S-I-P GmbH
Auerweg 2, 01445 Radebeul, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Ernst-Günter Mohr since 1/8/2010 | Managing Director |
Bernd Vollmer since 1/8/2010 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
S-I-P GmbHRadebeulJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der S-I-P GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungs- vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft hat von ihrem Recht, (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB) auf die Erstellung eines Lageberichtes zu verzichten, Gebrauch gemacht. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 410 Euro nicht übersteigt, wurde als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einen unwesentlichen Anteil des Anlagevermögens darstellen, wurden entsprechend der steuerlichen Vorschriften bilanziert. Im Jahr 2010 wurde von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 410 Euro übersteigt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte eine Abzinsung entsprechend dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz Der Jahresabschluss weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.046,73 Euro aus. Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren zum Abschlussstichtag nicht vorhanden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden zum Abschlussstichtag in Höhe von 1.941,04 Euro. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0,00 Euro. D. Gewinn- und Verlustrechnung Im außerordentlichen Ergebnis wurden keine die Aufwendungen und Erträge aus der Erstanwendung des BilMoG gem. Art. 67 Abs. 7 EGHGB ausgewiesen. E. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Ernst-Günter Mohr, Geschäftsführer Herrn Bernd Vollmer, Geschäftsführer geführt. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Außer den Geschäftsführern waren im Geschäftsjahr keine weiteren Organe bestellt. Dresden, 30.01.2012 S-I-P GmbH - Geschäftsführer -
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.09.2011 |
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