JORU Import Export GmbHLiquidated

41516 Grevenbroich, DEU

Master Data

Registry
Register court Köln HRB 70921
Previous
JURO Import Export GmbH
Registered
7/23/2007
Industry
Wholesale of flour and cereals productsWholesale of food n.e.c.Retail sale of other food
Purpose
ist der Handel mit Lebensmitteln.

History

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Management

NameRole
Stefan Thomas
since 11/30/2010
Managing Director
Stefan Emil Terhorst
since 11/30/2010
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

PETO Warenhandels GmbH
Germany
€25,000
100.00%

Financial Report

JORU Import Export GmbH

Bergheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlagen

6.007

6.008

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

91.745

189.031

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

55.879

72.563

Summe Aktiva

153.631

267.602



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

eigene Anteile

-1

0

nicht eingeforderte ausstehehnde Einlagen

-12.500

-12.500

eingefordertes Kapital

12.499

12.500

II. Kapitalrücklage

1

0

III. Verlustvortrag

-5.545

-5.545

IV. Jahresüberschuss

0

0

B. Rückstellungen

1.400

1.385

C. Verbindlichkeiten

145.276

259.262

Summe Passiva

153.631

267.602

ANHANG

der JORU Import Export GmbH, Grevenbroich,

für das Geschäftsjahr 2016 ________________________________________________________

1.

Allgemeine Angaben

Die JORU Import Export GmbH hat ihren Sitz in Bergheim. Die inländische Geschäfts­anschrift be­findet sich in Grevenbroich. Sie wird beim Amtsgericht Köln unter der Register-Nr. B 70921 ge­führt. Zum Geschäftszweck der Gesellschaft zählt der Handel mit Lebensmitteln.

Der Jahresabschluss der JORU Import Export GmbH zum 31. Dezember 2016 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes er­stellt. Für die Gewinn- und Verlustrech­nung fand das national übliche Gesamtkostenverfah­ren Anwen­dung. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesell­schaft einzu­stufen. Sie hat aller­dings zum Teil von der Nutzungs­möglich­keit größenabhän­giger Erleich­terungen keinen Gebrauch gemacht. Auf die für kleine Kapital­gesellschaften nicht obligato­rische Berichterstattung zur Lage des Unternehmens wurde verzichtet.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht ange­geben.

Soweit das Wahlrecht besteht, eine Pflichtangabe entweder in der Bilanz bzw. der Ge­winn- und Verlust­rechnung oder im Anhang zu machen, ist das Wahlrecht überwie­gend dahin­ge­hend ausgeübt worden, die Angabe in der Bilanz oder G.- und V.-Rech­nung zu machen.

1.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung erfolgt unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prinzip). Die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibe­halten. Im Einzelnen kamen bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust­rechnung nachfolgend erläuterte Methoden zur Anwendung:

Die Finanzanlagen sind unverändert zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermö­gensgegenstände sowie liquide Mittel sind dem Nominalwertprinzip folgend bilanziert.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen sind zu notwendigen Erfüllungsbeträgen auf Basis vernünfti­ger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteige­rungen passiviert worden; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen passiviert. Abzin­sungser­forder­nisse wegen langfristiger, unverzinslicher Verpflichtungen waren zum Bilanz­stichtag nicht vorhanden. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände oder Schulden existieren nicht.

 

Grevenbroich, den 30. Oktober 2017

Stefan Terhorst

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Oktober 2017

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