C & S Display + Verpackung GmbHLiquidated

73230 Kirchheim unter Teck, DEU

Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 230753
Registered
7/25/1986
Industry
Manufacture of plastic packing goodsManufacture of corrugated paper and paperboard and of containers of paper and paperboardManufacture of light metal packaging
Purpose
Herstellung, Vertrieb und. Konfektionierung von Displays und Verpackungen.

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Joseph Cerluka
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Joseph Cerluka
€40,000
100.00%

Financial Report

C & S Display + Verpackung GmbH

Kirchheim unter Teck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012

Bilanz

Aktiva

30.6.2012
EUR
30.6.2011
EUR
A. Anlagevermögen 7.888,00 3.135,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,50 1,50
II. Sachanlagen 7.886,50 3.133,50
B. Umlaufvermögen 23.038,63 22.906,16
I. Vorräte 6.412,00 6.115,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.539,98 22,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 86,65 16.768,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.323,00 3.340,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 378.016,40 328.915,49
Bilanzsumme, Summe Aktiva 412.266,03 358.296,65

Passiva

30.6.2012
EUR
30.6.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 40.000,00 40.000,00
II. Verlustvortrag 368.915,49 364.795,92
III. Jahresfehlbetrag 49.100,91 4.119,57
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 378.016,40 328.915,49
B. Rückstellungen 76.748,00 69.087,00
C. Verbindlichkeiten 335.518,03 289.209,65
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 335.518,03 289.209,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 412.266,03 358.296,65

Anhang


1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 30.06.2012 der Firma C & S Display + Verpackung GmbH wird wie im Vorjahr nach den Vorschriften des Bilanz­rechts­modernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 erstellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapital­gesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf.


2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss­bilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein, so dass die Bilanzkontinuität gewahrt wurde.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegeben­heiten nicht entgegen, soweit dies bei Bilanzerstellung ersichtlich war.

Die Aktiv- und Passivposten sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Die Bewertung erfolgt unter Beachtung kaufmännischer Vorsichtsprinzipien. Insbesondere sind alle erkennbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berück­sichtigt. Gewinne sind berück­sichtigt worden, soweit sie am Abschlussstichtag realisiert waren.


2.1.1 Aktiva

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten ver­mindert um die planmäßigen linearen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Diese werden - soweit steuerlich zulässig und es dem tatsächlichen Wertverzehr entspricht - degressiv vorgenommen. Der Übergang auf die lineare Abschreibungsmethode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Die Abschreibungen werden entsprechend der vor­aus­sichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer angesetzt.

Für die Zugänge wird die Abschreibung zeitanteilig angesetzt.

Für die Geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden, aufgrund der unter­geordneten Bedeutung, die Vereinfachungsregelungen des § 6 Abs. 2 und 2a EStG auch für den handelsrechtlichen Jahresabschluss in Anspruch genommen.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert  gem. § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen sind nicht erforderlich.

Der Kassenbestand wird mit dem Nominalwert angesetzt.


2.1.2 Passiva

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen ge­bildet. Die Bewertung erfolgt gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kauf­männ­ischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 73.063,00.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlich­keiten gemäß § 249 Abs. 1 HGB. Sie sind mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not­wendigen Erfüllungsbeträgen (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preis­steiger­ungen) angesetzt. Gegebenenfalls erfolgt eine restlaufzeit­abhängige Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 HGB.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie zu den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen besteht ein Rangrücktritt.

3. Angaben zur Bilanz

3.1 Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen basieren auf versicherungs­mathematischen Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) unter Berücksichtigung der Sterbetafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck. Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank gem. § 253 Abs. 2 HGB zum 30.06.2012 veröffentlichte Zinssatz von 5,10 % für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen basiert auf folgenden Parametern:
  

Gehalts- und Rententrend jeweils
1,75
%
Fluktuationswahrscheinlichkeit
0,00
%



3.2 Angabe der nicht ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen

Zum 01.07.2010 ergab sich aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen eine Unter­dotierung in Höhe von Euro 19.648,00. Die Gesellschaft hat sich für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen Zuführung über den längst möglichen Zeitraum von 15 Jahren entschieden. Folglich wurde, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010, in jedem Jahr ein Betrag von Euro 1.310,00 den Pensions­rückstellungen erfolgswirksam zugeführt. Zum 30.06.2012 beträgt der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Unterdotierung Euro 17.028,00.


4. Sonstige Angaben

4.1 Namen der Geschäftsführer

Geschäftsführer war während des ganzen Geschäftsjahres 2011/2012

Herr Joseph Cerluka


4.2 Unterschrift der Geschäftsführung

Kirchheim unter Teck, den 25.07.2013


Joseph Cerluka

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2013 festgestellt.

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