Systema
Computer Vertriebs-GmbH
Haan
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.750,17 |
7.637,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
15.749,17 |
7.636,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
101.386,66 |
65.475,98 |
| I.
Vorräte |
17.409,00 |
27.547,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
51.657,08 |
28.712,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.320,58 |
9.216,07 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
2.498,83 |
6.003,84 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
25.736,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
119.635,66 |
104.853,29 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
177,03 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
76.865,66 |
99.097,07 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.913,50 |
22.231,41 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
25.736,47 |
| B.
Rückstellungen |
5.598,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
113.860,63 |
102.353,29 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.820,95 |
15.867,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
99.039,68 |
86.485,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
119.635,66 |
104.853,29 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma wurde mit notariellem Vertrag vom
19.11.1990, UR-Nr. 2064/1990, des Notars Dr. Karl Josef
Flatten gegründet. Die Firma wird beim Handelsregister
Wuppertal unter HRB 13146 geführt. Posten der Bilanz,
die im Geschäftsjahr keinen Betrag auswiesen, wurden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht erwähnt.
Gem. § 325 Abs. 1 HGB werden keine Angaben über
die Ergebnisverwendung gemacht.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.Der
Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlicher Vorschriften vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens und
Trivialsoftware bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern dies erforderlich war,
wurde der niedrigere Marktpreis angesetzt. Die unfertigen
und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten
bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden ausgehend von den
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des latent
vorhandenen Ausfallrisikos bewertet. Bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen erfolgte dies mittels
gebildeter Pauschalwertberichtigungen.
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Pensionsrückstellung wurde nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem
Teilwertverfahren ermittelt. Grundlagen des Gutachtens sind
die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der
durch die Deutsche Bundesbank bekanntgegebene
Rechnungszinsfuß von 2,32 %, der dem
durchschnittlichen Marktzins bei einer pauschal
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht. Zudem
ist ein Gehaltstrend von 0 % berücksichtigt. Die
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
wurde das entsprechend gebildete Sicherungsvermögen
mit den Altersvorsorgeverpflichtungen saldiert.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt:
113.860,63 Euro (Vorjahr
102.353,30 Euro)
Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Positionen
des Jahresabschlusses
Der Gesamtbetrag der nach § 268 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt beträgt 6.375
€. Er ergibt sich aus der Neubewertung der
Pensionsrückstellung ergebene Unterschiedsbetrag gem
§ 253 Absatz 6 Satz 2 HGB.
Angaben über die Mitglieder der
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Herren
Peter Mantz und Klaus Möller geführt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Herr Klaus Möller hat der Firma ein Darlehen in
Höhe von insgesamt 50.500,00 Euro gewährt.
Bezüglich der Darlehensforderung hat Herr Klaus
Möller eine Rangrücktrittserklärungen
abgegeben.
Es wurden Pensionszusagen an Herrn Peter Mantz und
Klaus Möller erteilt. Die Höhe der
Pensionsrückstellungen per 31.12.2018 betragen
insgesamt 37.777,00 Euro.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt. Auf die Angabe der
Gesamtbezüge für die Geschäftsführung
gem. § 285 Nr. 9a HGB wird verzichtet (§ 286 Abs.
4 HGB).
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Haan, 09.07.2019
gez.
Peter Mantz und Klaus Möller,
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2018 - 31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 50.500,00 EUR.
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 56.500,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2019 festgestellt.
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