Master Data

Registry
Register court Kiel HRB 7299 KI
Registered
5/23/2005
Industry
Manufacture of loaded electronic boardsEngineering activities for technical building equipmentManufacture of military fighting vehicles
Purpose
Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von Avionic und Elektronik sowie die Erbringung von Engineering services products aller Art.

History

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Management

NameRole
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

24159 Kiel, Gravensteiner Straße 101
€25,000
100.00%

Financial Report

B::Optronics GmbH

Kiel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.770,00 6.998,00
I. Sachanlagen 2.770,00 6.998,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.770,00 6.998,00
B. Umlaufvermögen 51.390,31 20.838,31
I. Vorräte 250,00 200,00
1. fertige Erzeugnisse und Waren 250,00 200,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.235,61 9.345,20
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 33.194,10 6.740,16
2. sonstige Vermögensgegenstände 41,51 2.605,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.904,70 11.293,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.072,33 1.023,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 55.232,64 28.859,47

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 41.003,40 24.297,12
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 702,88 -3.137,56
III. Jahresüberschuss 16.706,28 -3.840,44
B. Rückstellungen 9.847,80 2.376,16
1. Steuerrückstellungen 8.447,80 1.076,16
2. sonstige Rückstellungen 1.400,00 1.300,00
C. Verbindlichkeiten 4.381,44 2.186,19
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 180,37 53,35
2. sonstige Verbindlichkeiten 4.201,07 2.132,84
davon aus Steuern 1.090,73 1.551,31
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 376,41 402,14
Bilanzsumme, Summe Passiva 55.232,64 28.859,47

Anhang

Allgemeine Angaben

Vorbemerkungen

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266,  276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.


Gliederung und Bewertung

Die Gliederung erfolgte in Anlehnung des Gliederungsschemas gem. § 266 HGB. Die Vorjahreszahlen sind auf der Grundlage von Art. 67 (8) EGHGB nicht angepasst. Die Vorjahreszahlen sind mit den Zahlen des Geschäftsjahres vergleichbar.

Eine Währungsumrechnung war nicht erforderlich.

Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Mit Inkrafttreten des BilMoG ist die umgekehrte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz zwar entfallen, die Gesellschaft hat sich jedoch entschieden, von dem in der Übergangsregelung nach Art. 67 (4) EGHGB vorgesehen Wahlrecht zur Fortführung der bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften Gebrauch zu machen. Insbesondere die degressive Abschreibung der betroffenen Vermögensgegenstände und die Abschreibung des Sammelpostens für Vermögensgegenstände gem. § 6 (2a) EStG für Anschaffungen bis zum 31.12.2009 werden daher fortgeführt.

Im Einzelnen gelten folgende Bewertungsgrundsätze:

Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen (sofern nicht vorstehende Ausnahmen für "Altfälle" gelten) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu 150,-- € zzgl. USt werden sofort als Aufwand erfasst.

Die Vorräte werden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Sofern Anlass dazu besteht, wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Zins- und Ausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wird zu Nennwerten angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten werden, soweit diese nicht unwesentlich sind, nach Maßgabe des § 250 (1) und (2) gebildet. Vom Wahlrecht des § 250(3) HGB wird ggf. Gebrauch gemacht.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Hierbei werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr unter Zugrundelegung einer moderaten Preissteigerungsschätzung und unter Berücksichtigung eines ihrer Restlaufzeit entsprechenden Abzinsungsbetrages nach Maßgabe des § 253 (2) S. 1 HGB angesetzt. Ggf. berücksichtigen die Steuerrückstellungen die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die Verbindlichkeiten werden zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Soweit erforderlich werden passive latente Steuern ausgewiesen. Vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern wird kein Gebrauch gemacht.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf:

Steuern: 1.090,73 € (Vorjahr 1.551,31 €)

im Rahmen der sozialen Sicherheit: 376,41 € (Vorjahr 402,14 € )

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden - auch im Vorjahr- nicht.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden in Höhe von -,-- € (Vorjahr -,-- €).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden - auch im Vorjahr- nicht.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden -auch im Vorjahr- nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden in Höhe von 2.733,93 € (Vorjahr -,-- €).

Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Ergänzende Angaben

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Georg Bänsch, Dipl.- Ing., wohnhaft in Kiel.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 26. November 2011 festgestellt.


Kiel, am 3.12.2011.

Die Geschäftsführung



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