Kids-Playland GmbHLiquidated

96215 Lichtenfels, DEU

Master Data

Registry
Register court Coburg HRB 4432
Registered
3/28/2008
Industry
Operation of sports facilitiesActivities of amusement parks and theme parksRenting and operating of own or leased non-residential real estate
Purpose
Betrieb von Freizeitparks einschließlich Verkaufsgeschäften, Gastronomieeinrichtungen und Kinderbetreuung.

History

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Management

NameRole
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Weiße Leite 11, 96215 Lichtenfels-Mistelfeld
€12,750
51.00%
Weiße Leite 11, 96215 Lichtenfels-Mistelfeld
€12,250
49.00%

Financial Report

Kids-Playland GmbH

Lichtenfels

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   1,00   1,00
II. Sachanlagen   409.160,00   146.543,00
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   2.817,33   1.505,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   7.976,98   21.773,40
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   50.203,14   46.872,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten   3.474,82   3.006,00
Summe Aktiva   473.632,27   219.699,60

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Bilanzgewinn   70.846,05   76.514,78
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag        
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag        
B. Rückstellungen   6.300,00   3.360,00
C. Verbindlichkeiten   371.486,22   114.824,82
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   473.632,27   219.699,60

Anhang

Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 folgende und 264 folgende HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Nachdem es sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt, werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 268 Abs. 4 und 5 (Restlaufzeitangaben), 274 a, 276 und 288 HGB, sowie bezüglich der Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen.

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind nach § 42 Abs. 3 GmbHG in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung nach Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Vorjahresbeträge wurden nicht an die geänderte Bilanzierung und Bewertung angepasst.

Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände wird aufgrund der wirtschaftlichen Abnutzung festgelegt. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen (§ 255 Abs. 3 HGB). Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Die unfertigen und fertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalls berücksichtigt. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst. (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht gegeben. (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bzw. Bewertungsstetigkeit§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berichtsfirma vermittelt, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 HGB).

Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB) 2012 2011
- Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 125.226,00 € 15.750,00 €
- Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind 331.208,00 € 96.750,00 €

Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Abs. 10 HGB)

Name: Jäkel
ausgeschriebener Vorname: Carmen
ausgeübter Beruf: Kauffrau

 

Bad Staffelstein, den 24. April 2013

Jäkel Carmen

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.04.2013

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