EDS
GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 17.11.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
17.11.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.067,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.067,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.069,63 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.068,56 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.001,07 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.136,63 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
17.11.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.820,65 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
9.179,35 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
600,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.715,98 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.715,98 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.136,63 |
0,00 |
Anhang
A
ngaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma "EDS GmbH" zum 31.
Dezember 2011 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt. Die EDS GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zum Verkehrswert, bzw. zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar um die planmäßigen Abschreibungen
vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechender steuerlicher Vorschriften linear
vorgenommen. Außerplanmäßige
Abschreibungen, um die Vermögensgegenstände mit
einem Wert anzusetzen, der ihnen am Bilanzstichtag
beizulegen war, waren nicht erforderlich.
Es wurden keine Sonderabschreibungen nach dem Gesetzt
über Sonderabschreibungen vorgenommen.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter
wurde die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG im
Berichtsjahr in Anspruch genommen.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem der Bilanz beigefügten
Anlagespiegel zu entnehmen.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Eine pauschale Wertberichtigung auf Grund eines
evtl. Ausfallrisikos ist nicht erfolgt.
Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Die Verbindlichkeiten wurden unter Beachtung des
Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Es wurden
ausschließlich Rückstellungen gem. § 249
HGB gebildet.
Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der
Bilanz
Anlagevermögen
Vergl. Bruttoanlagespiegel
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz
Eine Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten
ist nicht gegeben. § 265 Abs. 3. Satz 1 HGB.
Zusammenfassende Posten der Bilanz
Zwecks Erläuterung der zusammengefaßten
Bilanzposten ist der Bilanz als Anlage ein Kontennachweis
beigefügt.
Verwendung des Jahresergebnisses
Der Anlaufverlust 2011 beträgt 9.179,35
€ und wird auf die Folgejahre vorgetragen.
Ausleihungen an Gesellschafter
Kredite an die Gesellschafter wurden im Jahr 2011
nicht vergeben.
Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
keine antizipativen Posten enthalten. § 268 Abs. 4
Satz 2 HGB.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Jahr 2011 nicht
gebildet.
Rückstellungen
Rückstellungen erfolgten für die Kosten des
Jahresabschlusses und Betriebssteuern.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, Wechsel- und
Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht
vor.
Haftungsverhältnisse
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken. § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB.
Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der G. u.
V.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten das
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
nicht.
Bei den Abschreibungen handelt es sich
ausschließlich um Normalabschreibungen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Geschäftsführung
2011
Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die
Geschäftsführung der EDS GmbH durch den
Gesellschafter:
Geschäftsführer: Eugen Dick,
Heidestraße 9, 32584 Löhne.
Angaben über Unternehmensverbindungen
Die Firma "EDS GmbH" ist nicht an anderen Unternehmen
beteiligt.
Bielefeld, den 14. März 2013
EDS GmbH
Geschäftsführung
.............................................................
Eugen Dick
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2013 festgestellt.
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