projektentwicklung und Steuerung

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Szymon Stencel
since 2/28/2019
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Berlin
€25,000
100.00%

Holdings

NameOwnership
50.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

newCon GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 458.730,45 202.473,00
I. Sachanlagen 458.730,45 202.473,00
B. Umlaufvermögen 702.432,29 577.974,66
I. Vorräte 61.441,89 137.280,17
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 613.719,93 421.065,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.270,47 19.628,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.025,48 3.093,10
Aktiva 1.169.188,22 783.540,76

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 234.206,47 157.922,83
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 209.206,47 132.922,83
davon Gewinnvortrag 132.922,83 88.091,54
B. Rückstellungen 76.136,55 62.686,50
C. Verbindlichkeiten 858.845,20 562.931,43
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 584.162,92 519.878,11
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 274.682,28 43.053,32
davon gegenüber Gesellschaftern 120.323,77 43.053,32
Summe Passiva 1.169.188,22 783.540,76

Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2023

A. Auftrag und Auftragsdurchführung

B. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse Größenmerkmale Steuerliche Verhältnisse

C. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung

Vorjahresabschluss Jahresabschluss Buchführung Bilanzierung Bewertungsgrundsätze

A. Auftrag und Auftragsdurchführung

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit waren, auch im Verhältnis zu Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften maßgebend.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte im Rahmen des erteilten Auftrags.

Auskünfte erteilte die Geschäftsführung.

B. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

Rechtliche Verhältnisse

Firma: newCon GmbH
Rechtsform: GmbH
Sitz: Berlin
Anschrift: Bundesallee 28
Gründung am: 29.01.2019
Eintragung ins Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg
unter HRB 204314
Gegenstand des Unternehmens: Generalunternehmen, Bauüberwachung und Baubetreuung, Betreuung von Sanierungs-, Um- und Neubauvorhaben, Projektentwicklung und Steuerung
Geschäftsjahr: 01. Januar bis 31. Dezember
Stammkapital: € 25.000,00
Geschäftsführung: Szymon Stencel
Gesellschafter: Szymon Stencel

Die Gesellschaft ist gemäß den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266, 268 und 275, 277 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Steuerrechtliche Verhältnisse

Die Kapitalgesellschaft unterlag der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG.

Der Gewerbebetrieb unterlag der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.

Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Körperschaft- und der Gewerbesteuer vorgenommen.

Das Unternehmen unterlag der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.

Buchführung

Für das Unternehmen bestand nach § 238 ff HGB i.V. mit § 140 ff AO Buchführungspflicht.

Die Buchführung wurde durch unser Büro auf Grund der uns übergebenen Buchungsbelege und der erhaltenen Auskünfte erstellt.

Die Kontierung und die Auswertung erfolgten nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03.

Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms "FIBU"

Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen erstellt.

Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogrammes wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg bestätigt.

C. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Vorjahresabschluss

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2022 wurde von den Gesellschaftern festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.

Die Einreichung des Vorjahresabschlusses sowie der anderen notwendigen Unterlagen zum Handelsregister ist nachgewiesen. Wegen der Pflicht zur Veröffentlichung verweisen wir auf §§ 325 und 335a HGB.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag auswiesen, wurden gem. § 265(8) HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) dargestellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgte der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führte. Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG wurden nicht vorgenommen.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 800,- (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen werden die im Berichtsjahr zugegangenen GWG im Anlagenspiegel des Geschäftsjahres als Abgang ausgewiesen.

Enthaltene Fremdwährungsbeträge wurden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergaben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt.

Für das allgemeine Kreditrisiko wurden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese wurden aus Vereinfachungsgründen nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 410,- überstieg.

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.

Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

 

Berlin, 02.07.2025

sonstige Berichtsbestandteile

Nach § 245 HGB

 

Szymon Stencel

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2025 festgestellt.

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