Master Data

Registry
Register court Marburg HRB 5151
Registered
10/31/2006
Industry
Maintenance and repair of motor vehicles with a permissible weight not exceeding 3.5 tons (excl. spraying, painting and washing of motor vehicles)Repair and maintenance of motorcyclesMaintenance and repair of motor vehicles with a permissible weight exceeding 3.5 tons (excl. spraying, painting and washing of motor vehicles)
Purpose
Kfz-Reparaturen und Handel mit Kfz.

History

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Management

NameRole
Jurij Rumbach
since 2/9/2021
Managing Director

Beneficial Owners

225.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
125.00%
100.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Hainstraße 59, 35080 Bad Endbach
€25,000
100.00%
Landstraße 58, 35080 Bad Endbach
€31,250

Financial Report

Autoservice Becker GmbH

Bad Endbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 74.950,00 65.750,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 716,00 249,00
II. Sachanlagen 74.234,00 65.501,00
B. Umlaufvermögen 85.234,05 49.797,23
I. Vorräte 2.300,00 2.100,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.393,23 21.932,64
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.178,94 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 49.540,82 25.764,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 634,00 278,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 160.818,05 115.825,23

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 81.528,79 46.079,77
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 27.718,77 9.943,55
III. Jahresüberschuss 28.810,02 11.136,22
B. Rückstellungen 21.939,14 28.646,17
C. Verbindlichkeiten 57.350,12 41.099,29
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 57.350,12 41.099,29
Bilanzsumme, Summe Passiva 160.818,05 115.825,23

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

III. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Abschreibungen auf den Firmenwert

II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

III. Bildung von Bewertungseinheiten

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

III. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 410,00 EUR wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und als Abgang im Jahr der Anschaffung dargestellt, § 6 Abs. 2 EStG. Für die Zeit vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2009 wurden Vermögensgegenstände deren Anschaffungskosten 150,00 EUR nicht übersteigen im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Für Vermögensgegenstände im Einzelwert über 150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR wurde entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Für die handelsrechtliche Abschreibungsbemessung der Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten 410,00 € nicht überstiegen haben, wurde ab dem Geschäftsjahr ein Nutzungszeitraum von fünf Jahren zu Grunde gelegt. Die Abgangsfiktion wurde handelsrechtlich aufgegeben. Die im Geschäftsjahr 2011 vorgenommen Abschreibungen sind dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind in der Bilanz in einem Davon-Vermerk dargestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Udo Becker Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 29 sowie Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt von T€ 3.

2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte als Davon-Vermerk, bzw. ist in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Abschreibungen auf den Firmenwert

Ein Firmenwert nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB ist nicht vorhanden.

II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.

III. Bildung von Bewertungseinheiten

Gemäß § 254 HGB waren zum Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten zu bilden.

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Udo Becker, Bad Endbach geführt.

III. Größenabhängige Erleichterungen

Von den Größenabhängigen Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht.

 

Bad Endbach im Dezember 2012

Udo Becker

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2012 festgestellt.

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