Strassburger Pflegedienst GmbH

Straßburger Straße 44, 22049 Hamburg, DEU

Master Data

Registry
Register court Hamburg HRB 76009
Previous
Pflegedienst Renate Drieschner-Krenz GmbH
Registered
6/29/2000
Industry
Outpatient nursing activitiesResidential palliative nursing care activitiesProvision of visiting and assistance services of older persons
Purpose
häusliche Alten- und Krankenpflege sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Peggy Klein
since 3/25/2025
Managing Director
Stefan Eggers
since 10/15/2013
Managing Director
Katja Off
since 10/10/2006
Managing Director

Beneficial Owners

Identified persons (3)

NameOwnership
50.00%
25.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Germany
€12,500
50.00%
Hamburg
€12,500
50.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Strassburger Pflegedienst GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

9.266,00

14.183,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

3,00

2.620,00

II. Sachanlagen

9.263,00

11.563,00

B. Umlaufvermögen

359.257,40

341.846,73

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

107.148,67

109.705,61

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

252.108,73

232.141,12

C. Rechnungsabgrenzungsposten

5.337,00

10.398,25

Summe Aktiva

373.860,40

366.427,98



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

183.822,90

183.822,90

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnrücklagen

44.656,66

44.656,66

III. Gewinnvortrag

114.166,24

114.166,24

B. Rückstellungen

21.831,89

19.172,74

C. Verbindlichkeiten

168.205,61

163.432,34

Summe Passiva

373.860,40

366.427,98

ANHANG

a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

(2) Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres angegeben.

(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

(7) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz zum einen unter dem Posten "sonstige Verbindlichkeiten" und zum anderen unter dem Posten "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen".

(8) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

(9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

(10) Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden Umstände bekannt.

b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

(4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen, nach Auffassung der Geschäftsführung, weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Anlagevermögen

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen sind ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB). Zur Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen verwendet und betriebsübliche Erfahrungswerte berücksichtigt.

Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 Euro sind im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden (Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG).

Generell werden für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind im Berichtsjahr nicht erforderlich gewesen.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet.

Die Anschaffungskosten des Geschäfts- und Firmenwertes (hier Patientenstamm) werden nach § 253 Abs. 3 HGB um planmäßige Abschreibungen über 5 Jahre linear vermindert. Die Annahme einer längeren Nutzungsdauer ist nach Einschätzung der Geschäftsführung beim vorliegenden Geschäftsmodell nicht gerechtfertigt. Zusätzlich wird eine Teilwertabschreibung der bereits verstorbenen Patienten vorgenommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt:

· Bei un- oder niedrigverzinslichen Forderungen erfolgt ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 5 v. H.), sofern ihre Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12 Monate überschreitet

· Forderungen, die aufgrund spezieller Kreditrisiken zweifelhaft sind, sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt (indirekte Abschreibung auf den Nettobetrag), uneinbringliche hingegen werden voll abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Soweit erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen unter Berücksichtigung o.a. Grundsätze durchgeführt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrachtet) Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet; Auflösungen sind - soweit nötig - erfolgt.

Rückstellungen

Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des Unternehmens auszugehen ist.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen sind bei tatsächlichem Anfall der zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden. Zuviel zurückgestellte Beträge wurden ergebniswirksam aufgelöst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag zu dem sie eingegangen wurden, überein.

c) Angaben zu Bilanzposten

Fremdkapital

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

· bis 1 Jahr: 168.146,13 Euro

· über 1 Jahr: 0,00 Euro

· über 5 Jahre: 0,00 Euro.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: 5.997,02 Euro.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind zugleich Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Entgeltfortzahlung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz in Höhe von 46.435,19 Euro enthalten.

e) Sonstige Angaben

Firma, Sitz, Registergericht

Die Strassburger Pflegedienst GmbH, Straßburger Straße 44, 22049 Hamburg, hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 76009.

Name und Beruf der Geschäftsführer

· Katja Off, Kauffrau

· Stefan Eggers, Kaufmann.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

· Miete für Ladenraum und Keller Erfüllungsbetrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin (31.03.2025): 11.929,50 Euro

· Leasing für PKW Erfüllungsbetrag: 61.924,60 Euro.

Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. §285 Nr. 7 HGB: 29.

 

Hamburg, den 19. Dezember 2024

gez. Stefan Eggers, gez. Katja Off


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Dezember 2024

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