Delta GmbH & Co. KGLiquidated

27572 Bremerhaven, DEU

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Register court Bremen HRA 26500 HB
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3/26/2013

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Delta GmbH & Co. KG

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 11,00 523,00
I. Sachanlagen 11,00 523,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11,00 523,00
B. Umlaufvermögen 142.412,18 148.389,29
I. Vorräte 500,00 7.000,00
1. fertige Erzeugnisse und Waren 500,00 7.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 139.737,10 141.041,15
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 4.140,42
2. Forderungen gegen Gesellschafter 6.522,31 5.866,86
a. Forderungen gegen Kommanditisten und atypisch stille Gesellschafter 133.214,79 121.427,92
3. sonstige Vermögensgegenstände 0,00 9.605,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.175,08 348,14
Summe Aktiva 142.423,18 148.912,29

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 31.060,00 27.090,00
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 31.060,00 27.090,00
davon variables Kapitalkonto 31.060,00 27.090,00
davon Kommandit-Kapital 10.000,00 10.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen der Kommanditisten -10.000,00 -10.000,00
B. Rückstellungen 464,00 0,00
1. Steuerrückstellungen 464,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 110.899,18 121.822,29
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 83.704,49 85.584,38
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.878,38 4.423,01
3. sonstige Verbindlichkeiten 25.316,31 31.814,90
davon aus Steuern 816,31 4.339,90
Summe Passiva 142.423,18 148.912,29

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

der Firma Delta Textil GmbH & Co. KG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Immaterielle Vermögensgegenstände, sofern vorhanden, wurden zu Anschaffungskosten angesetzt, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften (§ 7 EStG) vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis zu 800.- € wurden gem. § 6 Abs. 2a EStG im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt.

Die Vorräte des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zum niedrigeren Teilwert angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen - und Leistungen wurden mögliche Ausfallrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nicht gebildet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

IV. Gliederungsgrundsätze

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

V. Angaben zu den Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Verbindlichkeiten die durch Grundpfandrechtes gesichert sind, bestehen nicht.

VI. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

VII. Angaben zu den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gem. § 285 Nr. 10 HGB

Persönlich haftende Gesellschafterin

Firmenname Sitz Gezeichnetes Kapital
Delta Beteiligungs- GmbH Bremerhaven 25.000 Euro

Geschäftsführer der Komplementärin

Familienname Vorname Vertretungsbefugnis
Calp Turan Alleinvertretungsberechtigt, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit

VIII. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten, bestehen nicht.

IX. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibung ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

X. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Bürgschaften oder der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, der Begebung und Übertragung von Wechseln oder aus Gewährleistungsverträgen die nicht in der Bilanz auszuweisen sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

XI. Lagebericht

Die Gesellschaft hat auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet. (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB)

 

Bremerhaven, den 17.05.2022

Turan Calp

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.7.2022.

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