Funhoff
GmbH
Werne
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
228.953,57 |
230.948,07 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
228.790,57 |
230.785,07 |
| III.
Finanzanlagen |
160,00 |
160,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.949.610,93 |
3.274.303,55 |
| I.
Vorräte |
1.062.148,31 |
1.479.198,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
404.824,07 |
463.219,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.482.638,55 |
1.331.885,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.900,00 |
13.400,00 |
| Aktiva |
3.190.464,50 |
3.518.651,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.165.870,83 |
1.149.879,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnrücklagen |
50.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.064.741,64 |
1.048.749,93 |
| B.
Rückstellungen |
1.183.103,98 |
1.326.005,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
841.489,69 |
1.042.767,50 |
| Passiva |
3.190.464,50 |
3.518.651,62 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Funhoff GmbH GmbH hat ihren Sitz in Werne. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter
17553 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Funhoff GmbH für das
Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend waren
die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind teilweise im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1
HGB und bei der Aufstellung des Anhangs gemäß
§ 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde in Anwendung
des Wahlrechtes nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Gegenüber dem Vorjahr sind keine Änderungen
bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen
worden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
den amtlichen AfA-Tabellen vorgenommen. Die Abschreibungen
auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Bei immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben.
Abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00
werden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert. Die Bewertung entspricht den
Grundsätzen der §§ 255 und 253 Abs. 4 HGB.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten
bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellung wird gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen EUR 998.348,00. Der
Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 Satz 1,2 HGB
beträgt Euro 21.605,00 und unterliegt der
Ausschüttungssperre.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten Rechnung zu tragen.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben EUR 117.042,78
(Vorjahr: EUR 119.419,77) eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr.
Gewinnvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzgewinn
wurde ein Gewinnvortrag von EUR 1.048.749,93 einbezogen.
Verbindlichkeiten
Vom Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
sind innerhalb eines Jahres EUR 841.489,69
(Vorjahr: EUR 1.042.767,50) fällig.
Ausleihungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von EUR 113.097,47 (Vorjahr: EUR
108.667,07).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Miet-/Leasingverträgen in Höhe von
EUR 56.976,00 p.a. (Vorjahr: EUR 62.887,01 p.a.).
V. Sonstige Pflichtangaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 33.
Werne, den 10.12.2024
Funhoff GmbH
gez.
Dirk Heitjohann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024
festgestellt.
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