Sparkasse Ulm
Master Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Andreas Haltmayr since 2/7/2025 | Board Member |
Ulrich Heisele since 11/7/2018 | Board Member |
Stefan Dr. Bill since 4/11/2018 | Board Member |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Sparkasse UlmUlmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Ulm 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023 2.2. Rechtliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023 2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren 2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen 2.4.2. Aktivgeschäft 2.4.3. Passivgeschäft 2.4.4. Dienstleistungsgeschäft 2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage 2.5.1. Vermögenslage 2.5.2. Finanzlage 2.5.3. Ertragslage 2.5.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage 3. Nachtragsbericht 4. Risikobericht 4.1. Risikomanagementsystem 4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken 4.2.1 Adressenrisiko 4.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft 4.2.1.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft 4.2.2. Marktpreisrisiken 4.2.2.1 Zinsänderungsrisiko 4.2.2.2 Spreadrisiko 4.2.2.3 Aktienrisiko 4.2.2.4 Immobilienrisiko 4.2.3. Beteiligungsrisiko 4.2.4. Liquiditätsrisiko 4.2.5. Operationelles Risiko 4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage 5. Chancen- und Prognosebericht 5.1. Chancenbericht 5.2. Prognosebericht 5.2.1. Rahmenbedingungen für 2024 5.2.2. Geschäftsentwicklung 5.2.3. Finanzlage 5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage 5.3. Gesamtaussage 1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Ulm Die Sparkasse Ulm ist gemäß § 1 des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg (SVBW), Stuttgart, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Ulm unter der Nummer HRA 2868 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Sparkasse Ulm, der von der Stadt Ulm und dem Alb- Donau-Kreis gebildet wird. Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Ulm. Organe der Sparkasse sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und der Kreditausschuss. Die Sparkasse ist Mitglied im SVBW und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz Baden-Württemberg, die Sparkassengeschäftsverordnung oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstandes - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Folge der natürlichen Fluktuation ist eine leichte Verringerung um 0,6 % der Gesamtzahl der Beschäftigten zum 31. Dezember 2023 auf 920 Beschäftigte. Die Gesamtzahl der Geschäftsstellen hat sich zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023 Volkswirtschaftliches Umfeld Die Weltwirtschaft hatte in den letzten Jahren mit der Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und schließlich der Inflation und den damit einhergehenden steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Hinzu kamen zunehmende geopolitische Spannungen, die Unsicherheit schürten. Zugleich dämpften die Zinserhöhungen zahlreicher Notenbanken die Wirtschaftsaktivität. Das alles belastete das globale Wachstum merklich. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) ist die globale Wirtschaftsleistung 2023 um voraussichtlich 3,1 % gewachsen. Im Euro-Raum dürfte sie lediglich um 0,5 % gestiegen sein. Die deutsche Volkswirtschaft dagegen verzeichnete 2023 voraussichtlich ein um 0,3 % schrumpfendes Bruttoinlandsprodukt. Ursächlich hierfür waren die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen, die durch steigende Zinsen ungünstigen Finanzierungsbedingungen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland hervorgerufen wurden. In Baden-Württemberg ist aufgrund der engen globalen Verflechtung der Wirtschaft das Bruttoinlandsprodukt sogar um voraussichtlich 0,6 % zurückgegangen. Das außenwirtschaftliche Umfeld zeigte sich eingetrübt, die Inflation belastete weiter die Kaufkraft der privaten Haushalte und die Ertragserwartungen der Unternehmen. Die wirtschaftliche Entwicklung ist maßgeblich auf zurückgehende Aufträge und die rückläufige Produktion im verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen. Diese Entwicklungen spiegeln sich auch in der regionalen Wirtschaft wider. Im Rahmen der Konjunkturumfrage der regionalen Industrie- und Handelskammer wird von Seiten der Unternehmen überwiegend ein Rückgang beim Auftragseingang berichtet und die Erwartungen an die zukünftigen Entwicklungen haben sich weiter eingetrübt. Der deutsche Arbeitsmarkt war trotz schwacher Konjunktur robust. Die Arbeitslosenquote stieg nach der Bundesagentur für Arbeit lediglich leicht von durchschnittlich 5,4 % in 2022 auf 5,7 % in 2023. Gleichzeitig haben Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den Jahreswerten etwas zugenommen. Auf dem regionalen Arbeitsmarkt ist die Arbeitslosigkeit im Jahr 2023 ebenfalls leicht gestiegen. Die Arbeitslosenquote belief sich im Arbeitsamtsbezirk Ulm zum Jahresende auf 3,0 % (Vorjahr 2,6 %). Die Verbraucherpreise in Deutschland sind 2023 gemessen am Verbraucherpreisindex um 5,9 % im Durchschnitt gegenüber 2022 gestiegen. Zwar lag die Wachstumsrate damit unter dem historischen Höchststand seit der Einführung des Euros von 6,9 % im Jahr 2022, jedoch verharren die Preissteigerungsraten über dem 2 %-Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB). Auch 2023 hat die EZB daher den Kampf gegen die anhaltend hohen Inflationsraten weitergeführt. Insgesamt hat die EZB im Berichtsjahr 2023 ihren Hauptrefinanzierungssatz um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,5 % erhöht und auch der Einlagensatz erhöhte sich insgesamt um 200 Basispunkte auf 4,0 %. Auf den Immobilienmärkten wurde 2023 eine deutliche Preiskorrektur vollzogen. Die Zinswende übte einen Abwärtsdruck auf die Bewertung von Immobilien aus. Sowohl die Preise für Wohnimmobilien als auch die Preise für Bürogebäude waren 2023 rückläufig. Die Wohnungs- und Büromieten tendierten hingegen aufwärts. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %, wobei der Rückgang am stärksten im Wohnungsbau trotz Wohnungsknappheit zu spüren war. 2023 wurden bundesweit 26,6 % weniger Baugenehmigungen für Wohnungen als 2022 erteilt; in Baden-Württemberg war ein Rückgang von 32,1 % zu verzeichnen. Bauunternehmen und Bauträger kämpfen mit massiv gestiegenen Baukosten und höheren Zinsen. Nach einem ungünstigen Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) stieg nach Rückgängen im August und Oktober zum Jahresende deutlich. Neben der zunehmenden Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation und den ausbleibenden Aufschwung kam es insbesondere im vierten Quartal 2023 zu einem starken Aktienkursanstieg aufgrund von Zinssenkungsfantasien. Mit einem Jahresschlussstand von 13.923 Punkten Ende 2022 und 16.751 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %. Am Devisenmarkt verteuerte sich der Euro zum US-Dollar von 1,07 US-Dollar je Euro zu Jahresbeginn auf über 1,10 Ende des Jahres. Haupttreiber der Aufwertung war die sich verfestigende Erwartung einer Wende in der US-Geldpolitik. Diese Einschätzung übte trotz der im Euroraum ebenfalls bestehenden Leitzinssenkungserwartung Druck auf den US-Dollar aus. Branchenumfeld Das makrofinanzielle Umfeld ist von der Zinswende und einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Dabei hat sich das seit 2022 gestiegene Zinsniveau, welches sich in 2023 invers entwickelte, sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank von Dezember 2022 bis Dezember 2023 nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Die Sparkassen in Baden-Württemberg verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,8 %). Dieses Plus wurde von den Unternehmenskunden getragen (+3,5 %), während das Privatkundengeschäft konstant blieb. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten im Vergleich zum Vorjahr zurück (-46,6 %). Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen hin zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen laut der Deutschen Bundesbank die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen, gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %). Die Entwicklung bei den baden-württembergischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen um 1,5 % leicht zu. Es ergaben sich deutliche zinsbedingte Umschichtungen von Sicht- und Spareinlagen (-16,2 %) hin zu Termingeldern und Eigenemissionen, welche sich dadurch vervierfachten. Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der baden-württembergischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 25 Mrd. Euro und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert. Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die baden-württembergischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte ebenfalls zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss". Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen ergibt sich ein steigendes Kreditrisiko, das sich bei den baden-württembergischen Sparkassen in einer verstärkten Risikovorsorge für Kredite widerspiegelt. Im Geschäftsgebiet der Sparkasse Ulm zeigt sich darüber hinaus weiterhin ein sehr intensiver Wettbewerb, an dem sich eine Vielzahl an überregionalen und regionalen Kreditinstituten beteiligt. 2.2. Rechtliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023 Die Stabilität der Sparkassen-Finanzgruppe ist durch das Verbundrating erneut bestätigt worden. Die Ratingagenturen Fitch (A+), DBRS (A high) und Moodys (Aa2) haben an ihren Einstufungen festgehalten. Aufsichtsrechtliche Änderungen ergaben sich durch die Aktualisierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Juni 2023. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen an die Kreditvergabe und Überwachung sowie die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts und der Nachhaltigkeitsrisiken angepasst bzw. ergänzt. Soweit die Änderungen der Ma-Risk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für neue Anforderungen galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024. Dies bezog sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Ab dem Geschäftsjahr 2024 bestehen erweiterte Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben. 2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren Als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren dienen in Übereinstimmung mit der sparkasseninternen Berichterstattung folgende Steuerungsgrößen:
Beim bedeutsamen Leistungsindikator "Wachstum Kundengeschäftsvolumen inkl. Wertpapiere" ändert sich im Berichtsjahr für die Berechnung des Kundengeschäftsvolumen die Datenquelle. Um die Werte dennoch vergleichen zu können, werden diese per 31.12.2023 in der Tabelle "Geschäftsentwicklung der Sparkasse Ulm" unter 2.4. nach alter und neuer Datenquelle dargestellt. Bedeutsame nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wurden nicht definiert. 2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
1 Bilanzsumme zuzüglich
Eventualverbindlichkeiten
2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) und die Bilanzsumme haben sich im Geschäftsjahr reduziert. Verursacht wurde die Reduktion durch einen Rückgang der Kundeneinlagen sowie der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. 2.4.2. Aktivgeschäft Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute sind im Geschäftsjahr signifikant gesunken. Dies ergab sich aus einem Rückgang der täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute (insbesondere Übernachtguthaben bei der Deutschen Bundesbank). Die Forderungen an Kreditinstitute spielen im Aktivgeschäft der Sparkasse Ulm eine untergeordnete Rolle. Kundenkreditvolumen Infolge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war deutschlandweit eine Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dadurch erhöhte sich das Kundenkreditvolumen (Aktiva 4 und 9 zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) in 2023 entgegen unserer Erwartung nur leicht um 0,5 %. Das Kundenkreditvolumen konnte infolgedessen nicht seinen prognostizierten Beitrag zur Erfüllung des bedeutsamsten Leistungsindikators "Wachstum Kundengeschäftsvolumen inkl. Wertpapiere" leisten. Unsere Privatkunden bevorzugten langfristige Baufinanzierungen und die Geschäftskunden überwiegend langfristige Investitionskredite. Wertpapiervermögen Das Wertpapiervermögen ist im Jahresvergleich angestiegen. Es ist vor allem der Liquiditätsreserve zugeordnet und setzt sich insbesondere aus festverzinslichen Wertpapieren erstklassiger Adressen sowie aus Spezialfonds zusammen. 2.4.3. Passivgeschäft Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten dienen überwiegend der Refinanzierung des Kreditgeschäftes. Sie sind im Geschäftsjahr deutlich gesunken. Mittelaufkommen von Kunden Das Mittelaufkommen von Kunden (Passiva 2 und 3) sank entsprechend der Erwartung insgesamt im Berichtsjahr. Die täglich fälligen Verbindlichkeiten sanken signifikant um 12,5 %. Auch die Spareinlagen verzeichneten im Jahresvergleich einen signifikanten Rückgang um 30,7 %. Dagegen erhöhten sich die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist signifikant um fast das Neunfache. Diese Entwicklung beim Mittelaufkommen von Kunden ergab sich aus den in 2023 weiter gestiegenen Zinsen. 2.4.4. Dienstleistungsgeschäft Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben: Zahlungsverkehr Der Bestand an Konten und die vermittelten Kreditkarten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 5,7 %. Infolgedessen stiegen auch die Erträge aus Kontoführungsgebühren. Vermittlung von Wertpapieren Die Stichtagsbestände der vermittelten Wertpapiere erhöhten sich 2023 signifikant um 14,9 %. Angesichts der schlechten Wirtschaftszahlen scheuten viele Anleger weitere Risiken. Aus diesem Grund verringerte sich der Nettoabsatz im Geschäftsjahr signifikant um 21,3 %. Immobilienvermittlung Aufgrund von höheren Bau- und Finanzierungskosten und gesetzlichen Vorgaben sowie geänderter Ansprüche an die Wohnimmobilien blieb die Nachfrage wie bereits im Vorjahr verhalten. Daher blieb die Anzahl der vermittelten Objekte nahezu auf Vorjahresniveau. Die Vermittlung neuer Objekte kam durch hohe Verkaufspreise und gestiegene Zinsen fast vollständig zum Erliegen. Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen Im Jahresvergleich sank das Volumen der an die LBS Südwest vermittelten Bausparverträge deutlich um 6,9 %. Das vermittelte Volumen im Bereich der Lebensversicherungen wuchs signifikant um 14,2 %. Bei den Komposit-Versicherungen reduzierte sich dagegen das Volumen der abgeschlossenen Verträge spürbar um 9,5 %. Leasing Im Berichtsjahr erhöhte sich das Volumen der vermittelten Verträge im Finanzierungsbereich Leasing signifikant um 31,1 %. Auslandsgeschäft und vermittelte Derivate Im Auslandsgeschäft reduzierte sich in 2023 das Volumen sowohl der nicht-dokumentären Zahlungen (Non-Sepa) um 19,5 % als auch der dokumentären Transaktionen um 40,0 % im Vergleich zum Vorjahr signifikant während die Umsätze im Devisenhandel um 4,8 % sanken. Im Zins- und Währungsderivategeschäft erholten sich die Umsätze nach dem Rückgang in 2022 wieder und stiegen signifikant um 54,4 %. Strukturierte Währungsabsicherungen wurden nach wie vor kaum nachgefragt. 2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage 2.5.1. Vermögenslage Im Jahr 2023 hat sich die strukturelle Zusammensetzung des Geschäftsvolumens der Sparkasse Ulm wenig verändert. Im Geschäftsjahr stieg der Bilanzanteil des Kundenkreditvolumens auf 67,8 % (Vorjahr: 65,4 %). Der Anteil des Wertpapiervermögens stieg von 19,5 % auf 20,7 % während sich der Anteil der Forderungen an Kreditinstitute von 11,7 % auf 7,2 % reduzierte. Auf der Passivseite veränderte sich der Anteil des Mittelaufkommens von Kunden leicht und erhöhte sich auf 74,8 % (Vorjahr: 74,4 %). Der Bilanzanteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sank leicht von 11,9 % auf 11,1 %. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Im Wertpapierbestand sind saldiert stille Reserven enthalten. Zusätzlich bestehen Reserven gemäß § 340f HGB zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute. Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Zuführung aus dem Bilanzgewinn wird sich die Sicherheitsrücklage auf 509,5 Mio. EUR (Vorjahr 501,9 Mio. EUR) belaufen dies entspricht einem leichten Plus von 1,5 % gegenüber dem Vorjahr. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. Der für allgemeine Bankrisiken gebildete Fonds nach § 340g HGB wurde um 22,5 Mio. EUR aufgestockt und beträgt zum Jahresende 229,7 Mio. EUR. Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 15,8 % (Vorjahr 16,4 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag, Kapitalerhaltungspuffer und antizyklischem Kapitalpuffer. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte. Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Beide Kapitalpufferanforderungen sind seit dem 1. Februar 2023 zu erfüllen. Zudem können wir die von der Aufsicht festgelegte Eigenmittelempfehlung zur Abdeckung von Risiken in Stresssituationen vorhalten. Der für 2023 in Höhe von 20 Mio. EUR prognostizierte Wert für die Kernkapitalzuführung (einer der bedeutsamsten Leistungsindikatoren) aus dem verfügbaren Gewinn wurde mit 30,2 Mio. EUR signifikant übertroffen. Die Eigenmittelbasis ist weiterhin solide und bildet die Grundlage für die zukünftige Geschäftsausweitung zur Erreichung der Geschäftsziele der Sparkasse Ulm. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 10,28 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Auf Grundlage unserer normativen Risikotragfähigkeit vom 31. Dezember 2023 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten. 2.5.2. Finanzlage Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 138,1 % bis 174,6 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR lag zum 31. Dezember 2023 bei 147,0 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net-Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 118,2 % bis 127,8 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % durchgängig eingehalten. Die NSFR lag zum 31. Dezember 2023 bei 122,9 %. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften werden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank und der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims) der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Nach unserer Finanzplanung ist die Zahlungsfähigkeit auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. 2.5.3. Ertragslage Zur Analyse der Ertragslage setzt die Sparkasse Ulm den sog. "Betriebsvergleich" der Sparkassenorganisation ein, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. In das errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Ergebnisse aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Unter Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses verbleibt das Betriebsergebnis nach Bewertung. Nach Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses, der Ertragsteuern und der Veränderung der Vorsorgereserven verbleibt der Jahresüberschuss. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Ertragslage sowie die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren auf Basis des Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation.
1 Inklusive dem Ergebnis aus der
Veränderung von Vorsorgereserven
Infolge der Zinssteigerungen der EZB ist das allgemeine Zinsniveau im Jahr 2023 deutlich angestiegen. Dadurch konnte der Zinsüberschuss, die bedeutendste Ertragsquelle des Geschäfts der Sparkasse Ulm, entsprechend der Prognose signifikant auf 136,2 Mio. EUR gesteigert werden. Der Provisionsüberschuss erhöhte sich im Berichtsjahr deutlich um 5,7 %. Gestiegene Erträge aus dem Giroverkehr, aus den Darlehensgeschäften mit Provisionscharakter und dem Kartengeschäft trugen maßgeblich dazu bei. Rückläufig waren hingegen die Provisionen aus der Vermittlung von Immobilien sowie aus dem Verbundgeschäft mit Bausparverträgen und Versicherungen. Der Sachaufwand ist wie erwartet und vor allem durch erhöhte Kosten aus den Dienstleistungen Dritter signifikant angestiegen. Der Personalaufwand ist etwas mehr als prognostiziert deutlich angestiegen. Dies ist unter anderem eine unmittelbare Folge der Tariferhöhung im Jahr 2023. Das Betriebsergebnis vor Bewertung der Sparkasse Ulm liegt signifikant über dem vorläufigen Durchschnitt der baden-württembergischen Sparkassen. In Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme konnte es im Jahresvergleich signifikant gesteigert werden. Im Jahr 2023 ergab sich für die Sparkasse Ulm ein merklich negatives Ergebnis aus der Bewertung des Kreditgeschäfts. Das Bewertungsergebnis aus dem Wertpapierbereich hingegen fiel positiv aus. Es verbesserte sich im Jahresvergleich signifikant. Insgesamt ist das Bewertungsergebnis durch die Bildung von Vorsorgereserven geprägt. Das neutrale Ergebnis weist im Vergleich zum Vorjahr einen negativen Wert auf. Dieser resultiert im Wesentlichen durch Close-Out-Zahlungen aus Zinsswaps. Die Ertragsteuern haben sich gegenüber dem Vorjahr signifikant erhöht. Die gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,11 %. 2.5.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir die Geschäftsentwicklung sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als insgesamt günstig. Das Wachstum des Kundengeschäftsvolumens inkl. Wertpapiere (einer der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren) blieb leicht hinter der Prognose von 2 % zurück. Der für 2023 in Höhe von 20 Mio. EUR prognostizierte Wert für die Kernkapitalzuführung (einer der bedeutsamsten Leistungsindikatoren) aus dem verfügbaren Gewinn wurde mit 30,2 Mio. EUR signifikant übertroffen. Im Geschäftsjahr konnte der Zins- und Provisionsüberschuss signifikant gesteigert werden. Die ordentlichen Aufwendungen erhöhten sich im Gegenzug ebenfalls signifikant. Dennoch liegt das Betriebsergebnis vor Bewertung (einer der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren) mit 1,25 % der DBS signifikant über dem prognostizierten Wert von 0,99 % der DBS. Das Nettoergebnis aus dem Handelsbestand weist einen negativen Wert aus. Infolgedessen verbesserte sich die Cost-Income-Ratio (einer der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren) spürbar um 8,5 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr auf 51,3 %. Der Wert stellt sich deutlich besser als die Prognose von 56,5 % dar. 3. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben. 4. Risikobericht 4.1. Risikomanagementsystem Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 1.228.529 TEUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 540.000 TEUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich in der ökonomischen Perspektive zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung) und die Eigenmittelempfehlung sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in denen jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse Ulm setzt zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an fünf Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate halten wir sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch des Sicherungsgebers. Dabei handelt es sich um Credit Default Swaps, die in emittierte Credit Linked Notes eingebettet sind. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwartet eintretenden außergewöhnlichen Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren, die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Betriebswirtschaft wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Abteilungsleiter Controlling innerhalb des Bereichs Betriebswirtschaft. Unterstellt ist er dem Überwachungsvorstand. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken 4.2.1 Adressenrisiko Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die Messung des Adressenrisikos erfolgt in der ökonomischen Perspektive über eine Monte- Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und Shiftmatrizen, Verwertungs, Neubewertungs- und Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die Risikokennzahlen wie z. B. der Value-at-Risk abgeleitet werden. Die Risikomessung von Kunden- und Eigengeschäft erfolgt integriert. 4.2.1.1Adressenrisiko im Kundengeschäft Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zum 31. Dezember 2023 wurden 57,6 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 40,3 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte im Bereich Unternehmen und öffentliche Haushalte bilden mit 24,2 % die Ausleihungen an Unternehmen im Grundstücks- und Wohnungswesen und mit 13,5 % die Ausleihungen an Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe. 44,5 % des risikotragenden Kundenkreditvolumens verteilen sich auf 0,4 % der Kreditengagements. Darüber hinaus zeigt die Größenklassenstruktur insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 55,5 % des risikotragenden Kundenkreditgeschäfts entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 2,0 Mio. EUR. 14,2 % des risikotragenden Kundenkreditgeschäfts betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 20,0 Mio. EUR. Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Risikokonzentrationen bestehen im Kundenkreditportfolio nicht. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse 14 Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 79,2 Mio. EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahme wird der Gesamtbetrag der bewerteten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios und die Einhaltung der Limite schriftlich unterrichtet. Über die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken wird der Vorstand ab dem 30.06. des laufenden Jahres regelmäßig schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt insgesamt steigende Bestände im Vergleich zum Vorjahr aufgrund höherer Neubildungen und Erhöhungen als Auflösungen und Verwendungen. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. 4.2.1.2Adressenrisiko im Eigengeschäft Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 1.967,7 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Tagesgelder (486,0 Mio. EUR), Schuldverschreibungen und Anleihen der Liquiditätsreserve ohne anteilige Zinsen (535,3 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (471,6 Mio. EUR) und sonstige Investmentfonds (291,8 Mio. EUR). Die mit Adressenrisiko behafteten Eigengeschäfte 1 verfügen zu 98,9 % über ein Rating. Die direkt gehaltenen Wertpapiere verfügen über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. In den Anlagerichtlinien der Spezialfonds sind Vorgaben zum Mindestrating bei Bonds und Schuldscheindarlehen enthalten. 4.2.2. Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Arbeitskreis Steuerung hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 4.2.2.1Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie aus einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Die Sparkasse Ulm weist weiterhin stille Reserven aus dem Zinsbuch aus. 4.2.2.2Spreadrisiko Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.2.3Aktienrisiko Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang überwiegend in Spezialfonds und Publikumsfonds gehalten. Die Aktienquote wird durch eine im Rahmen der Risikostrategie definierten Obergrenze gesteuert und regelmäßig überwacht. 4.2.2.4Immobilienrisiko Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilien im Eigenbestand und Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. 4.2.3. Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden. Es besteht eine Konzentration im Beteiligungsportfolio in der ökonomischen Perspektive hinsichtlich der LBBW. 4.2.4. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss der Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. In liquiditätsmäßig enge Märkte hat die Sparkasse nicht investiert. Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 > 5 Monate. Eine Konzentration besteht im Liquiditätsrisiko (Zahlungsunfähigkeitsrisiko) in der Fälligkeitenstruktur der Abflüsse in der Laufzeit mehr als 1 Monat bis 3 Monate. Die Refinanzierung erfolgt überwiegend über Kundeneinlagen und ist daher durch ihre Granularität gut diversifiziert. Die kurzfristige Disposition erfolgt überwiegend mit der Landesbank Baden-Württemberg. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 4.2.5. Operationelles Risiko Unter operationellen Risiken versteht die Sparkasse Ulm die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aufgrund der hohen IT-mäßigen Abhängigkeiten der Sparkassen und dem damit verbundenen Risiko wird die Finanz Informatik GmbH & Co. KG als Risikokonzentration durch eine Auslagerung eingestuft. 4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage Unser Haus verfügt über ein dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert und Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken jederzeit innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Gesamtbanklimits. Das Gesamtbanklimit war am Bilanzstichtag mit 64,6 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden und werden bis 2026 sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik und im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur. Trotz der tendenziell steigenden Eigenkapitalanforderungen ist mittelfristig mit einer stabilen Risikotragfähigkeit zu rechnen. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als günstig. 5. Chancen- und Prognosebericht 5.1. Chancenbericht Unser Chancenmanagementsystem ist in den jährlichen Planungsprozess integriert. Chancen auf eine Steigerung unserer Ertragskraft und damit eine weitere Stärkung der Eigenmittel sehen wir insbesondere in folgenden Bereichen:
Durch die Stärkung unserer Eigenmittelbasis in den vergangenen Jahren sehen wir uns für die quantitativ und qualitativ zunehmenden Kapitalanforderungen gut gerüstet. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2026 ist auch eine ausreichende Kapitalbasis für die geplante künftige Geschäftsausweitung und die Erreichung unserer strategischen Geschäftsziele vorhanden. 5.2. Prognosebericht Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Die von der Sparkasse Ulm im Vorjahr erwarteten Zielgrößen sind im Abschnitt 2.5.4. Wirtschaftsbericht den Ist-Werten des Berichtsjahres gegenübergestellt. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur-, Inflations- und Zinsentwicklung, die Entwicklung der Immobilienmärkte, aber auch geopolitische Krisen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 5.2.1. Rahmenbedingungen für 2024 Der DSGV geht für das Gesamtjahr 2024 vom Einsetzen einer Erholung der Wirtschaftstätigkeit im Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Als mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich. Das ist abermals weniger als das zugleich für den Euroraum prognostizierte 0,8 %-Wachstum. Die Rate für Deutschland würde gerade einmal die Schrumpfung des Vorjahres kompensieren. 2024 wäre damit unter dem Strich das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung, das fünfte Jahr einer inzwischen recht langen Stagnationsphase. Anderseits unterzeichnen gemäß DSGV die vorhergesagten 0,3 % den angenommenen Dynamikgewinn im Verlauf des Jahres 2024. Im zweiten Halbjahr 2024 würde in dem beschriebenen Prognoseszenario der Verlauf besser sein, als es die magere Rate des Gesamtjahres suggeriert. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Ein im Jahr 2024 weiter nachlassender Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der "Gemeinsamen Prognose" 1. Denn erst die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft. Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 % in Deutschland und von 2,5 % im Euroraum aus. Die Kernraten unter Herausrechnung von Energie- und Lebensmittelpreisen waren naturgemäß in den letzten Jahren weniger volatil zurückgeblieben. Jetzt tragen und bestimmen die Kernraten den allgemeinen Preistrend und bewegen sich 2024 und 2025 sehr ähnlich wie die "Headline"-Raten. Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark, sollte aber auch nicht überziehen. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene Kreditvergabe zeigen an, dass das geldpolitische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat und die Transmission funktioniert. Für 2025 gehen die Prognosen von einer weiteren leichten Rückbildung der Inflationsraten aus, wenngleich noch nicht vollständig auf das Zielniveau der Europäischen Zentralbank bei 2 %. Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt für den US-Dollar und die Federal Reserve ebenso wie für die Europäische Zentralbank im Euroraum. Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver und können und sollten dann entsprechend angepasst werden. Die "Gemeinsame Prognose" hat in diesem Durchgang einen entsprechenden Leitzinsausblick im Rahmen einer Sonderfrage erhoben. Demnach geht eine knappe Mehrheit der Chefvolkswirte davon aus, dass bei der EZB erste Leitzinsschritte noch nicht im ersten Halbjahr erfolgen. Danach bilden Senkungen aber den Konsens. Im Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus. Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen. Hier könnte zunächst eine gewisse Ernüchterung eintreten, dass die geldpolitische Korrektur zwar kommt, aber vielleicht nicht ganz so schnell und so stark wie zwischenzeitlich erwartet. Der als das zentrale Szenario unterstellten realwirtschaftlichen Entwicklung mit einer 2024 noch moderaten Erholung dürfte eine solche Feinjustierung der Kapitalmärkte aber nicht grundsätzlich im Wege stehen. Der Arbeitsmarkt zeigt sich weiterhin robust. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Für das Jahr 2024 wird ein leichter Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % erwartet. In der Stadt Ulm und dem Alb-Donau-Kreis haben die Arbeitslosenzahlen nach Daten der Bundesagentur für Arbeit leicht zugenommen. Die Arbeitslosenquote ist im Februar 2024 um 0,4 % auf 4,2 % bzw. um 0,2 % auf 2,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Bei den Aktien gehen wir von einer volatilen Entwicklung aus, da die Unsicherheiten bezüglich Konjunktur und Inflation weiterhin hoch bleiben. Insgesamt schätzen wir das Prognoserisiko aufgrund sich laufend verändernder Rahmenbedingungen als hoch ein. 5.2.2. Geschäftsentwicklung Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung für das Jahr 2024 erwarten wir ein Wachstum des Kundengeschäftsvolumens (inkl. Wertpapiere) in Höhe von mindestens 2,0 %, das in erster Linie durch das Kundenkreditgeschäft getragen werden wird. Im Einlagengeschäft erwarten wir für 2024 eine stagnierende Entwicklung der Kundeneinlagen. Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 eine Stärkung der Eigenmittel und ein stabiles Wachstum der Bilanzsumme. 5.2.3. Finanzlage Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit jederzeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen stets eingehalten werden können. 5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage Hinsichtlich des Rohertrags (Zins- und Provisionsüberschuss) zuzüglich Nettoergebnis des Handelsbestands sowie Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen erwarten wir einen signifikanten Rückgang. Dies führen wir auf einen signifikant niedrigeren Zinsüberschuss, ein steigendes Provisionsergebnis und einen signifikant höheren Saldo aus sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen zurück. Der prognostizierte Verwaltungsaufwand für 2024 steigt spürbar an. Er ist durch einen Anstieg des Personalaufwandes und deutliche Kostensteigerungen beim Sachaufwand gekennzeichnet. Insgesamt erwarten wir daher einen signifikanten Anstieg der Cost-Income-Ratio gegenüber dem Berichtsjahr auf rund 57,31 %. Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten wir einen signifikanten Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 0,24 Prozentpunkte auf 1,01 %. Wir erwarten eine Kernkapitalzuführung in einer Größenordnung von mindestens 20 Mio. EUR. 5.3. Gesamtaussage Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir unter Berücksichtigung der aktuellen Situation und der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren insgesamt als günstig. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss 2023Allgemeine Angaben Die Sparkasse Ulm hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Eine Konsolidierung der Tochterunternehmen der Sparkasse wäre für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung, da die Vermögenswerte aller Tochterunternehmen in Relation zur Bilanzsumme der Sparkasse und die Jahresergebnisse im Verhältnis zu den GV-Posten der Sparkasse unwesentlich sind. Die Sparkasse hat daher in Anwendung von § 296 Abs. 2 HGB auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheine und Namensschuldverschreibungen) sind zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Das latente Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Grundsätze des IDW RS BFA 7. Hierbei wurde das Bewertungsvereinfachungsverfahren angewandt und der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien angesetzt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt mit der Anwendung, die in der internen Steuerung eingesetzt wird. Basis dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Bewertungsverfahrens sind nach dem Ergebnis unserer Analysen gegeben. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Modelle und Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip); die Wertpapiere des Anlagevermögens werden teilweise im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips zu den über den Zeitwerten liegenden (ggfs. fortgeführten) Anschaffungskosten bzw. den Buchwerten des Vorjahres angesetzt. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Bei einzelnen geschlossenen Investmentvermögen wurde der Net-Asset-Value zugrunde gelegt oder ein Barwertmodell verwendet. Die Finanzinstrumente des Handelsbestandes wurden gemäß § 340e Abs. 3 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags bewertet. Der Risikoabschlag wurde entsprechend der internen Risikosteuerung auf Portfolioebene ermittelt und vollständig bei der Aktivaposition 6a berücksichtigt. Die Berechnung erfolgte in Form eines Value at Risk (VaR) auf Basis eines Konfidenzniveaus von 99 %, einer Haltedauer von 10 Tagen und eines Beobachtungszeitraums von zwei Jahren. Zum Bilanzstichtag betrug der so ermittelte Risikoabschlag insgesamt 68 TEUR. In Übereinstimmung mit der internen Risikosteuerung haben wir die laufenden Erträge aus Finanzinstrumenten des Handelsbestandes in den GuV-Posten 1 und 3 ausgewiesen. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand wurden im Berichtsjahr nicht geändert. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen einschließlich der unter Bilanzposten Aktiva 6 ausgewiesenen Anteile an geschlossenen Investmentvermögen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen, bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aus Vereinfachungsgründen werden bei den Sachanlagen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 250 EUR) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände (bis 1.000 EUR) in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Die in den Sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen und Vermögenswerte wurden mit dem Niederstwert bewertet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unterschiedsbeträge zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes seit dem letzten Abschlussstichtag werden im Personalaufwand ausgewiesen. Bei der Berechnung wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % und ein Rententrend von jährlich 2,5 % berücksichtigt. Einen Fluktuationsabschlag haben wir weiterhin nicht angesetzt. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 172 TEUR. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 88,3 Mio. EUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G (in einer an den Bestand der ZVK angepassten Modifikation) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Bezüglich der als wesentlich einzuordnenden, bei den sonstigen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesenen Rückstellungen ergeben sich folgende ergänzende Hinweise: Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit werden einheitlich im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit werden auch bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr abgezinst. Bei der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 3,0 % zugrunde gelegt. Ein Fluktuationsabschlag wurde nicht angesetzt. Die Rückstellungen für drohende Verluste aus Eventualverbindlichkeiten werden nicht abgezinst, da wir von einer Inanspruchnahme während des nächsten Jahres ausgehen. Das akute Ausfallrisiko haben wir vorsichtig geschätzt. Für die vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln bei Prämiensparverträgen mittelbar betroffenen Sparverträge haben wir für mögliche Zinsansprüche der Kunden Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit eingeschätzt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Darüber hinaus wurden bei der Berechnung der Rückstellungen hinsichtlich der konkreten einzelnen Vertragsverläufe vereinfachte Annahmen berücksichtigt. Eine Abzinsung erfolgt nicht, da wir von einer Inanspruchnahme während des nächsten Jahres ausgehen. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente (insbesondere Zins-Swaps) des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die strukturierten Produkte (Schuldverschreibungen sowie Schuldscheindarlehen mit Schuldnerkündigungsrecht, Festdarlehen mit Festzinsverlängerungsoption, Forwarddarlehen, Darlehen mit Zinsober- bzw. untergrenzen) wurden unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte), die Kredithandelstransaktionen SKB XVI, XVII, XVIII, XIX und XX unter Abspaltung der Nebenrechte bilanziert und ggf. bewertet. Die als "erhaltene" Kreditsicherheiten behandelte Credit Default Swaps werden nicht eigenständig bilanziert, sondern bei der Bewertung der besicherten Forderung berücksichtigt. Die übernommenen Adressenausfallrisiken aus Credit Linked Notes, die als "gestellte" Kreditsicherheiten behandelt werden, wurden nach IDW RS BFA 1 als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Für akute Ausfallrisiken wurde eine Rückstellung gebildet. Die zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Das Währungsrisiko wird über eine Währungsgesamtposition je Währung als Einheit gesteuert. In diese werden je Währung die einzelnen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, Devisentermingeschäfte sowie Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte mit dem Kassamittelkurs. Nicht abgewickelte Termingeschäfte wurden zu einheitlichen Kursen umgerechnet. Aufwendungen und Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden saldiert je Währung ermittelt und im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktivseite 3. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE In dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - andere Forderungen - (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
4. FORDERUNGEN AN KUNDEN In dieser Position sind enthalten:
Diese Position (ohne anteilige Zinsen) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
5. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE In dieser Position sind enthalten:
In Unterposition b) - Anleihen und Schuldverschreibungen - sind enthalten:
6. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE
Anteile an Investmentvermögen An den folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:
Für die dargestellten Investmentvermögen lagen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe vor. 6a. HANDELSBESTAND Der Handelsbestand besteht ausschließlich aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren. 9. TREUHANDVERMÖGEN Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar. 12. SACHANLAGEN In dieser Position sind enthalten:
13. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE In dieser Position sind enthalten:
14. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN In dieser Position sind enthalten:
MEHRERE POSITIONEN BETREFFENDE ANGABEN
ANLAGENSPIEGEL
Passivseite 1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN In dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
2. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN In dieser Position sind enthalten:
Die Unterposition ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Die Unterposition bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich (ohne anteilige Zinsen) nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
3. VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITEN
4. TREUHANDVERBINDLICHKEITEN Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1). 6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN In dieser Position sind enthalten:
MEHRERE POSITIONEN BETREFFENDE ANGABEN
PASSIVPOSTEN UNTER DEM STRICH 1. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Im Posten "Eventualverbindlichkeiten" ist im Unterposten b) "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" ein Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; der Einzelbetrag beläuft sich auf 11.850 TEUR. 2. ANDERE VERPFLICHTUNGEN Im Posten "Andere Verpflichtungen" sind im Unterposten c) "Unwiderrufliche Kreditzusagen" fünf Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen zwischen 11.000 TEUR und 25.987 TEUR. Bei den genannten unwiderruflichen Kreditzusagen handelt es sich mit 45.370 TEUR um Kontokorrentkredite, mit 31.513 TEUR um Darlehen und mit 11.000 TEUR um Avalkredite. Wir gehen derzeit grundsätzlich davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 2. ZINSAUFWENDUNGEN In dieser Position sind enthalten:
8. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE In dieser Position sind enthalten:
28. BILANZGEWINN Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 9. Juli 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Sonstige Angaben Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1 Keine Angabe gemäß § 286 Abs.
3 Satz 2 HGB
An dem Wertpapierinstitut S-International BWS GmbH & Co. KG halten wir Anteile, die 5 % der Stimmrechte überschreiten. Wir sind unbeschränkt haftende Gesellschafterin der RWSO-Grundstücksgesellschaft TBS der Württembergischen Sparkassenorganisation (GbR), Fellbach sowie der DKE-GbR, Berlin. Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat sich zusammen mit den weiteren Trägern quotal entsprechend seinem Stammkapitalanteil an der Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt. Als Mitglied des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig gedeckten Verbandsaufwand entsprechend dem maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken. Darüber hinaus sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit ein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht erkennbar. Zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch die S-Finanzgruppe haben wir uns über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband ö. K. (DSGV) an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbsgesellschaft) als Kommanditistin unterbeteiligt. In diesem Zusammenhang besteht ein Aufwendungsersatzanspruch des DSGV gegenüber den Unterbeteiligten für den Fall, dass die über die Erwerbsgesellschaft auszuschüttenden Dividenden der LBBH die laufenden Aufwendungen (im Wesentlichen aus der Fremdfinanzierung) nicht abdecken. Aktuell ist aus dieser Verpflichtung kein akutes Risiko einer Inanspruchnahme erkennbar. Derivative Finanzinstrumente Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte gliedern sich wie folgt:
Die währungsbezogenen Geschäfte wurden als gedeckte Auftragsgeschäfte mit Dienstleistungscharakter behandelt. Bei den zinsbezogenen Termingeschäften handelt es sich um Deckungsgeschäfte. Bei den Kontrahenten im Derivategeschäft per 31.12.2023 handelt es sich überwiegend um deutsche Kreditinstitute. Zusätzlich wurden Devisentermingeschäfte mit Kunden abgeschlossen. Die Credit Default Swaps wurden mit Sonstigen Kontrahenten abgeschlossen. Für die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivate, die nicht einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB zugeordnet sind, ergeben sich folgende zusätzliche Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB:
1 Ohne anteilige Zinsen
Bei OTC-gehandelten derivativen Finanzinstrumenten werden theoretisch ermittelte Werte als Zeitwerte angesetzt (Mark to Model Bewertung). Bei der Mark to Model Bewertung wird bezüglich der derivativen Finanzinstrumente wie folgt verfahren: Zinsswaps werden in die Basisbestandteile Kuponanleihe und Floater zerlegt und unter Zugrundelegung entsprechender Zinsstrukturkurven getrennt bewertet. Der Barwert des Swaps ergibt sich dabei aus der Differenz der Barwerte der beiden Basisprodukte. Die beizulegenden Zeitwerte der Kreditderivate werden nach der JPMorgan-Methodik bewertet. Kern der Methodik ist, dass der vereinbarte Spread und der aktuelle faire Spread auf den jeweiligen Bewertungszeitpunkt abdiskontiert werden. Die Differenz der Barwerte der beiden Cash Flow-Reihen bildet den Zeitwert des Credit Default Swaps. Dabei wird der faire Spread anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit des Referenzschuldners ermittelt, die aus historischen Ausfallzeitreihen (bei nicht marktgängigen Adressen) oder gehandelten Marktspreads (implizite Ausfallwahrscheinlichkeit, bei Vorhandensein eines liquiden Marktes für die Adresse) abgeleitet werden. Latente Steuern Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Ein Ausweis passiver latenter Steuern war insoweit nicht erforderlich. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hat die Sparkasse entsprechend § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus negativen Aktiengewinnen, bilanziellen Ansatzunterschieden bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und den Sachanlagen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und den Rückstellungen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 28,29 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit einem Steuersatz von 15,825 % berücksichtigt. Abschlussprüferhonorare Für das Geschäftsjahr wurden von unserem Abschlussprüfer für folgende Leistungen Honorare berechnet:
Mitarbeiter/innen Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Bezüge / Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat Den Mitgliedern des Vorstandes wurden für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 1.325 TEUR gewährt. Für die früheren Mitglieder des Vorstandes bzw. deren Hinterbliebene wurden Bezüge in Höhe von 480 TEUR bezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 7.594 TEUR. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für Ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 193 TEUR. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 147 TEUR gewährt. An die Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 1.333 TEUR ausgereicht. Organe der Sparkasse Verwaltungsrat
Vorstand
Ulm, den 30. April 2024 Sparkasse Ulm Der Vorstand Dr. Stefan Bill Wolfgang Hach Ulrich Heisele Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Ulm hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Ulm besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Ulm definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 182.213 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 654. Der Gewinn vor Steuern beträgt 26.697 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 18.746 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Ulm hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Sparkasse Ulm, Ulm VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Ulm (im Folgenden: Sparkasse) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 Handelsgesetzbuch (im Folgenden: HGB) erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: EU-APrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung von Forderungen an Kunden a) Sachverhalt und Problemstellung Das Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung der ggf. vorliegenden Sicherheiten, maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der Sparkasse zu den genannten Sachverhalten. Die Unsicherheiten bei diesen Ermessensentscheidungen sind aktuell insbesondere durch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einschätzung, inwieweit die hieraus resultierenden Belastungen die Kapitaldienstfähigkeit der betroffenen Kreditnehmer dauerhaft negativ beeinflussen. Diese Thematik hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Für die Zwecke der Rechnungslegung sind insofern die Kreditprozesse zur Bewertung der Forderungen von besonderer Bedeutung. Die Bewertung von Forderungen an Kunden bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, u. a. die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und den Forderungsbewertungsprozess, betrachtet. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen. Bei einer risikoorientierten - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Informationen und Erläuterungen sind in den Anhangangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu den Beständen zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2., 2.5.1. und 4.2.1.). Sonstige Informationen Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstige Information, die uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wird, umfasst den gemäß § 340a Abs. 1a HGB i. V. m. § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO Wir sind nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Sparkassengesetz für Baden-Württemberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Art. 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse oder ein gemäß § 271 Abs. 2 HGB verbundenes Unternehmen der Sparkasse erbracht:
VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFERIN Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Susanne Pejak.
Stuttgart, den 28. Mai 2024 Sparkassenverband
Baden-Württemberg
Pejak, Wirtschaftsprüferin Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2023Der Verwaltungsrat hat antragsgemäß und einstimmig beschlossen, aus dem Jahresüberschuss von 7.736.793,93 EUR vorweg einen Betrag von 148.734,69 EUR in die Sicherheitsrücklage einzustellen und den in der Jahresbilanz ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 7.588.059,24 EUR ebenfalls der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Ulm, den 9. Juli 2024 |
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