EDIT
Systems GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
238.471,00 |
282.965,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
234.748,00 |
280.804,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.723,00 |
2.161,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.011.796,43 |
780.077,63 |
| I.
Vorräte |
37.608,48 |
58.829,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
514.372,63 |
255.436,18 |
| davon
gegen Gesellschafter |
49.860,59 |
11.384,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
459.815,32 |
465.811,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.535,19 |
14.095,81 |
| Aktiva |
1.262.802,62 |
1.077.138,44 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
495.786,62 |
356.784,38 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
470.786,62 |
331.784,38 |
| davon
Gewinnvortrag |
331.784,38 |
326.560,08 |
| B.
Rückstellungen |
145.721,40 |
54.921,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
332.864,44 |
394.146,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
332.864,44 |
394.146,28 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
211.831,89 |
179.660,03 |
| E.
Passive latente Steuern |
76.598,27 |
91.626,35 |
| Passiva |
1.262.802,62 |
1.077.138,44 |
Anhang
EDIT Systems GmbH, Essen
Anhang zum 31. Dezember 2022
____________________________
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zur Identifizierung der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: EDIT
Systems GmbH
Firmensitz laut Registerportal: Essen
Registereintragung: Handelsregister
B
Registergericht: Essen
Register-Nr.: HRB 25912
Bezugnehmend auf die beigefügte Bilanz zum
31. Dezember 2022 und die Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember
2022 der Gesellschaft machen wir entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften folgende Angaben:
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Größenmerkmale eine "kleine" Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und somit
gesetzlich nicht prüfungspflichtig. Auf die Erstellung
eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs.
1 Satz 4 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt worden. In Einklang mit dem Wahlrecht des
Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen
nicht angepasst.
2. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung
der Bilanz erfolgte nach dem differenzierten Schema des
§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich angemessener
planmäßig linearer Abschreibungen angesetzt.
Hinsichtlich selbstgeschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände wurde das
Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB
ausgeübt. Die Bewertung erfolgt mit den
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
Fertigstellungsgrades. Das Wahlrecht des BMF Schreibens vom
22.02.2022 zur verkürzten Abschreibung von
Computer-Hardware und Software wurde vollumfänglich
ausgeschöpft.
Die
in Arbeit befindlichen Aufträge sind zu
Selbstkosten entsprechend § 255 Abs. 2 HGB bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite sind
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Passive latente Steuer wird aufgrund des Wahlrechtes
nach § 248 Abs. 2 HGB analog gebildet.
4. Ausschüttungssperre
Es besteht eine Ausschüttungssperre nach §
268 Abs. 8 HGB in Höhe von Euro 158.149,73.
5. Sonstige Angaben
Geschäftsführung und Vertretung
Von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreite und einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr
- Herr Dipl.-Wirtsch.-Inform.
Selcuk Acar, Essen
Essen, den 06.06.2024
Der Geschäftsführer
gez.
Selcuk Acar
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2024
festgestellt.
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