PFB
GmbH
Merzig
(vormals:
Seevetal)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
4.055,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
4.055,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.019,95 |
15.787,89 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.019,95 |
15.736,78 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
51,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.019,95 |
19.842,89 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.767,03 |
18.476,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.523,07 |
2.420,23 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.709,90 |
4.102,84 |
| B.
Rückstellungen |
1.450,00 |
1.050,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.802,92 |
315,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
73,28 |
0,00 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern
und stillen Gesellschaftern |
3.570,00 |
0,00 |
| davon
aus Steuern |
73,28 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.019,95 |
19.842,89 |
Anhang
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der PFB GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr J. P. Tilborg
|
Bascharage/Luxembourg
|
|
Herr A. A. H. van
Seeters
|
Breda/Niederlande
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bis Januar 2012
|
Herr B. Paulini
|
Seevetal
|
bis November 2011
|
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
€
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
3.570,00
|
Unterschrift der
Geschäftsleitung
Bascharage,
|
|
|
Geschäftsführer Johannes Petrus van Tilborg
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|