Enter-Brain-Ment GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
25.000,00 |
| davon
eingefordert |
0,00 |
25.000,00 |
| B.
Anlagevermögen |
1.484,00 |
498,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.484,00 |
498,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
35.378,54 |
16.455,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.876,00 |
2.835,14 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
502,54 |
13.620,09 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
225,00 |
4.875,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
37.087,54 |
46.828,23 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.792,78 |
19.057,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.942,07 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.265,15 |
5.942,07 |
| B.
Rückstellungen |
2.237,81 |
600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.056,95 |
27.170,30 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
33.056,95 |
27.170,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
37.087,54 |
46.828,23 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.1.Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederung- und
Bewertungsvorschriften nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265,266 HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Eine Anpassung des Ausweises erfolgte hinsichtlich
der ausstehenden eingeforderten Einlagen auf das
Eigenkapital, die bisher noch nicht eingezahlt wurden.
Unter Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG
erfolgt nach § 272 Abs. 1 S. 3 HGB der Nettoausweis
unter den Forderungen als gesonderte Position ausgewiesen
mit entsprechender Bezeichnung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.2 HGB
aufgestellt.
1.2.Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Die beweglichen Wirtschaftsgüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 150,00 bis
Euro 1.000,00 wurden in einen Sammelposten eingestellt,
dessen Auflösung linear über einen Zeitraum von 5
Jahren erfolgt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt.
Die
liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
Das
Eigenkapital wurde zum Nennwert ausgewiesen.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
2. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus
beigefügter Anlage zum Anhang zu entnehmen.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
TEUR 11,5 ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um
Darlehensforderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in
betriebsgewöhnlichem Umfang.
4. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung wurde im 2010 von:
- Herrn Sascha Stammer, Berlin
- Frau Katy Koziollek, Berlin
wahrgenommen.
Die Geschäftsführer sind von § 181 BGB
befreit.
Die Geschäftsführung schlägt vor, dass
Jahresergebnis von insgesamt EUR 17.265,15 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 11.496,70 EUR.
23.10.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2011 festgestellt.
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