König
& Cie. II. Private Equity Beteiligungs- und Treuhand
GmbH
Strande
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
73.246,82 |
112.939,59 |
| I.
Finanzanlagen |
73.246,82 |
112.939,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.296.889,44 |
1.698.635,84 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
376.248,99 |
372.043,63 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.920.640,45 |
1.326.592,21 |
| Aktiva |
6.370.136,26 |
1.811.575,43 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.763.750,88 |
1.371.818,81 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
5.738.750,88 |
1.346.818,81 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.346.818,81 |
1.199.608,05 |
| B.
Rückstellungen |
548.856,17 |
408.419,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.529,21 |
31.337,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
57.529,21 |
31.337,02 |
| Summe
Passiva |
6.370.136,26 |
1.811.575,43 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 der König & Cie. II. Private Equity
Beteiligungs- und Treuhand GmbH, Strande (vormals:
Hamburg), wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB,
GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die
Gesellschaft wird beim Amtsgericht Kiel unter der
Registernummer HRB 26050 KI (vormals Amtsgericht: Hamburg,
Handelsregisternummer HRB 96353) geführt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
grundsätzlich die Größenmerkmale einer
Kleinstkapitalgesellschaft nach den §§ 267a Abs.
1 i.V.m. § 267 Abs. 4 i.V.m. § 264a HGB auf. Sie
ist jedoch nach § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB aufgestellt.
Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des
Anhangs gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird
teilweise Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft beabsichtigt, von den
Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung
Gebrauch zu machen.
Von der Erstellung eines Lageberichts hat die
Gesellschaft gem. § 264 Abs. 1 HGB abgesehen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
unverändert zum Vorjahr angewandt.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bilanziert. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der
Finanzanlagen anfallende Gebühren sind als
Anschaffungskosten aktiviert.
Liquiditätsausschüttungen wurden als Abgang
erfasst. Bei dauerhafter Wertminderung werden die
Finanzanlagen auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben. Zuschreibungen werden bis zur Höhe der
historischen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn der
beizulegende Wert am Bilanzstichtag den Buchwert
übersteigt.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit dem
Nennwert bzw. dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis
am Abschlussstichtag angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist. Die Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf Fremdwährung lautende
Vermögensgegenstände des
Finanzanlagevermögens werden zu historischen Kursen
bewertet. Die Rückflüsse aus
Liquiditätsüberschüssen werden mit dem
Durchschnittskurs bewertet.
Auf Fremdwährung lautende Guthaben bei
Kreditinstituten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag gemäß § 256a HGB
bewertet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder
weniger sind § 253 Abs. 1 S. 1 und § 252 Abs. 1
Nr. 4 HGB nicht anzuwenden.
Von dem Wahlrecht nach § 274a Nr. 4 HGB wurde
Gebrauch gemacht, auf die Abgrenzung latenter Steuern wurde
verzichtet.
III. Angaben zu Posten der Bilanz
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus der
Zeichnung von Anteilen an Private Equity/Venture
Capital-Fonds, soweit hierauf noch keine Einzahlungen
geleistet wurden. Diese Verpflichtungen stellen sich wie
folgt dar:
Asia Alternatives
Capital Partners, L.P. Zeichnungssumme USD
2.500.000,00
|
USD 93.309,00
|
KKR 2006 Fund L.P.
Zeichnungssumme USD 5.000.000,00
|
USD 82.872,00
|
Für die Beteiligung an den Private
Equity/Venture Capital-Fonds KKR 2006 Fund L.P. werden
zuzüglich zur Zeichnungssumme Management-Fees gezahlt,
die derzeit auf einen Betrag von TUSD 4 für die
Restlaufzeit der Fonds geschätzt werden.
IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Sven-Erik Horsch, Kaufmann, Strande
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Bestimmungen des
§ 181 BGB befreit.
Strande, 21. November
2024
gez.
Sven-Erik Horsch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2025
festgestellt.
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