ZWA Design GmbH
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Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Christian Robert Wilhelm Schmitz since 7/7/2021 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Schmitz Textilimporte GmbHMarkkleebergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Going-Concern-Prinzip). 4. Angaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung mit Angabe der ange- wandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode 4.1 AKTIVA Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden gem. § 255 Abs. 1 und 3 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 3 HGB). Bei den vorhandenen beweglichen Wirtschaftsgütern erfolgt die Abschreibung linear. Vorratsvermögen Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse und Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen: - RLZ unter einem Jahr: 319.605,75 Euro (VJ.: 151.667,28 Euro) Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag i. H. v. 2.707,81 Euro. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden die Vorgaben für Rechnungsabgrenzungsposten um ein Wahlrecht zur Anwendung einer steuerlichen Wesentlichkeitsgrenze von 800,00 Euro ergänzt. Aus Vereinfachungsgründen wurde diese Wesentlichkeitsgrenze auch handelsrechtlich angewendet und das Wahlrecht entsprechend ausgeübt. Die Vorauszahlungen für künftige Zeiträume wurden zeitanteilig abgegrenzt, soweit der gezahlte Betrag 800,00 Euro übersteigt, und sind unter der Position Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. 4.2 PASSIVA Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt: Laufzeit bis 1 Jahr: 390.589,43 Euro (VJ: 215.384,07 Euro) Laufzeit > 1 Jahr: 46.428,56 Euro ( VJ: 61.695,92 Euro) Die Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute beinhalten ein Nachrangdarlehen der SAB-Förderbank i. H. v. 50.000,00 Euro. Um eine etwaige Überschuldung des Darlehensnehmers zu vermeiden, tritt die SAB-Förderbank mit ihrer Darlehensforderung einschließlich sonstiger Forderungen aus und im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag hinter gegenwärtige und zukünftige Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers gegenüber Drittgläubigern zurück, soweit und solange dies zur Vermeidung der Überschuldung erforderlich ist. 5. Sonstige Pflichtangaben Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB) sind nicht bekannt. Zum 31.12.2022 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
sonstige Berichtsbestandteile
Markkleeberg, den 17.04.2024 gez. Christian Schmitz, Geschäftsführer
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