Olympic Auto GmbH
Eckernförder Straße 210, 24119 Kronshagen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Martina Elke Haase since 4/15/2026 | Procura |
Matthias Gnoyke since 3/10/2020 | Procura |
Gisbert Schücking since 10/14/2004 | Managing Director |
Ralf Günter Beckmann since 10/14/2004 | Procura |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Olympic Auto GmbHKielJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024LageberichtI. Rahmenbedingungen, Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage Wirtschaftliches Umfeld Der Automobilmarkt in Deutschland (parallel eine der wirtschaftlich wichtigsten Branchen) ist Kummer gewohnt. Nach der Corona Pandemie und Schließungen der Verkaufsräume, dann den massiven Lieferschwierigkeiten gefolgt von Endlosdebatten um dem Klimawandel, der Elektromobilität, der fehlenden Ladeinfrastruktur, möglicher Abkehr vom etablierten Händlernetzsystem zu Agenturverträgen, sowie der Rezession, der Inflation und den gestiegenen Zinsen legte die Bundesregierung noch einen drauf: Am 17.12.2023 wurden ohne Vorankündigungen die Umweltprämie auf Elektroautos eingestampft. Seit jenem Tag ist alles aus den Fugen geraten (zumal die oben erwähnten Themen parallel leider immer noch gelten). Seit der Entscheidung der Bundesregierung vom 17.12.2023 schrumpft der E-Auto-Markt Woche für Woche in Deutschland (und ein Ende ist kurzfristig zumindest nicht abzusehen). Nach einem sehr schwachen Autojahr 2022 konnte sich der Markt 2023 leicht erholen. Die Neuzulassungen und Besitzumschreibungen wuchsen kumuliert jeweils um 7 % gegenüber dem Vorjahr. In Zahlen bedeutet dies 6.030.874 Besitzumschreibungen und 2.844.609 Neuzulassungen. Auch im Jahr 2023 macht sich eine deutliche Kaufzurückhaltung bemerkbar. Viele Menschen haben aus finanziellen Gründen den Autokauf verschoben und / oder waren mit ihren bestehenden Fahrzeugen noch zufrieden. Die generelle Zurückhaltung könnte auch durch die kritische Sicht der Endverbraucher auf das Thema E-Mobilität beeinflusst worden sein. Der Hochlauf der Elektromobilität kam 2023 nur langsam voran. In Summe wurden zwar 524.219 BEV (11 % zum Vorjahr) und 175.724 PHEV (-52 % zum Vorjahr) neu zugelassen, die beliebteste Antriebsart blieben in 2023 auch die Verbrenner. Die Olympic Auto GmbH konnte trotz widrigster Umstände zumindest mit einem positiven Ergebnis (EBT von +126 T€) und einer Eigenkapitalquote von 16,3% abschließen. Mit einem Umsatz in Höhe von 46,4 Mio. € (Vorjahr: 42,3 Mio. €) konnten wir 2.210 Fahrzeuge fakturieren (Vorjahr: 2.139). Trotz widrigster Umstände erzielten wir ein positives Ergebnis vor Steuern (EBT +126 T€ / Vorjahr + 809 T€). Gegenüber dem Vorjahr ist der durchschnittliche Deckungsbeitrag I pro. Fahrzeug um 261,- € von 2.659,- € auf 2.398,- € gefallen. Der gesamte Deckungsbeitrag I (inkl. des Aftersales) ist von 19,5 % auf 18,2 % gefallen (!) Absolut beträgt der gesamte Deckungsbeitrag I + 8,5 Mio. € und ist leicht gestiegen um 214 T€ (Vorjahr: +8,3 Mio. €). Neben gestiegen Energiekosten, den höheren Zinsen und Personalaufwendungen (u. a. auch aufgrund des Fachkräftemangels speziell bei produktiven Personal (Mechaniker und Meister) sind auch die indirekten fixen Kosten und die Strukturkosten nach oben gegangen. Zu den Margentreibern zählte neben dem klassischen Werkstatt- und Teilegeschäft, auch in diesem Jahr das Gebrauchtwagengeschäft. Unser gesamter Deckungsbeitrag III beträgt 4,365 Mio. € (Vorjahr + 4,746 Mio. €), ein Minus von 381 T€. Davon Aftersales + 1, 901 Mio. € (Vorjahr von + 1,531 Mio. €), Gebrauchtfahrzeuge von + 1,373 Mio. € (Vorjahr + 1,875 Mio. €) und Verkauf aller Marken / Neuwagen, Tageszulassungen und Vorführwagen von + 1,091 Mio.€ (Vorjahr + 1,340 Mio. €). Ergebnis vor Steuern / Umsatz Die Olympic Auto GmbH erzielte im Geschäftsjahr 01.04.2023 - 31.03.2024 einen Umsatz von 46,4 Mio. €. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) beträgt + 126 T€. Im Personalaufwand sind Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter mit bilanziert. Ferner haben wir weiterhin ausreichend Risikovorsorge im Bereich von Rückstellungen, Wertberichtigungen bei Personalaufwendungen, Gebrauchtfahrzeugen, Teilen und Forderungen bilanziert. Bilanzstruktur / EigenkapitalquoteDie Eigenkapitalquote beträgt 16,3% (Vorjahr: 19,3%). Das Eigenkapital taxiert bei 3.842 T€ (Vorjahr: 3.773 T€), die Bilanzsumme ist 23.553 T€ (Vorjahr: 19.554T€). Die Erhöhung der Bilanzsumme ist maßgeblich auf höhere Fahrzeugbestände im Umlaufvermögen und Vorführwagen im Anlagevermögen zurückzuführen. Finanzlage Mit Herstellerfinanzierungen, Geldmarktdarlehen und sonstigen Ausleihungen im Geschäftsjahr standen der Gruppe ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, sodass die Gesellschaft jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen konnte. Personal / Händlerverträge / Agenturverträge -MG-Die Olympic Auto Gruppe verfügt aktuell über Händlerverträge für die Marken Nissan, Fiat, Fiat Professional, Abarth, Mitsubishi und über Agenturverträge mit der Marke MG. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführer und Auszubildende) beträgt im Geschäftsjahr 109 (davon 21 Auszubildende und Aushilfen). Investitionen / Aufwendungen in neue Corporate Identity (CI))An den Standorten Kiel - Kronshagen, Lütjenburg und Westerrönfeld haben wir die notwendigen und aktuellen CI Maßnahmen für die Marke Nissan implementiert. II. Risiko- und Chancenbericht Es ist und bleibt kompliziert. Die Kaufzurückhaltung der Kunden fußt nicht nur aufgrund der hohen Zinsen und Inflation. Vielmehr ist für die meisten PKW-Halter die alleinige Fokussierung der Politik auf Elektromobilität ein Thema. Es herrscht Unsicherheit, gepaart mit fehlendem Vertrauen in die Technologie und der Ladeinfrastruktur. Die Autos werden länger gefahren, um die technologische oder politische Entwicklung abzuwarten. Damit setzen die Menschen gleich mehrere deutliche Zeichen, die für die gesamte Automobilwirtschaft von hoher Relevanz sind. Die eigenen Automobile werden dadurch länger gehalten mit allen Konsequenzen für die Automobilindustrie. Im Umkehrschluss ergeben sich daraus weitere Chancen für das Werkstattgeschäft, den Gebrauchtwagenmarkt, aber auch für eine Wiederbelebung von Plug-in Hybriden. III. Nachtragsbericht Mitte letzten Jahres hat der Hersteller MG electro in ganz Deutschland für alle MG Partner die Agenturverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten gekündigt. MG plant für die Zukunft mit sehr großen Automobilhandelsketten schwerpunktmäßig zusammenzuarbeiten und das tendenziell in großen Ballungsgebieten und weniger in "strukturschwachen Regionen". Nach einem Telefonat mit MG am 06.Mai 2024 wurde uns mitgeteilt, dass eine weitere Zusammenarbeit mit Olympic Auto (mit noch höheren Standards seitens des Herstellers) nicht geplant ist. Die MG-Standorte Kronshagen und Westerrönfeld gehen zum 30.06.2024 vom Netz. Formell endet der Vertrag in Langenhorn zum 31.12.2024. Unser Bestreben ist es, auch an diesem Standort eine vorzeitige und einvernehmliche Auflösung dieses Vertrages auch zum 30. Juni 2024 zu erwirken. IV. Prognosebericht Die Automobilbranche als eines der Zugpferde in Deutschland steckt nach wie vor in Ihrem wahrscheinlich größten Wandlungsprozess, der enorme Chancen als auch Risiken birgt. Viele Interessenten zögern aufgrund der allgemeinen unsicheren Situation eine Autokaufentscheidung hinaus. Solange deren real verfügbare Einkommen der Ausgabesituation nicht annähernd angepasst sind, werden größere Investitionen zurückgestellt. Aber nicht nur die Einkommensangleichung lässt die Nachfrage sinken, auch das Angebot stellt für die Kunden Probleme dar: Bezahlbare neue Kleinst- und Kleinwagen für interessierte Neukunden fehlen und die aufgerufenen Fahrzeugpreise liegen im Neuwagensegment so hoch wie noch nie. Zudem fühlen sich viele Kunden verunsichert, wie die Verkehrs- und Klimapolitik der Zukunft aussieht und damit welche Entscheidung zur Antriebsart wohl die richtige sein wird. Als Mehrmarkenhändler sind wir vom Produktportfolio gut aufgestellt, womit wir latente Risiken besser ausgleichen können als andere Händler mit geringer Produkttiefe bzw. als Partner nur eines Herstellers. Mit dem Space Star von Mitsubishi haben wir u. a. zumindest noch in diesem Jahr einen "bezahlbaren" Kleinwagen im Portfolio. Darüber hinaus punktet auch der Eclipse Cross als Plug in Hybrid wieder in den ersten 4 Monaten, sowie der "widerbelebte" Colt und der neue ASX der Marke Mitsubishi. Außerdem steuern wir aktiv durch den Zukauf von Gebrauchtwagen im unteren Preissegment aller Marken gegen den Trend der Neuwagenhersteller, um unseren Kunden im unteren Preissegment eine Alternative bieten zu können. Nach vier Monaten in diesem Kalenderjahr steht BEV weiter nach den KBA - Zahlen massiv unter Druck! Das Elektrosegment erleidet derzeit eine Vertrauenskrise seinesgleichen, hervorgerufen durch den kurzfristig entschiedenen Wegfall des Elektrobonus. Auch die chinesische Marke MG leidet in Deutschland darunter und setzt parallel in diesem Jahr auf Verbrenner und Plug-in Hybriden. Tendenziell sehen wir auch Nissan mit seinen qualitativ hochwertigen Fahrzeugen (speziell den X-Trail und den Qashqai mit der neuen E-Powertechnik) weiter sehr gut aufgestellt. Ferner kommen neue und interessante Nutzfahrzeuge dieses Jahr der Marke Nissan auf den Markt (u. a. der Interstar und der Primastar), der für viele gewerbliche Kunden relevant sein dürfte. Auch der Nutzfahrzeugbereich des Stellantiskonzerns mit unserer Marke Fiat Professionell /Ducato, Doblo etc. ist und war sehr erfolgreich, beliebt bei Gewerbekunden und sind mit überdurchschnittlichen Erträgen zu vermarkten. Der Fiat PKW Bereich hat sicherlich Potential in diesem Wirtschaftsjahr mehr als ein "unterdurchschnittliches Jahr 2023" wieder besser zu performen. Wir erwarten im Werkstatt - und Teilebereich nach einem Rekordjahr des Vorjahres noch weitere und lukrative Zahlen in diesem Jahr. Die Nachfrage ist hoch nach Reparaturleistungen. Und durch den Wegfall der Marke MG im Servicebereich mit aufwendigen und renditeschwachen Zahlen, bekommen wir Manpower und Hebebühnen "freigesetzt", die uns in die Lage versetzen werden mit unseren etablierten Marken mehr Werkstattdurchgänge zu realisieren. Eine verlässliche Prognose in die Zukunft können wir (wie alle Experten) nicht prognostizieren. Unser Zielkorridor beim Umsatz in diesem Jahr liegt zwischen 40,0 Mio. € und 45,0 Mio. €. Dabei rechnen wir zumindest mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Wir werden maßvoll mit unseren Ressourcen und Investitionen umgehen, und die weitere Entwicklung im Auge behalten. Notwendige Entscheidungsprozesse werden weiterhin bei Olympic Auto schnell, unbürokratisch und mit erfahrener Hand getroffen. Die Olympic Auto Gruppe wird auch in 2023 / 2024 auf eine seriöse, solide Finanzierung und Bilanzierung einen Schwerpunkt legen. Die Fokussierung auf die individuellen Kundenwünsche in unserer Region ist wie in den vergangenen Jahren oberste Maxime.
Kronshagen, den 8. Mai 2024 Olympic Auto GmbH gez. Gisbert Schücking, Geschäftsführer gez. Kai Leinbaum, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Rechtliche Verhältnisse Die Olympic Auto GmbH mit Sitz in Kronshagen ist unter der Nummer HRB-Nr. 2684 KI in das Handelsregister beim Amtsgericht Kiel eingetragen. 2. Allgemeines Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Going-Concern-Prinzip). 3. Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden Änderungen in der Form der Darstellung haben sich nicht ergeben. Die Gliederung enthält gegenüber der Gliederung nach HGB keine Besonderheiten. Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautenden Sachverhalte. Die Herstellungskosten beinhalten keine Zinsen für Fremdkapital. Die in der Bilanz zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wird planmäßig über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Unsere Schätzung basiert auf der positiven wirtschaftlichen Entwicklung an diesem Standort. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Bei den Vermögensgegenständen erfolgen die planmäßigen Abschreibungen nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Für Bauten ist eine Nutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren zu Grunde gelegt. Bei Maschinen, technischen Anlagen beträgt die Nutzungsdauer 2 bis 15 Jahre, bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre. Als Ausnahme bei Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung gelten die angemeldeten Vorführwagen. Diese werden pro rata temporis mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 auf einem Sammelkonto erfasst und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungs- bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen wie Boni und Rabatte bewertet. Anschaffungsnebenkosten werden angemessen berücksichtigt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung vom nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand ausreichend Rechnung getragen. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags, d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. 4. Erläuterungen zur Bilanz a) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angaben der Abschreibung des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt (Seite 3). b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. c) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten die handelsrechtlich vorgeschriebenen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für Zeiten nach dem Bilanzstichtag darstellen. d) Rückstellungen Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem Geschäftsführer. Die Bewertung erfolgt mit dem Barwert. Für die Berechnung der Rückstellung wurde die PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) angewendet. Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen:
Aus der geänderten Bewertung nach BilMoG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen, war eine Anpassung der Rückstellung erforderlich. Der Zuführungsbetrag zum 1. April 2010 betrug EUR 67.568,00, die Unterdeckung zum Bilanzstichtag betrug EUR 4.504,53. Dabei hat die Gesellschaft von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht und im Berichtsjahr den Rückstellungen 1/15 des Unterschiedsbetrages zugeführt. Der Unterschiedsbetrag im Sinne von § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zwischen dem Barwert bei Sieben- und jenem bei Zehnjahreszins beträgt im Geschäftsjahr EUR 5.290,00. Dieser Betrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie mit einer Ausschüttungssperre belegt. Unter dem Posten "sonstige Rückstellungen" wurden die folgenden Rückstellungen zusammengefasst:
e) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden auf eigenen und fremden Grundstücken und Sicherungsübereignungen besichert. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 452.840,62 (Vorjahr: EUR 576.030,28) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 1.297,05 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten. f) latente Steuern Der sich bei der Olympic Auto GmbH nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Es ergeben sich zum 31. März 2024 aktive latente Steuern für die Körperschaft- und Gewerbesteuer von insgesamt EUR 95.117,85. Die korrespondierenden Beträge werden, sofern einschlägig, unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen. Die Latenzen beruhen auf Abweichungen zwischen den Buchwerten im Anlagevermögen (Bildung einer Rücklage nach R 6.6 EStR) und dem Ansatz von Sonderposten in der Steuerbilanz sowie einer unterschiedlichen Bewertung der Vorräte und der Pensionsrückstellung in der Handels- und Steuerbilanz. Die Bewertung erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz von 29,21 %. Die aktiven Steuerlatenzen haben sich im Berichtsjahr von EUR 173.734,34 um EUR 3.966,85 auf EUR 169.767,49 verringert, die passiven Steuerlatenzen haben sich von EUR 74.094,25 um EUR 555,39 auf EUR 74.649,64 erhöht. Insgesamt ergibt sich somit ein Aktivüberhang an latenten Steuern. Vom Aktivierungswahlrecht für die aktiven latenten Steuern wurde kein Gebrauch gemacht. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
Der Zinsaufwand beinhaltet mit TEUR 21.235 Aufwendungen aus der Auf- bzw. Abzinsung von Rückstellungen. 6. periodenfremde Erträge Bei den periodenfremden Erträgen in Höhe von TEUR 140 handelt es sich um im Vorjahr wertberichtigte Forderungen für Verkaufsprämien gegenüber den Herstellern. 7. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält 100 % der Anteile an der Nordfleet GmbH, Kiel. Die Nordfleet GmbH weist zum 31. März 2024 ein Eigenkapital von EUR 34.300,23 aus. Auf Grund eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages weist die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von EUR 0,00 aus. Die Gewinnabführung im Berichtsjahr betrug EUR - 9.268,47. 8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für Gebäude- und Grundstücksmieten in Höhe von TEUR 533 p. a. und Leasingverpflichtungen für Geschäfts- und Lagerausstattung in Höhe von TEUR 127 p. a. 9. Mitarbeiterzahl Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl betrug im Geschäftsjahr (ohne Geschäftsführer und Auszubildende): 10. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt EUR 19.500,00. 11. Ergebnisverwendung Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll das Jahresergebnis von EUR 69.331,39 in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. 12. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens von Herrn Gisbert Schücking (alleinvertretungsberechtigt), Kiel, Herrn Kai Leinbaum (gemeinschaftlich), Owschlag sowie Herrn Marcel Simon (gemeinschaftlich), Osdorf, geführt. Die Abberufung des Geschäftsführers Simon erfolgte durch Gesellschafterbeschluss vom 7. Februar 2024. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 13. Nachtragsbericht Mitte letzten Jahres hat der Hersteller MG electro in ganz Deutschland für alle MG Partner die Agenturverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten gekündigt. MG plant für die Zukunft mit sehr großen Automobilhandelsketten schwerpunktmäßig zusammenzuarbeiten und das tendenziell in großen Ballungsgebieten und weniger in "strukturschwachen Regionen". Nach einem Telefonat mit MG am 06.Mai 2024 wurde uns mitgeteilt, dass eine weitere Zusammenarbeit mit Olympic Auto (mit noch höheren Standards seitens des Herstellers) nicht geplant ist. Die MG-Standorte Kronshagen und Westerrönfeld gehen zum 30.06.2024 vom Netz. Formell endet der Vertrag in Langenhorn zum 31.12.2024. Unser Bestreben ist es, auch an diesem Standort eine vorzeitige und einvernehmliche Auflösung dieses Vertrages auch zum 30. Juni 2024 zu erwirken.
Kronshagen, 8. Mai 2024 gez. Gisbert Schücking, Geschäftsführer gez. Kai Leinbaum, Geschäftsführer Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2024 unverändert festgestellt. BestätigungsvermerkZu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Olympic Auto GmbH Prüfungsurteile zu Jahresabschluss und Lagebericht Wir haben den Jahresabschluss der Olympic Auto GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Olympic Auto GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ̈ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden, handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und ̈ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung, zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ̈ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ̈ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ̈ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ̈ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ̈ beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. ̈ beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. ̈ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Kiel, 4. Juni 2024 wetreu
NTRG Norddeutsche Treuhand- und Revisions-Gesellschaft
mbH
gez. Hartmut Kaack, Wirtschaftsprüfer gez. Dörte Reese, Wirtschaftsprüferin |
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