Computer consultancy activities
Starcrest Media GmbHLiquidated
80992 München, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Margot Bolender since 12/23/2010 | Procura |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Shareholders
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
1 of 3 shown
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Starcrest Media GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Starcrest Media GmbH, MünchenAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010der Starcrest Media GmbH, MünchenA. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Eine tatsächliche Überschuldung liegt jedoch nicht vor, da die Gesellschafter für ihre Darlehen Rangrücktrittserklärungen abgegeben haben. B. RechnungslegungsgrundsätzeBei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Im Geschäftsjahr 2010 wurden die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (kurz: BilMoG) geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt. Unter Außerachtlassung der Änderungen durch das BilMoG entsprechen Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffung-/Herstellkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Es kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 wurden die abnutzbaren beweglichen geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 gemäß § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2010 wird von dem Wahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht, so dass keine weiteren Einstellungen in einen Sammelposten erfolgten und die im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von EUR 410,00 voll abgeschrieben und ihr Abgang im selben Geschäftsjahr unterstellt wurden. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Vorräte sind zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert ausgewiesen. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. C. Erläuterungen zur Bilanz1. Flüssige Mittel Die Position enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten. 2. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses (TEUR 1) und ausstehende Rechnungen (TEUR 17). 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben folgende Laufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betreffen Darlehen, Kreditkartenkonten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
D. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im Rahmen der üblichen Miet- und Leasingverträge. Zur Finanzierung verschiedener Filmprojekte wurden der Gesellschaft filmtypische aus zukünftigen Erlösen zur bedienende bedingt rückzahlbare Förderdarlehen gewährt. Zum 31. Dezember 2010 wurden die - eine Tilgungsverpflichtung auslösenden - jeweils vereinbarten tatsächlichen Erlöseingänge bei der Gesellschaft jedoch nicht erreicht, so dass etwaige Ansprüche der Förderinstitutionen zum Bilanzstichtag nicht zu passivieren sind, § 5 Abs. 2a EStG. E. Organe der GesellschaftZu Geschäftsführern der Gesellschaft waren im Berichtsraum
bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und vertritt die Gesellschaft einzeln.
Berlin, 16. März 2012 Starcrest Media GmbH, München Geschäftsführung |
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