crocoo GmbHLiquidated

80803 München, DEU

Master Data

Registry
Register court München HRB 169518
Registered
8/21/2007
Industry
Television programming, broadcasting and video distribution activitiesOperation of content sharing websitesOther information service activities
Purpose
Aufbau und Betrieb einer Online-Video-Plattform zur Kommunikation von Unternehmensnachrichten im Internet

History

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Management

NameRole
Wolfram Gast
since 2/9/2015
Liquidator
Enrico Mickan
since 2/9/2015
Liquidator

Beneficial Owners

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Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

1 of 3 shown

€5,975
67.00%

Financial Report

crocoo GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 11.000,00 11.000,00
B. Anlagevermögen 21.231,00 33.287,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 17.510,00 27.350,00
II. Sachanlagen 3.721,00 5.937,00
C. Umlaufvermögen 23.534,05 33.132,08
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 366,17 863,34
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.167,88 32.268,74
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 305.088,92 274.530,15
Bilanzsumme, Summe Aktiva 360.853,97 351.949,23

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 330.088,92 299.530,15
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 305.088,92 274.530,15
B. Rückstellungen 1.500,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 359.353,97 351.949,23
Bilanzsumme, Summe Passiva 360.853,97 351.949,23

Anhang

1. Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss (JA) wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i.S.d. § 267 HGB. Soweit aufgrund Offenlegung einer verkürzten Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung ergänzende Angaben verlangt werden (z.B. gem § 327 Nr. 1 Satz 2 HGB) sind diese nachfolgend genannt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu nominalen Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert. Regelmäßig wird als Nutzungsdauer der immateriellen Anlagewerte ein Zeitraum von fünf Jahren angesetzt, sofern nicht ein abweichender Zeitraum anzunehmen ist.

Das Sachanlagevermögen wurde zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen (AfA) wurden entsprechend der Beschaffenheit und der mutmaßlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (ND) der einzelnen Wirtschaftsgüter (WG) / Vermögensgegenstände (VG) unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte i.d.R. in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei einem abnutzbaren beweglichen und einer selbständigen Nutzung fähigen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens den Betrag von Euro 150,00 nicht überstiegen (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG), wurden gemäß steuerrechtlicher Regelung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr des Zuganges in voller Höhe als Betriebsaufwand abgesetzt. GWG von Euro 150,00 bis EUR 1000,00 werden in einen steuerlichen Sammelposten eingestellt und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zum Rückzahlungsbetrag oder ggf. zum Barwert erfasst, sofern nicht ein anderer Wertansatz vorgeschrieben oder geboten war.

Die Vorräte sind entsprechend der Regelung zum Bilanzstichtag nach Art und Menge aufgenommen. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Durchschnittseinkaufspreisen oder zu Herstellungskosten. Soweit erforderlich wurden für die nicht planmäßige Verwertbarkeit sowie überalterten und mit sonstigen Mängeln behafteten Waren und Erzeugnisse niedrigere Werte angesetzt. Für zu bilanzierende Dienstleistungen und Aufträge in Arbeit gelten die obigen Grundsätze analog.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden für bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbare Risiken je nach Zulässigkeit Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Die Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst.

Beim Ausweis und Ansatz des Kapitals und der Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf. satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

2. Spezielle Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

a) Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der Anlagenbuchhaltung ersichtlich.

Im Berichtsjahr betrug der Wert der sofort abgeschriebenen geringwertigen Wirtschaftsgüter Euro 829,00.

3. Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 2-5 HGB

a) Beträge, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich lauteten, lagen im Jahresabschluss nicht vor.

b) Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken.

4. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

a) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind in der Bilanz dargestellt.

b) Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtlichen finanzielle Verpflichtungen sind bei der kleinen Kapitalgesellschaft nicht angabepflichtig. Hierunter fallen i.d.R. übliche längerfristige Mietverträge aus der Anmietung von Geschäftslokalen oder bestehende Leasingverträge, die wegen ihrer Üblichkeit auch bei Angabepflicht grundsätzlich keiner gesonderten Ausführung bedürfen. Mögliche finanzielle Verpflichtungen aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Zins- und Tilgungsverpflichtungen fallen nicht unter diese Vorschrift des § 285 HGB.

c) Von der Aufgliederung und der Angabe von Auswirkungen steuerrechtlicher Sonderabschreibungen, unterlassenen Zuschreibungen und der Bildung von Sonderposten mit Rücklageanteil auf das Ergebnis ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit.

d) Während des Geschäftsjahres betrug die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten 2 einschließlich der Auszubildenden. Die Personalkosten beliefen sich auf Euro 0,00

e) Da die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt ist, sind Angaben gemäß § 285 Nr. 8 HGB nicht erforderlich.

f) Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB (Anteilsbesitz) werden, sofern nicht bereits in der Bilanz erfolgt, wie folgt gemacht: keine

g) Eine Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht erforderlich.

Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 30.558,77 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Wolfram Gast

Enrico Mickan

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 06.04.2011 festgestellt.

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