Master Data

Registry
Register court Traunstein HRB 32776
Registered
8/29/2000
Industry
Computer consultancy activitiesOther information technology and computer service activitiesOther information service activities
Purpose
Erstellung, Planung und Programmierung von Unternehmenspräsenzen (websites) im Internet sowie die damit zusammenhängende Konzepterstellung, Gestaltung und Beratung; desweiteren Betreuung aktiver Internetpräsenzen in den Bereichen eCommerce-Service, Content-Service Internet-Service, Internet-Provider, Programmierung und Datenservice für Kunden, die ihren Internetauftritt aktuell halten oder aktualisieren wollen

History

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Management

NameRole
Rainer Thomas Schulz
since 3/12/2024
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Paul-Gerhardt-Allee 27 e. 81245 München
€25,000
100.00%

Financial Report

N-2 GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Umlaufvermögen 255,68 176,92
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 13.933,74 12.953,36
Bilanzsumme, Summe Aktiva 14.189,42 13.130,28

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Verbindlichkeiten 14.189,42 13.130,28
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 14.189,42 13.092,54
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 14.189,42 13.130,28
Bilanzsumme, Summe Passiva 14.189,42 13.130,28

sonstige Berichtsbestandteile


ANHANG

1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 II S.2 HGB) sind nicht erforderlich.

2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr.1 HGB)

Bilanzierungsmethoden (§§ 246 bis 251 HGB)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen.

Bei den Zugängen im Wirtschaftsjahr wurde von der Vereinfachungsregel für bewegliche Wirtschaftsgüter gemäß R 44 II EStR Gebrauch gemacht, wonach auf Zugänge des ersten Halbjahres der volle und auf die Zugänge des zweiten Halbjahres der halbe Abschreibungssatz verrechnet wird.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von netto EUR 1.000,00 wurden auf fünf Jahre abgeschrieben.

Die Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Rückstellungen sind für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter und Geschäftsführer

Gegenüber dem Gesellschafter und Geschäftsführer bestanden zum Bilanzstichtag keine Forderungen und Verbindlichkeiten, soweit sie nicht in den Bilanzerläuterungen offen ausgewiesen sind. Die formelle Überschuldung wurde durch eine Rangrücktrittsvereinbarung materiell beseitigt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht.

Unterschrift:

Rainer Schulz
  


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.10.2020 festgestellt.

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