Master Data

Registry
Register court Freiburg HRB 621139
Registered
9/20/1995
Industry
Manufacture of wiring devicesManufacture of electric domestic appliancesManufacture of irradiation, electromedical and electrotherapeutic equipment
Purpose
die Herstellung und der Vertrieb von elektro-, kälte- und klimatechnischen Erzeugnissen jeder Art einschließlich deren Montage.

History

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Management

NameRole
Herbert Clesle
since 8/30/2006
Managing Director
Bernhard Hilpert
since 8/30/2006
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Ellmenegg 4, 79862 Höchenschwand
DEM 50,000
50.00%
Aichen 95, 79761 Waldshut-Tiengen
DEM 50,000
50.00%

Financial Report

Elektro Reinhard GmbH

Waldshut-Tiengen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 11.747,00 15.619,00
I. Sachanlagen 11.747,00 15.619,00
B. Umlaufvermögen 513.751,93 657.519,14
I. Vorräte 359.042,00 535.196,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 126.427,32 121.362,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.282,61 961,14
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 523.737,92 371.638,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.049.236,85 1.044.777,01

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 51.129,20 51.129,20
II. Verlustvortrag 422.768,07 295.060,48
III. Jahresfehlbetrag 152.099,05 127.707,59
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 523.737,92 371.638,87
B. Rückstellungen 573.571,35 446.878,44
C. Verbindlichkeiten 471.873,51 594.108,48
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.791,99 3.790,09
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.049.236,85 1.044.777,01

Anhang des Jahresabschlusses per 31.12.2019

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 79761  Waldshut-Tiengen und wird beim Amtsgericht Freiburg i.Br. unter der HRB 621139 geführt. Sie erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinien - Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie der Sondervorschriften des GmbH - Gesetzes aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die gegenüber dem Vorjahresabschluss unverändert angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt:

Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Es kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Nutzungsdauerschätzungen orientieren sich dabei grundsätzlich an den in den steuerlichen AfA - Tabellen aufgeführten Nutzungsdauern, da diese den Nutzenverbrauch bzw. den Wertverzehr unserer Anlagen im Allgemeinen zutreffend abbilden.

Umlaufvermögen

Bei den Vorräten erfolgte die Ermittlung der Anschaffungskosten grundsätzlich auf der Basis von Durchschnittspreisen.

Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge wurden zu Herstellkosten bewertet.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert. Die Risiken im Forderungsbestand wurden angemessen berücksichtig.

Passivposten

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Verwendung der Sterbeta­fel 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Zum 01.01.2010 erfolgte die Ermittlung des Anpassungsbetrages an die Vorschriften des HGB i.d.F. des BilMoG unter Verwendung eines Rechnungszinsfußes von 5,25 %. Von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, der Verteilung des Anpassungsbetrages zum 01.01.2010 in Höhe von € 90.969,00, wurde Gebrauch gemacht. Der in 2019 berücksichtigte Anpassungsbetrag betrug € 6.064,00. Der noch nicht vorgenommene Anpassungsbetrag beträgt € 30.329,00.

Zum 31.12.2019 ist der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 2,71 % (im Vorjahr: 3,21 %) zur Anwendung gelangt. Bei dem Zinssatz handelt es sich aus Vereinfachungsgründen um den nach der Rückabzinsungsverordnung von der Deutschen Bundesbank für eine Laufzeit von 15 Jahren zum 31.12.2019 angegebenen Zinssatz.

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von € 173.707,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Die Bewertung der Verpflichtungen wird mit dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwert nach dem modifizierten Teilwertverfahren vorgenommen. Für die Berechnung wurde keine jährliche Rentenanpassung angenommen. Fluktuation war keine zu berücksichtigen.

Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgte zu den Erfüllungsbeträgen. In den Bewertungsansatz wur­den nur die Aufwendungen und Erträge einbezogen, die in künftigen Geschäftsjahren anfallen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen nicht vor.

C. Angaben zur Bilanz

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Das im Handelsregister ausgewiesene Eigenkapital (= gezeichnetes Kapital) beträgt € 51.129,20.

Im Bilanzverlust von € -574.867,12 (i.V. € -422.768,07) ist der Verlustvortrag mit € -422.768,07
(i.V. € -295.060,48) enthalten.

Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen (verpfändet). Sie wurden mit insgesamt € 970.484,65 (i.V. T€ 953,5) nach den Bestimmungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.

Der bilanzierte Betrag der Pensionsrückstellungen stellt sich wie folgt dar:

 
 

 
 
 
Erfüllungsbetrag der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen
1.505.256,00
 
 
 
Beizulegender Zeitwert der verpfändeten Vermögensgegenstände
-970.484,65
 
 
 
Bilanzwert der Pensionsrückstellungen
534.771,35
 
 



Sonstige Rückstellungen sind bilanziert für Personal- und Garantieleistungen sowie Rechts- und Beratungsaufwendungen.

Von den zu Erfüllungsbeträgen bilanzierten Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit

a) bis zu einem Jahr € 471.873,47 (i.V. T€ 594,1)
b) eine Restlaufzeit von zwei bis fünf Jahren € 0,00 (i.V. € 0,00)
c) von über fünf Jahren € 0,00 (i.V. € 0,00)

Es bestehen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 29.923,62 (i.V. T€ 15,7) sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von € 4,52 (i.V. € 16,39).

Verbindlichkeiten in Höhe von € 89.190,59 (i.V. T€ 29,8) sind durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 69.756,45 (i.V. T€ 80,8)
die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen sind.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Als Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wird ein Betrag von € 44.173,00 (i.V. T€ 46,9) in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Weitergehende Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht zu machen.

E. Sonstige Angaben

Auf die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB wird unter Verweis auf § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB verzichtet.

Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode nach § 267 Abs. 5 HGB wurden im Berichtsjahr durchschnittlich 9 Mitarbeiter beschäftigt.

Waldshut-Tiengen, den 12. März 2021

Elektro Reinhard GmbH
gez. Herbert Clesle
gez. Berhard Hilpert

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2021 festgestellt.

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