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Register court Köln HRB 50484
Previous
Blickfang 3D Vision & Event GmbH
Registered
4/4/2003
Industry
Assembly, installation and erection of stands at markets, exhibitions and fairsProvision of other services for non-artistic eventsEngineering activities for technical building equipment
Purpose
die technische und gestalterische Konzeption, Planung und Realisierung von Veranstaltungen und Messen sowie Installationen jeglicher Art in Museen und Ausstellungen, Import und Export von technischen Geräten

History

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Management

NameRole
Carolyn Baermann
since 4/4/2003
Procura
Daniel Augusiak
since 4/4/2003
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
74.00%
26.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Bergisch Gladbach
€18,500
74.00%
Overath
€6,500
26.00%

Financial Report

Blickfang 3D Vision & Event GmbH

Overath

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

5.110,00

5.017,00

II. Sachanlagen

94.628,00

107.819,00

III. Finanzanlagen

0,00

0,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0,00

0,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

91.236,45

104.350,64

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

55.442,53

71.824,19

C. Rechnungsabgrenzungsposten

15.000,00

229,00

Summe Aktiva

261.416,98

289.239,83



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

152.269,28

45.955,30

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

6.244,98

106.313,98

B. Rückstellungen

8.400,00

32.057,00

C. Verbindlichkeiten

79.690,94

79.913,55

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

261.416,98

289.239,83

ANHANG

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des

HGB (§§ 283 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich zulässigen Abschreibungen angesetzt. Zugänge von beweglichen Anlagengegenständen haben wir grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben. Die Abschreibungen wurden ausnahmslos linear vorgenommen. Sonderabschreibungen wurden in Anspruch genommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Abzinsungen waren nicht erforderlich und wurden nicht vorgenommen.

II. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen, der dem Jahresabschluss beigefügt ist.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses und der zugehörigen Steuererklärungen und der Archivierungskosten.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermitteln die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.

III. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 durch den bestellten Geschäftsführer Herrn Daniel Augusiak, den Weisungen der Gesellschafterversammlung sowie den Vorschriften des Gesellschaftsvertrages und des Geschäftsführervertrages entsprechend ordnungsgemäß ausgeführt.

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Köln, den 22.Dezember 2014

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