SPL Personal Leasing GmbH

Master Data

Registry
Register court Augsburg HRB 20693
Registered
8/5/2004
Industry
Activities of employment placement agenciesTemporary employment agency activitiesOther human resources provision
Purpose
Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie Übernahme der Geschäftsführung und von Verwaltungstätigkeiten für andere Unternehmen; Personalberatung, d.h. Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und Arbeitnehmer bei der Schaffung, Gestaltung und Durchführung von neuen Dienstverhältnissen, mit Ausnahme von Rechtsberatung.

History

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Management

NameRole
Viacheslav Bocharov
since 3/2/2026
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

86343 Königsbrunn
€25,000
100.00%

Financial Report

SPL Personal Leasing GmbH

Schwabmünchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

5,00

5,00

II. Sachanlagen

16.764,00

13.869,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

132.444,00

215.995,93

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

98.040,16

30.248,24

Summe Aktiva

247.253,16

260.118,17



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

79.234,01

41.174,77

III. Jahresüberschuss

42.305,71

38.059,24

B. Rückstellungen

48.658,99

59.141,44

C. Verbindlichkeiten

52.054,45

96.742,72

Summe Passiva

247.253,16

260.118,17

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

1.

Die SPL Personal Leasing GmbH ist eine sog. kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuches. Die Firma ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Augsburg unter der Registernummer HRB 20693 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Schwabmünchen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

2.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 17.7.2015 aufgestellt. Ergänzend hierzu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Von der Aktivierung interner Aufwendungen bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde abgesehen.

3.

Die Gesellschaft nahm die gesetzlich zulässigen Erleichterungen bzgl. der Aufstellung der Bilanz , der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs in Anspruch. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der Grundsätze des Vorsichtsprinzips im Rahmen der Bewertungswahlrechte.

4.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

5.

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt, wurden die Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 250,- € wurden in voller Höhe abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter von mehr als 250,- € , aber nicht mehr als 1.000,- € wurde nach § 6 Abs. 2 a EStG eine Sammelbewertung unter Berücksichtigung einer pauschalen Nutzungsdauer von 5 Jahren durchgeführt.

6.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bilanziert.

II. Erläuterungen zur Bilanz

1.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel zusammengestellt.

2.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen i. H. v. 23.768,62 € ( im Vorj. i.H.v. 0,- €).

3.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 268 Abs.7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen i. H. v. 0,-€ ( im Vorjahr 0,00 € ).

4.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt .

III. Sonstige Angaben

1.

Geschäftsführer war während des ganzen Jahres: Herr Karl-Heinz Settele. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

2.

Gegenüber Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern bestehen zum Stichtag Forderungen i.H.v. 3.367,91 € (im Vj. 0,00,- €) .

3.

Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 30 Arbeitnehmer beschäftigt.

4.

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

Schwabmünchen , den 30.6.2019

Karl-Heinz Settele

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Juni 2019

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