PERITAS Management Gesellschaft mbH

Viktoriastraße 3B, 86150 Augsburg, DEU

Master Data

Registry
Register court Augsburg HRB 24279
Registered
3/26/2002
Industry
Management activities of other holding companiesBusiness and other management consultancy activitiesComputer consultancy activities
Purpose
Beratung von Unternehmen (Interimsmanagement = Managementberatung auf Zeit) sowie aller damit zusammenhängender Geschäfte mit Ausnahme solcher, die einer besonderen Genehmigung bedürfen bzw. einer Genehmigungspflicht unterliegen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Peter Horst Riedel
since 5/12/2009
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
90.00%
H**** W******* R*****
10.00%

Shareholders
Beta

2 shareholders

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Peter Horst Riedel
36396 Steinau
€22,500
90.00%
H**** W******* R*****
€2,500
10.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

PERITAS Management Gesellschaft mbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 433.368,00 433.584,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 13.366,00 13.582,00
III. Finanzanlagen 420.001,00 420.001,00
B. Umlaufvermögen 265.180,63 211.679,60
I. Vorräte 21.114,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 188.871,15 133.199,67
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 55.195,48 78.479,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.832,77 4.293,77
Summe Aktiva 700.381,40 649.557,37

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 438.508,61 411.923,55
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -5.000,00 -5.000,00
III. eingefordertes Kapital 20.000,00 20.000,00
IV. Gewinnvortrag 391.923,55 356.676,38
V. Jahresüberschuss 26.585,06 35.247,17
B. Rückstellungen 79.015,00 56.295,00
C. Verbindlichkeiten 182.857,79 181.338,82
Summe Passiva 700.381,40 649.557,37

Anhang

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes, des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze in der Bilanz der Peritas Management GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN:

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt und im Anlagespiegel dargestellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

UMLAUFVERMÖGEN:

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens sowie den angemessenen Teilen der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Einrichtungen.

Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

RÜCKSTELLUNGEN:

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie passive latente Steuern.

VERBINDLICHKEITEN:

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 141.341,51 0,00 82.942,26 0,00
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 10.000,00 0,00 10.000,00 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 37.529,64 0,00 40.257,41 0,00

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantiemeansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten von € 182.857,79 haben eine Laufzeit bis 1 Jahr.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 4,75 Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Peter Horst Riedel

Der Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung wurde umgesetzt und der Jahresüberschuss in den Bilanzgewinn eingestellt.

Eine Geschäftsführervergütung ist in den Betriebsausgaben enthalten.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wird von dem (den)Geschäftsführer(n) gezeichnet.

 

Steinau, den 24.03.2025

gez. Peter Horst Riedel, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.3.2025.

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