FOX Social Infrastructure GmbH
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Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Ann-Kristin Hocke-Stockhammer since 1/24/2019 | Liquidator |
Tobias Philip Aulich since 1/24/2019 | Liquidator |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
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Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
BSI CONICAL Container GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANG für das Geschäftsjahr 2016I. Allgemeine Angaben Die BSI Conical Container GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister B unter der Nummer 136723 geführt. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des ersten bis fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Handelsgesetzbuches gemäß § 264a HGB aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt teilweise die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Absatz 1 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 266 Absatz 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt eine verkürzte Bilanz auf. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden1. Allgemeine Angaben Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform aufgestellt, wobei die entsprechenden Gliederungsvorschriften beachtet wurden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetztes (BilRuG) wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Im Jahresabschluss sind die Bilanzierungsmethoden der §§ 246 - 251 HGB beachtet worden. Es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen saldiert. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Soweit zulässig, werden niedrigere Wertansätze aus steuerlichen Gründen beibehalten. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. 2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde gemäß § 274 (1) S.2 HGB verzichtet. 3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das Stammkapital wurde zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. III. Erläuterungen zur Aktivseite der Bilanz Umlaufvermögen Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Vorjahr in Höhe von EUR 38.616,70 aus verauslagten Kosten. IV. Erläuterungen zur Passivseite der Bilanz Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und zur Hälfte eingezahlte Stammkapital beträgt EUR 25.000,00 (Vorjahr: EUR 25.000,00). Inklusive des Gewinnvortrags und des Jahresfehlbetrags beträgt das Eigenkapital zum Bilanzstichtag EUR -136.120,09 (Vorjahr: EUR 167.503,00). Rückstellungen Die Steuerrückstellung beträgt zum Bilanzstichtag EUR 3.000 und berücksichtigt die voraussichtliche Gewerbesteuer für das Vorjahr. Die sonstigen Rückstellungen enthalten: Verbindlichkeiten Soweit nicht anders angegeben haben alle Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 1277.845,94 (Vorjahr: EUR 2.586.088,46) sind insbesondere solche aus Darlehensgewährung sowie Zinsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den aufgenommenen Darlehen. Sicherheiten Die Darlehen sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte (z.B. Verpfändung, Sicherheiten, Rangrücktritt) besichert. V. Sonstige Angaben Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Aves One AG (vormals: Pricon Invest AG), Hamburg, einbezogen. Der Abschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und ist dort erhältlich. Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2016 keine Mitarbeiter. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Frau Ann-Kristin Hocke-Stockhammer, Kauffrau, und Herrn Tobias Aulich, Kaufmann. Die Geschäftsführer können die Gesellschaft nur gemeinschaftlich vertreten mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Hamburg, den 20. Juli 2017 gez. Ann-Kristin Hocke-Stockhammer, Tobias Aulich Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. Juli 2017 |
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