EXA GmbHLiquidated

10787 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Bremen HRB 26896 HB
Previous
EX Automobile GmbH
Registered
5/17/2006
Industry
Activities of agents involved in the wholesale of motor vehiclesRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight not exceeding 3,5 tonsRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight of more than 3,5 tons
Purpose
An- und Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen, deren Vermietung und alle damit zusammenhängenden notwendigen wie nützlichen Tätigkeiten.

History

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Management

NameRole
Canibey Altu
since 2/16/2012
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
OPM Investment MANAGEMENT LIMITEDGBR
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Sinan Alkan
€25,000
100.00%

Financial Report

EXA GmbH

Isernhagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 37.762,50 46.353,50
I. Sachanlagen 37.762,50 46.353,50
B. Umlaufvermögen 21.748,14 234.269,23
I. Vorräte 8.823,53 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 171,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.924,61 234.098,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.123,16 2.939,23
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 76.655,63 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 137.289,43 283.561,96

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 0,00 19.340,98
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 5.659,02 95.534,69
III. Jahresfehlbetrag 95.996,61 -89.875,67
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 76.655,63 0,00
B. Rückstellungen 17.200,00 15.700,00
C. Verbindlichkeiten 120.089,43 248.520,98
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 77.597,78 194.506,81
Bilanzsumme, Summe Passiva 137.289,43 283.561,96

Anhang


1. Anwendung des Bilanzrichtliniengesetzes

 Am 01. Januar 1986 ist das Bilanzrichtliniengesetz, das insbesondere die vierte und siebente EG-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, in Kraft getreten. Jahresabschlüsse, die für Geschäftsjahre erstellt werden, die nach dem 31. Dezember 1986 beginnen, sind nach Art. 23 Abs. 1 EGHGB nach Maßgabe der Vorschriften des  Bilanzrichtliniengesetzes aufzustellen.
 Dieses ist für die EXA GmbH geschehen.

 Die Gesellschaft ist nach den Größenklassenmerkmalen des § 267 Absatz 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die besonderen (auf diese Gesellschaften anzuwendenden) Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtliniengesetzes, wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 beachtet.

 Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind -soweit zulässig- in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefaßt und im Anhang gesondert ausgewiesen.

 Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das im deutschen  Rechtskreis gebräuchliche Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 1 und 2 HGB)  angewandt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

 Das Sachanlagevermögen wird  zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten  vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 2 HGB angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.

Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch planmäßige Abschreibungen vorgenommen, die auf der Grundlage steuerrechtlich anerkannter Richtsätze bemessen werden. Dabei wird die lineare Abschreibungsmethode gemäß § 7 Abs. 1 EStG zugrunde gelegt. Die  Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie der  Büroausstattung wurde mit fünf bis zehn Jahren unterstellt.

 Zuschreibungen auf  Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens  waren nicht erforderlich.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt. Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 waren nicht vorzunehmen.

 Die "Rückstellungen" berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, der  Ansatz erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Betrag  der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Eine Abzinsung ist nicht erfolgt.

 Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB alle zum Abschlußstichtag erforderlichen Abgrenzungen.

 Das gezeichnete Kapital ist gemäß § 283 HGB zum Nennwert angesetzt.

 Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen in "Euro".

Geschäftsführer der Gesellschaft

Geschäftsführer der Gesellschaft ist der Kaufmann Yalcin Tunca.

Gesellschafterbewegungen, Erklärung nach § 40 Satz 2 GmbHG

Die Stammeinlagen, Stammanteile und die Zusammensetzung der Gesellschafter haben sich 2007 gegenüber dem Vorjahr nicht geändert

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