CUE Sound Service GmbH

Pankstraße 8, 13127 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 77645
Registered
8/19/2004
Industry
Sound recording activities (recording studios)Pre-press and pre-media servicesWholesale of audio and video equipment
Purpose
Produktion, Vervielfältigung, Handel und Vertrieb von bespielten und unbespielten Ton- und Datenträgern. Ferner werden Dienstleistungen in den Bereichen Grafik, Internet-Service, Tonaufnahme und -bearbeitung angeboten oder vermittelt.

History

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Management

NameRole
Hartmut Cremer
since 8/19/2004
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Hartmut Cremer
Berlin
€25,000
100.00%

Financial Report

CUE Sound Service GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010

AKTIVA

2010
2009
A. ANLAGEVERMÖGEN:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.579,00 2.909,00
II. Sachanlagen 80.109,50 68.468,50
III. Finanzanlagen 1.200,00 1.200,00
B. UMLAUFVERMÖGEN:
I. Vorräte 44.804,29 31.901,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 177.689,41 185.152,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.704,11 16.649,92
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.665,00 4.046,00
332.751,31 310.327,45

PASSIVA

2010
2009
A. EIGENKAPITAL:
I. Stammkapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 9.674,33 - 9.910,32
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag - 18.079,73 19.584,65
16.594,60 34.674,33
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE AUF ANLAGEVERMÖGEN 0,00 1.677,00
C. RÜCKSTELLUNGEN 12.300,00 6.200,00
D. VERBINDLICHKEITEN 303.856,71 267.776,12
332.751,31 310.327,45

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Cue Sound Service GmbH wird erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sowie nach den Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter werden unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter" ausgewiesen. Entsprechend erfolgt eine Erweiterung des Gliederungsschemas des § 266 Abs. 2 u. 3 HGB.

Ausweisänderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich nicht ergeben.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 HGB angewandt.

Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung in Anspruch zu nehmen.

Von der Erstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gem. § 264 Abs. 1 HGB abgesehen.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot).

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bewegliche Sachanlagen werden, soweit sie vor 2008 und ab 2009 zugegangen sind, sowohl linear als auch degressiv (mit den zulässigen Höchstsätzen) abgeschrieben. Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 410,00 € im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bis 2009 bei Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 150,00 € im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,00 € und 1.000,00 € werden bis 2009 diese Vermögenswerte auf einem Sammelposten erfasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßigen Abschreibungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Einbeziehung notwendiger Anschaffungsnebenkosten. Die Bewertung der unfertigen und der fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten unter Einbeziehung von produktionsbedingten Gemeinkosten und allgemeinen Verwaltungskosten. Wertminderungen wegen Schwergängigkeit, Sortimentsbereinigung und Produktüberalterung wurden vorgenommen. Das Niederstwertprinzip und der Grundsatz der verlustfreien Bewertung werden beachtet.

Die Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 HGB (Durchschnittsbewertung) und § 256 S. 1 HGB (Bewertungsvereinfachung) wurden nicht angewandt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt.

Uneinbringliche Posten bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden einzelwertberichtigt. Die Pauschalwertberichtigung berücksichtigt das allgemeine Kreditrisiko mit 1 % (Vorjahr: 1 %) und zukünftige Erlösminderungen auf den Nettoforderungsbestand (ohne Umsatzsteuer und unter Berücksichtigung der Einzelwertberichtigungen).

Forderungen in Fremdwährungen sind nicht vorhanden.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessenem Umfang. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

III. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

1. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Softwarelizenzen, dem Fuhrpark, der Betriebs- und Geschäftsausstattung und den Werkzeugen. Zu den Abschreibungsmethoden wird auf die Ausführungen unter II. verwiesen. Erhöhte Abschreibungen oder Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen.

2. Verbindlichkeiten

Gesamt
T€
Vorjahr
T€
unter 1 Jahr
T€
Vorjahr
T€
1 - 5 Jahre
T€
Vorjahr
T€
über 5 Jahre
T€
Vorjahr
T€
304 268 118 147 186 121 0 0

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch die im allgemeinen Kreditverkehr üblichen Sicherheiten besichert.

IV. SONSTIGE ANGABEN

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch:

Herrn Hartmut Cremer, Kaufmann

Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde nach § 286 Nr. 4 HGB verzichtet.

 

Berlin, 19. Dezember 2011

Cue Sound Service GmbH

Hartmut Cremer

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