Ohle Dentallabor GmbHLiquidated

73650 Winterbach, DEU

Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 281809
Registered
12/23/1999
Industry
Dental laboratoriesDental practice activitiesWholesale of medical and orthopaedic goods, dental and laboratory material and equipment
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Dentallabors.

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Peer Ohle
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Peer Ohle
€25,000
100.00%

Financial Report

Ohle Dentallabor GmbH

Winterbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

84.144

80.410

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

975

3.094

II. Sachanlagen

83.169

77.316

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

140.736

129.853

I. Vorräte

27.700

26.800

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


73.811


72.503

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


39.225


30.550

C. Rechnungsabgrenzungsposten

690

690

Summe Aktiva

225.570

210.953



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

172.519

147.965

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

122.965

90.707

V. Jahresüberschu210.ss/Jahresfehlbetrag

24.554

32.258

B. Rückstellungen

19.197

15.324

C. Verbindlichkeiten

33.854

47.664

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

225.570

210.953

ANHANG

1.

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluß wurde unter Beachtung der §§ 238 bis 241a HGB (Buchführung und Inventar) und auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist nach ihren Größenmerkmalen gemäß § 267 Abs. HGB den kleinen Kapitalgesellschaften zuzuordnen.

Bei der Erstellung und Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden größenabhängige Erleichterungen in Anspruch genommen.

Die Gliederung und Darstellung gegenüber dem Vorjahr wurde beibehalten.

1.

B. Ansatzvorschriften

1.

1. Vollständigkeit und Verrechnungsverbot (§ 246 HGB)

Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich keine anderen Bestimmungen maßgebend waren.

Eine Verrechnung von Posten der Aktivseite mit Posten der Passivseite, sowie Aufwendungen mit Erträgen und Grundstücksrechten mit Grundstückslasten ist unterblieben.

1.

2. Inhalt der Bilanz (§247 HGB)

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weißt nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

1.

3. Bilanzierungsverbote und -wahlrechte (§ 248 HGB)

In der Bilanz kamen auf der Aktivseite keine Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie Aufwendungen für den Abschluß von Versicherungsverträgen zum Ansatz. Aufwendungen für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden ebenfalls keine angesetzt.

1.

4. Rückstellungen (§ 249 HGB)

Rückstellungen wurden nur im Rahmen dieser Vorschrift angesetzt.

1.

5. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB)

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur nach dieser Vorschrift gebildet.

1.

6. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB)

Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten lagen am Abschlussstichtag keine vor.

1.

C. Bewertungsvorschriften

Die Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB wurden beachtet.

1.

D. Ergänzende Angaben

1.

1. Latente Steuern (§ 274 HGB)

Auf die Abgrenzung latenter Steuern wird unter Hinweis auf die Befreiung nach § 274 a Nr. 5 HGB verzichtet.

1.

2. Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)

Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Es bestanden keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

1.

3. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 1 HGB)

Geschäftsführerin ist Herr Peer Ohle mit dem ausgeübten Beruf als Zahntechnikermeister.

1.

4. Verbindlichkeiten aus Steuern

Es bestanden Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 2.165,53 EUR.

1.

5. Aufwendungen aus Altersversorgung

Es wurden Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 14.044,00 EUR geleistet.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.09.2012

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