FairSys Software Consulting and Development GmbHLiquidated

63607 Wächtersbach, DEU

Master Data

Registry
Register court Hanau HRB 93473
Registered
5/19/1999
Industry
Computer consultancy activitiesDevelopment and programming of application softwareConsulting architectural activities in town, city and regional planning
Purpose
Gegenstand des Unternehmens soll ein Dienstleistungsunternehmen sein, das sich mit der Durchführung von Beratungs-, Planungs-, Systementwicklungs- und Programmieraufträgen und der Erstellung der jeweils zugehörigen Dokumentation beschäftigen wird. Ebenso wird sich das Unternehmen mit der Entwicklung eigener Softwareprodukte, deren Vermarktung und dem Zwischenhandel mit fertigen Softwareprodukten und Hardware beschäftigen.

History

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Financial Report

FairSys Software Consulting and Development GmbH

Wächtersbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz zum 31. Dezember 2013

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2013
EUR
A. Ausstehende Einlagen 2.500,00
B. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 8,00
C. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.178,21
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.938,99
5.625,20

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag - 25.491,66
III. Jahresüberschuss 2.832,20
B. Rückstellungen 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 1.284,66
5.625,20

Anhang für das Geschäftsjahr 2013

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der .,mAbgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Rechtliche Verhältnisse

Firma: FairSys Software Consulting and Development GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Wächtersbach
Anschrift: Rinderbügener Str. 6
63607 Wächtersbach
Gründung: 01.04.1999
Gegenstand des Unternehmens: Softwareentwicklung
Eintragung in das Handelsregister: Amtsgericht Hanau HRB 93473
Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Stammkapital: 25.000,- €
Gesellschafter und Kapitalanteile: Süßbrich, Jörg 25.000,- €
Geschäftsführer: Süßbrich, Jörg

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