Humusziegel.de - Großhandel & Direktimport GmbH
Same addressWholesale of flowers and plants
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Manuela Kleinböhl since 1/30/2026 | Managing Director |
Tomasz Patryk Filipiak since 1/30/2026 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
M**** N***** H******** | 4.97% |
R*** A***** G***** | 2.83% |
M***** R***** S**** | 0.92% |
| Name | Ownership |
|---|---|
MXP Prime Platform GmbHSelf-held cycle | 0.05% |
Company ownership and partner structure
55 shareholders
GmbH structure
5 of 55 shown
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 0.05% |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
MXP Prime Platform GmbHBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 20211. Erläuterungen zum Konzernabschluss 1.1 Allgemeine Angaben Die Muttergesellschaft MXP Prime Platform GmbH hat ihren Sitz in Berlin, Deutschland. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter der Nummer HRB 219432 eingetragen. Der Konzernabschluss der MXP Prime Platform GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Aufgrund von Rundungen kann es vorkommen, dass sich die dargestellten Zahlen nicht genau zu den angegebenen Summen addieren. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Der Konzernabschluss wird erstmalig ab dem 1. Januar 2021 aufgestellt. Die Vorjahreszahlen für das Geschäftsjahr 2020 bzw. zum 31. Dezember 2020 wurden auf der Basis erstellt, als ob die Konsolidierung bereits für das Vorjahr erfolgt wäre. Eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist nicht gegeben, da eine Vielzahl von neuen Marken bzw. Gesellschaften erworben wurde. Das Bilanzgliederungsschema wurde bei den Verbindlichkeiten um den Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Investmentfonds" für eine klarere Darstellung der Vermögens- und Finanzlage erweitert. Unter den "Verbindlichkeiten gegenüber Investmentfonds" werden Kredite von Fremdkapitalgebern erfasst, die Finanzierungsdienstleistungen erbringen, jedoch nicht unter § 1 KWG fallen. 1.2 Allgemeine Grundlagen hinsichtlich der Aufstellung des Konzernabschlusses 1.2.1 Konsolidierungsgrundsätze (1.) Aufstellung des Konzernabschlusses Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den Grundsätzen des deutschen Handelsrechts. Bei der erstmaligen Konsolidierung zum 1. Januar 2021 und bei den Zugängen zum Konsolidierungskreis im Geschäftsjahr wurde die Neubewertungsmethode angewendet, bei der alle Posten zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Der beizulegende Zeitwert wird anhand von Durchschnittswerten oder, falls Marktpreise nicht verfügbar sind, auf Basis eines Bewertungsmodells unter Verwendung von diskontierten Cashflows ermittelt. Für Auslandsabschlüsse wurde eine Handelsbilanz II erstellt. Die Jahresabschlüsse für alle Gesellschaften des Konsolidierungskreises wurden zum 31. Dezember aufgestellt. (2.) Konsolidierungskreis Der Firmenname der Muttergesellschaft lautet: MXP Prime Platform GmbH. Die MXP Prime Platform GmbH übt Kontrolle über die folgenden Unternehmen aus, die demzufolge in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 einbezogen werden:
Folgende Tochterunternehmen, über die die MXP Prime Platform GmbH Beherrschung ausübt, sind unter Ausübung der Option nach § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss aufgenommen:
(3.) Bilanzstichtag des Konzernabschlusses Bilanzstichtag des Konzerns, des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember 2021. Die Erstkonsolidierung erfolgt an dem Tag, an dem die Gesellschaft Tochtergesellschaft wird oder - bei nur unwesentlichen Unterschieden - am Tag des fristgerecht aufgestellten Zwischen- oder Jahresabschlusses. (4.) Konsolidierungsrichtlinien Kredite, Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden gegeneinander verrechnet. Alle Umsätze und sonstigen Erträge zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden mit den ihnen zurechenbaren Aufwendungen verrechnet. Konzerninterne Gewinne und Verluste aus Liefer- und Leistungsgeschäften von Tochterunternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden eliminiert. Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten in der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bzw. zwischen der Konzernbilanz und der Steuerbilanz aus HB Il-Anpassungen und Konsolidierungsmaßnahmen erfasst. Die Bewertung der latenten Steuern wurde auf Basis des jeweiligen unternehmensspezifischen Steuersatzes durchgeführt. (5.) Währungsumrechnung Vermögensgegenstände und Schulden ausländischer Tochterunternehmen, die ihren Abschluss nicht in Euro aufstellen, werden zum durchschnittlichen Kassakurs am Ende der Berichtsperiode umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zu durchschnittlichen Wechselkursen des Jahres umgerechnet. Eigenkapitalpositionen werden zu historischen Fremdwährungskursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden im Eigenkapital erfasst und bei der Entkonsolidierung in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. 1.2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (1.) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen auf Vermögensgestände (einschließlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte) werden linear über deren Nutzungsdauer vorgenommen. Immaterielle Vermögensgegenstände (einschließlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte) werden regelmäßig (mindestens jährlich) auf Wertminderungsindikatoren überwacht. Falls Wertminderungsprüfungen ergeben, dass der erzielbare Betrag niedriger ist als der Buchwert des Vermögensgegenstandes, werden etwaige Wertminderungen als außerplanmäßige Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden gemäß § 248 Abs. 2 HGB aktiviert. Hierfür Anfallende Anschaffungskosten werden ebenfalls aktiviert. Anfallende Forschungskosten werden direkt als Aufwand erfasst. (2.) Erworbener Geschäfts- oder Firmenwert Soweit die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses gezahlte Gegenleistung, die des erworbenen Nettovermögens übersteigt, wird der Geschäfts- oder Firmenwert als immaterieller Vermögensgegenstand aktiviert. (3.) Abschreibungen Abschreibungen werden auf Basis auf folgender Nutzungsdauern ermittelt:
Die Nutzungsdauer von Marken wird im Rahmen der Kaufpreisallokation auf Basis einer Einschätzung der Marktposition der jeweiligen Marke ermittelt. Die Marktposition der Marke hat einen wesentlichen Einfluss auf den Kaufpreis und damit auf den Geschäfts- oder Firmenwert. Daher verwenden wir für beide Vermögensgegenstände die gleichen Nutzungsdauern. Im Jahr 2021 wurden keine Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten erfasst (gegenüber 0 € im Jahr 2020). Nennenswerte bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 800 € werden unter Anwendungen des § 6 Abs. 2 EStG vollständig abgeschrieben. Etwaige Anlagenabgänge werden im laufenden Geschäftsjahr erfasst. (4.) Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert zum Bilanzstichtag angesetzt. Der Nettoveräußerungswert ermittelt sich aus dem geschätzten Verkaufspreis abzüglich der geschätzten für den Kauf erforderlichen Kosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der in den Vorräten enthaltenen Handelsware werden auf Basis eines gewichteten Durchschnittspreises oder unter Anwendung der Standardkostenmethode ermittelt. Anzahlungen auf Vorräte werden zum Nominalwert ausgewiesen. (5.) Forderungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalbetrag bilanziert. Alle identifizierbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. (6.) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Fremdwährung werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. (7.) Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, und auf der Passivseite werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. (8.) Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Rückstellungen für Steuern und sonstige Rückstellungen werden für alle identifizierbaren Risiken und unsicheren Verpflichtungen zu dem Erfüllungsbetrag gebildet, der nach unternehmerischem Ermessen für notwendig erachtet wird. Künftige Preiserhöhungen und Kostensteigerungen werden in Betracht gezogen, wenn hinreichende objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden aus Wesentlichkeitsgründen nicht abgezinst. (9.) Aktienbasierte Vergütung Der beizulegende Zeitwert der den Mitarbeitern zum Zeitpunkt der Gewährung gewährten aktienbasierten Vergütungspakete wird unter Anwendung des Black-Scholes-Optionspreismodells ermittelt. Wir erfassen eine Verbindlichkeit für den beizulegenden Zeitwert des an den Mitarbeiter zu zahlenden Betrags für den Teil, für den die Begünstigten ein uneingeschränktes Recht erworben haben. (10.) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Investmentfonds Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Investmentfonds wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag berücksichtigt. (11.) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag erfasst. Am Bilanzstichtag auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. (12.) Latente Steuern Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den Bewertungen im Einzelabschluss und den steuerlichen Bewertungen von Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Verlustvorträgen erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden auf Basis des unternehmensspezifischen effektiven Steuersatzes berechnet. Aktive latente Steuern und latente Steuerschulden werden in der Bilanz ohne Saldierung ausgewiesen, was der Anwendung des Optionsrechts des § 274 Abs. 2 Satz 3 HGB entspricht. (13.) Geschäftsvorfälle in Fremdwährung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung und Vermögensgegenstände und Schulden, die am Bilanzstichtag auf Fremdwährungen lauten, werden zum durchschnittlichen Kassakurs umgerechnet. Gemäß § 256a Satz 2 HGB gelten das historische Anschaffungskostenprinzip und das Realisierungsprinzip nicht für Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger. (14.) Umsätze Umsätze werden aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen generiert. Dies umfasst überwiegend den Verkauf von Waren über internationale Onlineplattformen wie Amazon. Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die Chancen und Risiken des Eigentums mit der Lieferung der Ware auf den Käufer übergehen. Kunden leisten in der Regel Vorauszahlungen an die Verkaufsplattform, die die Beträge nach Abschluss der Transaktion abzüglich anfallender Gebühren an die Gruppe überweist. Umsatzerlöse werden in Höhe der Gegenleistung erfasst, die die Gruppe im Austausch für diese Güter erhält. 1.3 Erläuterungen zur Konzernbilanz (1.) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von 254.230 T€ setzen sich im Wesentlichen aus Geschäfts- oder Firmenwerten und Marken zusammen. Marken sind ein wichtiger Treiber für den Kaufpreis der erworbenen Unternehmen und haben folglich einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Geschäfts- oder Firmenwerts. Daher werden für Marken und Geschäfts- oder Firmenwert eines Unternehmens jeweils die gleiche Nutzungsdauer angewendet, die sich üblicherweise innerhalb einer Bandbreite von 5-10 Jahren bewegt. Der Wert der Marken zum Erwerbszeitpunkt wurde durch Anwendung der Lizenzpreisanalogiemethode ermittelt. Die Methode berechnet den Wert einer Marke basierend auf hypothetischen Lizenzgebühren, die auf Grund der Tatsache, dass das Unternehmen im Besitz des Vermögensgegenstandes ist, eingespart werden kann. Unter der Annahme, dass das Unternehmen bereit wäre, für die Lizenz im Rahmen einer hypothetischen Lizenzvereinbarung zu zahlen, wird davon ausgegangen, dass der Wert der Marke dem Barwert aller zukünftigen Lizenzgebühren entspricht. Die hypothetischen Lizenzgebühren werden durch Anwendung eines Lizenzsatzes als Prozentsatz des Umsatzes bestimmt. Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände im Jahr 2021 ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:
Die Entwicklung der Sachanlagen im Jahr 2021 ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:
* BGA: Betriebs- und Geschäftsausstattung
Die Sachanlagen umfassten überwiegend Büroausstattung in Höhe von 2.472 T€. Die Bewegungen in der obigen Tabelle wurden hauptsächlich durch Akquisitionen im Jahr 2021 getrieben. Für immaterielle Vermögensgegenstände oder Sachanlagen gab es keine Wertminderungen. (2.) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 9.660 T€ (gegenüber 2.564 T€ zum 31. Dezember 2020) enthielten im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen und andere Steuerforderungen, Kautionen und durchlaufende Gelder. Alle Forderungen und sonstigen kurzfristigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig, ebenso im Vorjahr. (3.) Latente Steuern Latente Steuern basierend auf temporären Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Bewertungen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen wie folgt:
Die latenten Steuerschulden setzen sich wie folgt zusammen:
Der Bewertung der daraus resultierenden latenten Steuern lag ein durchschnittlicher Steuersatz von 30,175 % zugrunde. Bei der Bewertung der aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen wurden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 11.645 T€ berücksichtigt. Steuerliche Verlustvorträge sind (soweit berücksichtigt) innerhalb von bis zu 5 Jahren vollständig nutzbar. Die latenten Steuerschulden basieren im Wesentlichen auf temporären Differenzen aus der Bewertung von Marken sowie des Geschäfts- oder Firmenwerts (18.636 T€). (4.) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von 79 T€ betrifft die MXP Prime Platform GmbH (gegenüber 44 T€ zum 31. Dezember 2020). Jahresfehlbeträge werden auf die kommenden Geschäftsjahre vorgetragen. Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2021 3 T€. (5.) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen zum 31. Dezember 2021 setzen sich wie folgt zusammen:
Zukünftige M&A-bezogene Zahlungen in Höhe von 17.858 T€ (gegenüber € 774 zum 31. Dezember 2020) beziehen sich auf den erwarteten Betrag aufgeschobener Kaufpreiszahlungen. Die Rückstellungen für Personalaufwendungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für VSOP, Urlaub sowie verschiedene Zahlungen für Personal. Übrige beziehen sich auf eine Reihe identifizierbarer Einzelrisiken. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. (6.) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenüber Investmentfonds zum 31. Dezember 2021 setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Investmentfonds mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr enthielten zum 31. Dezember 2021 eine Bankverbindlichkeit in Höhe von 10.000 T€ im Zusammenhang mit einer ehemaligen Fazilität, die im Geschäftsjahr 2021 ersetzt wurde. Keine der Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf, ebenso wenig im Vorjahr. Alle anderen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als ein Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Investmentfonds sind in üblicher Weise besichert. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (1.) Umsatz Die Aufgliederung der Konzernumsätze nach Regionen ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Die Aufgliederung der Konzernumsätze nach Kanälen ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Die Einnahmen aus D2C (Direktvertrieb) und Sonstiges umfassen hauptsächlich Verkäufe über Shopify, Walmart, eBay und andere Kanäle. (2.) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 2.213 T€ (Geschäftsjahr 2020: 38 T€) betreffen Erträge aus Fremdwährungsgewinnen in Höhe von 1.211 T€, der Auflösung von Rückstellungen und Schulden sowie der Ausbuchung von Verbindlichkeiten. (3.) Materialaufwand Im Geschäftsjahr 2021 beträgt der Materialaufwand 21.456 T€ (Geschäftsjahr 2020: 382 T€). Die Materialkosten umfassen im Wesentlichen Produktkosten, Versandkosten, Zölle und Abgaben sowie Kosten für die Qualitätskontrolle. (4.) Personalaufwand Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
(5.) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verteilen sich wie folgt:
1.5 Kapitalflussrechnung Die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen/Erträge in Höhe von 17.850 T€ beinhalten latente Steuern, welche im Rahmen der Neubewertung von im Geschäftsjahr 2021 erworbenen Tochtergesellschaften aktiviert bzw. passiviert wurden. 1.6 Sonstige Angaben (1.) sonstige finanzielle Verpflichtungen An sonstigen finanziellen Verpflichtungen von Bedeutung sind zu nennen:
(2.) Arbeitnehmer Die SellerX Gruppe beschäftigte im Jahr 2021 durchschnittlich 375 Mitarbeiter. Zum 31. Dezember beschäftigte die SellerX Gruppe 474 Mitarbeiter. 386 Mitarbeiter arbeiteten im Operations, 72 in zentralen Funktionen und 16 im Bereich Investments. (3.) Liste der Geschäftsführer des Mutterunternehmens Das Mutterunternehmen hat die folgenden Geschäftsführer:
Die Vergütung der beiden Geschäftsführer wurde unter Anwendung der § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB und § 286Abs. 4 HGB nicht offengelegt. (4.) Liste der Beiräte des Mutterunternehmens Das Mutterunternehmen hat die folgenden Beiräte:
Der Beirat hat im Geschäftsjahr 2021 keine Vergütung erhalten. (5.) Honorar des Abschlussprüfers Die Prüfungshonorare beliefen sich im Jahr 2021 auf 164 T€ für Abschlussprüfungsleistungen, darin enthalten sind sowohl die Honorare auf Konzernebene als auch der einzelnen Gesellschaften. (6.) Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Nach Beginn des Krieges zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine am 24. Februar 2022 hat die Bundesregierung gemeinsam mit der Europäischen Union und weiteren Staaten weitreichende Sanktionen gegen die Russische Föderation und Weißrussland verhängt. Unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses verfügbaren Informationen wird der Krieg in der Ukraine nach Einschätzung der Geschäftsführer des Mutterunternehmens keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Aussagen hierzu sind jedoch mit einer gewissen Unsicherheit verbunden, die sich in Abhängigkeit von Verlauf, Dauer und Umfang des Konflikts oder der Sanktionen ergeben. Trotz des globalen makroökonomischen Gegenwinds in den vier Monaten nach dem 31. Dezember 2021 erwarb der Konzern in den zwölf Monaten nach Jahresende 4 neue Marken, die einen zusätzlichen pro-forma Umsatz1 in Höhe von 21.432 T€ sowie zusätzlichen Bruttogewinn (Contribution Margin 3) in Höhe von 4.421 T€ beitrugen. Am 12. Mai 2023 stimmte die hundertprozentige Tochtergesellschaft SellerX Blue Inc. (mit Sitz in Delaware, USA) der Fusion mit Elevate Brands HoldCo Inc ("Elevate Brands") zu (die "Elevate Brands-Fusion"). Der Abschluss der Elevate Brands-Fusion erfolgte am 21. Juni 2023. Am 31. Mai 2023 schloss die hundertprozentige Tochtergesellschaft SellerX Germany GmbH (mit Sitz in Berlin, Deutschland) in ihrer Eigenschaft als Kreditnehmerin eine Änderungs- und Anpassungsvereinbarung (die "ARA") in Verbindung mit der bestehenden Kreditfazilität ab, die von Unternehmen und Fonds bereitgestellt wurde. Gemäß dem ARA vereinbarten die Parteien, bestimmte Bedingungen der Fazilität zu ändern und, vorbehaltlich des Abschlusses des Zusammenschlusses von Elevate Brands, die bestehende Darlehensfazilität von Elevate Brands zu übernehmen. Am 21. Juni 2023 schloss die MXP Prime Platform GmbH eine Investitionsvereinbarung mit bestimmten Eigenkapitalinvestoren ab, in der sich die Investoren bereit erklärten, neu ausgegebene Anteile des Unternehmens gegen eine Bareinlage in Höhe von mindestens 60.000 T€ zu zeichnen. (7.) Vorschlag für die Verwendung des Jahresfehlbetrags des Mutterunternehmens Die Geschäftsführer des Mutterunternehmens schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 entstandenen Jahresfehlbetrag auf die kommenden Geschäftsjahre vorzutragen.
Berlin, 21.06.2023 Philipp Triebel Malte Horeyseck Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2021
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20211.Hintergrund der MXP Prime Platform Gruppe 1.1 Geschäftsmodell Die MXP Prime Platform GmbH und ihre Tochterunternehmen (die "SellerX Gruppe") erwerben E-Commerce Unternehmen mit dem Ziel, weltweit führende Omni-Channel Verbrauchermarken aufzubauen. Die SellerX Gruppe konzentriert sich dabei auf den Erwerb erfolgreicher E-Commerce-Marken, die überwiegend auf Amazon-Marktplätzen aktiv sind und Evergreen Konsumgüter verkaufen. Während die Strategie im Allgemeinen geografisch agnostisch ist, wurden bislang überwiegend Unternehmen aus dem nordamerikanischen und europäischen Raum erworben. Bei der Auswahl der Zielunternehmen konzentriert sich die SellerX Gruppe auf die Identifikation von Wertschöpfungspotenzialen, die nach erfolgreicher Transaktion durch operative und strategische Transformationsmaßnahmen realisiert werden können. Die SellerX Gruppe verfolgt eine Buy-and-Build-Strategie mit dem Ziel, den stark fragmentierten E-Commerce Markt zu konsolidieren. Die SellerX Gruppe verfügt über ein internes Investmentteam, das Akquisitionsmöglichkeiten identifiziert und den gesamten M&A-Prozess umsetzt. In der Regel werden Unternehmen erworben, die niedrige oder sogar keine Gemeinkosten haben, um dadurch Gemeinkosten auf Holdingebene zu verwässern. Die SellerX Gruppe hat eine Infrastruktur aufgebaut, um erworbene Unternehmen zu skalieren und die operative Effizienz nach der Akquisition zu steigern. Kontinuierliche Investitionen in die Qualität der Teams, Prozesse, Tools und Automatisierung sorgen für eine stetige Verbesserung und Skalierung der Infrastruktur der SellerX Gruppe. Die SellerX Gruppe setzt spezialisierte Teams für jede Marke ein, deren Aufgaben spezifische Funktionen wie Brand Management, Supply Chain und Marketing der Marke umfassen. Um das zukünftige Wachstum der Marken sicherzustellen, fokussieren sich die Teams auf vier Wachstumshebel: (1) operative Effizienz, (2) geographische Expansion, (3) Expansion durch Einführung neuer Vertriebskanäle und (4) Erweiterung des Produktportfolios. Andere Unternehmensunterstützungsfunktionen wie Finanzen, Personalwesen, Technologie und Recht ergänzen die Plattform der SellerX Gruppe. Eigene Lagerbetriebe in Europa und China reduzieren die Abhängigkeit von externen Logistikdienstleistern und verbessern gleichzeitig die Gesamtkostenstruktur. Die SellerX Gruppe entwickelt sich stetig weiter und ist kontinuierlich bestrebt, Wissen, Technologie und Engagement zu kombinieren, um die langfristige Vision zu erreichen, starke Marken aufzubauen, die von Menschen auf der ganzen Welt geschätzt werden. Die SellerX Gruppe ist erstmals für das Geschäftsjahr 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen. 1.2 Konzernstruktur MXP Prime Platform GmbH (die "Muttergesellschaft") ist die oberste Muttergesellschaft der SellerX Gruppe. Neben der Muttergesellschaft besteht die SellerX Gruppe aus 59 Tochtergesellschaften, die direkt oder indirekt von der Muttergesellschaft kontrolliert werden. Viele dieser Tochtergesellschaften wurden in der Vergangenheit als Zweckgesellschaften zum Erwerb und Betrieb von E-Commerce Unternehmen gegründet. Die Geschäftsführungsfunktion der SellerX Gruppe wird von der SellerX Germany GmbH & Co. KG (Berlin, Deutschland) ausgeübt, einer 100%igen Tochtergesellschaft der MXP Prime Platform GmbH. Unterstützt wird sie dabei auch von anderen Gesellschaften der SellerX Gruppe, wie zum Beispiel der MXP Prime Platform Limited (London, Vereinigtes Königreich) und der SellerX Commerce GmbH und SellerX Fulfillment GmbH (beide Berlin, Deutschland) gehören. Philipp Triebel und Malte Horeyseck (Gründer und Geschäftsführer) bilden die Geschäftsführung der SellerX Gruppe. Sie sind gemeinsam für die Geschäftsführung der SellerX Gruppe verantwortlich. Philipp Triebel fokussiert sich dabei vor allem auf M&A-Aktivitäten und Investor Relations. Malte Horeyseck ist vor allem für die operativen und finanziellen Geschäftsführungsaufgaben der SellerX Gruppe verantwortlich, worunter auch die Integration und die Umsetzung der Wachstumsstrategien der erworbenen Marken nach erfolgreicher Akquisition fallen. Der Beirat der Muttergesellschaft besteht aus acht Mitgliedern: Philipp Triebel, Malte Horeyseck und Tomasz Krzywicki (General Counsel der SellerX Gruppe) sowie den folgenden Investorenvertretern: Laurel Bowden (83North), Filip Dames (Cherry Ventures), Chris North (L-Catterton), Antoine Nussenbaum (Felix Capital) und Philippe Nyssen (Sofina). Der Beirat berät und unterstützt die Geschäftsführung regelmäßig unter anderem bei M&A-Aktivitäten sowie anderen strategisch wichtigen Entscheidungen der SellerX Gruppe. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Makroökonomisches und sektorspezifisches Umfeld Trotz der sich beschleunigenden Erholung von der Corona-Krise war die Weltwirtschaft im Jahr 2021 noch immer stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. So wurde das Wirtschaftswachstum durch anhaltende pandemiebedingte Einschränkungen und diverse Engpässe in den globalen Lieferketten beeinträchtigt. Die Erholung der Weltwirtschaft ging einher mit Versorgungsengpässen und steigenden Rohstoff- und Energiepreisen, was zu einem deutlichen Anstieg der Verbraucherpreisinflation führte. Das US-BIP wuchs 2021 um 5,7% (2020: Rückgang um 3,5%). Nach Schätzungen des IWF verzeichnete auch die EU-Wirtschaft ein starkes Wachstum von 5,2%, nach einem Rückgang von 6,5% im Vorjahr. Die EU-Wirtschaft kehrte 2021 auf ihren Wachstumskurs zurück, unter anderem aufgrund der allmählichen Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, einer Fortsetzung der Niedrigzinspolitik und einer starken Erholung in den für europäische Exporte wichtigen Absatzländern China und den USA. Das Vereinigte Königreich verzeichnete 2021 ein starkes Wachstum von 7,4%, nachdem es 2020 um 9,8% geschrumpft war. Die deutsche Wirtschaft war jedoch besonders stark von den Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie und den weltweiten Versorgungsproblemen betroffen, sowie von der hohen Exportabhängigkeit. Aufgrund all dieser Faktoren wuchs das deutsche BIP im Jahr 2021 um nur 2,6 %, nachdem es 2020 um 4,8 % gesunken war. Nach einem deutlichen Wachstum der E-Commerce Branche im Jahr 2020 verlangsamte sich das Wachstum im Jahr 2021. Dies ist insbesondere auf ein verändertes Einkaufsverhalten der Verbraucher zurückzuführen, da viele geimpfte Menschen dazu tendierten in die Geschäfte des stationären Einzelhandels zurückzukehren. Gemäß Zahlen des US-Handelsministeriums stiegen die digitalen Ausgaben in den USA im 4. Quartal um 9,7% im Vergleich zum Vorjahr, sodass das Gesamtjahreswachstum der E-Commerce Branche für 2021 auf 17,8% anstieg (vgl. das Wachstum von 2019 auf 2020 lag bei 42,8%). Die Verbraucher gaben im vergangenen Jahr 960,4 Mrd. USD im Onlinehandel aus (vgl. 815,4 Mrd. USD im Jahr 2020). In Deutschland verzeichnete die E-Commerce Branche im Jahr 2021 ein starkes Wachstum. Der Gesamtumsatz in der Branche belief sich auf 99,1 Mrd. € - ein Wachstum von 19,0% gegenüber dem Vorjahr (vgl. das Wachstum von 2019 auf 2020 lag bei 14,6%). Im Jahr 2021 wurde der weltweite Umsatz über Amazon Marktplätze (Bruttowarenvolumen oder GMV) auf 600 Mrd. USD geschätzt. Von diesem Betrag stammten 390 Mrd. USD aus Produkten, die über Drittanbieter auf Amazon verkauft wurden und 210 Mrd. USD von Amazon als Einzelhändler. Der weltweite GMV auf Amazon stieg 2021 im Jahresvergleich um 22,4%. Amazon-Aggregator-Industrie Die Amazon Aggregator Branche erlebte im Jahr 2021 ihren Durchbruch. Diese positive Entwicklung wurde im Wesentlichen durch zwei Faktoren getrieben: Zum einen förderte die COVID-19 Pandemie das Wachstum der E-Commerce Umsätze. Zum anderen verhalf der Erfolg von Thrasio in den USA (einer der ersten Amazon Aggregatoren) zu großer Attraktivität bei Private Equity- und Fremdkapitalgebern. Dies schlug sich nieder in Rekordwerten bei Venture Capital Investitionen und verhältnismäßig niedrigen Zinssätzen bei der Aufnahme von Fremdkapital. Laut Marketplace Pulse haben hauptsächlich auf Amazon fokussierte E-Commerce Aggregatoren weltweit etwa 13,2 Mrd. USD an Kapital (Fremd- und Eigenkapital) von Investoren eingesammelt. Der größte Teil des Fremdkapitals wurde durch Kreditfazilitäten aufgenommen. Volumenmäßig verteilen sich die Fundraising Aktivitäten dabei vor allem auf die großen Akteure in der Branche, worunter auch die SellerX Gruppe und ihre stärksten Wettbewerber gehören. Amazon Aggregatoren fokussieren sich im Wesentlichen auf Unternehmen, die auf dem Drittanbieter Marktplatz von Amazon aktiv sind. Das Umsatzvolumen des Drittanbieter Marktplatzes generierte im Jahr 2021 ein GMV in Höhe von 390 Mrd. USD (entspricht einen Anteil von 61% am gesamten GMV) gegenüber 300 Mrd. USD im Jahr 2020 (entspricht einen Anteil von 65% am gesamten GMV). Dies stellt ein Wachstum von 30% gegenüber dem Vorjahr dar. Die Gesamtzahl der Amazon Drittanbieter auf dem gesamten Amazon Marktplatz lag im Jahr 2021 bei über 6 Mio. Allerdings lässt sich beobachten, dass es nur eine geringe Anzahl wirklich großer Verkäufer gibt, was den charakteristischen Merkmalen des "Marketplaces Power Law" entspricht. Einer Marketplace Pulse Schätzung zufolge generierten nur etwa 60.000 Verkäufer im Jahr 2021 einen Umsatz von über 1 Million USD. Die Bewertungsmultiplikatoren für Amazon-Drittanbieter sind angesichts der oben genannten Trends im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 deutlich gestiegen. Marketplace Pulse schätzt, dass bis Ende 2021 Amazon-Drittanbieter Bewertungsmultiplikatoren auf die durchschnittlichen Seller's Discretionary Earning (SDE) des Verkäufers und/oder den bereinigten Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zwischen 4,0x und 8,0x erzielt wurden (vgl. durchschnittliche Bewertungsmultiplikatoren im Jahr 2020 zwischen 2,5x und 3,0x). Dabei ist zu beachten, dass diese Multiplikatoren lediglich Benchmarks des Marktes darstellen und die Transaktionsstrukturen in der Regel über mehrere Kaufpreiskomponenten verfügen (Vorauszahlung, Stabilitätszahlungen, Earn- outs usw.). 2.2 Geschäftsentwicklung Das Geschäftsjahr 2021 war geprägt von anhaltenden Unsicherheiten und Chancen aufgrund der globalen COVID-19 Pandemie. Insgesamt erzielte die SellerX Gruppe trotz des verschärften Wettbewerbs zwischen Aggregatoren und Marktplatzverkäufern sehr gute Ergebnisse. Umsatz und EBITDA sind die wichtigsten Kennzahlen der SellerX Gruppe, um die Geschäftsentwicklung zu verfolgen. Für das Geschäftsjahr 2021 wurden keine nicht-finanziellen Leistungsindikatoren ermittelt. Die SellerX Gruppe konnte ihre internen M&A-Fähigkeiten mit der Akquisition von 29 E-Commerce Unternehmen im Jahr 2021 unter Beweis stellen und das Portfolio auf insgesamt 32 Marken erweitern. Die M&A-Aktivität unterstreicht die Ambitionen der SellerX Gruppe, ein führender globaler Erwerber von E-Commerce-Marken zu werden und das Portfolio im Geschäftsjahr 2021 um einen zusätzlichen pro-forma Nettoumsatz von 206.260 T€ und einen Deckungsbeitrag von 1 47.825 T€ zu erweitern. Die wachsende Zahl von Aggregatoren und das beträchtliche Kapital in der Branche (siehe 2.1) wirkten sich jedoch auf die Akquisitionsmultiplikatoren aus. Während die SellerX Gruppe ihre Akquisitionen im Jahr 2020 mit einem durchschnittlichen Multiplikator von 1,9x (xCM3-Vorauszahlung) erworben hat, musste die SellerX Gruppe im Geschäftsjahr 2021 einen durchschnittlichen Multiplikator von 3,8x bezahlen. Zu beachten ist, dass dieser Multiplikator im Vergleich zu anderen Branchen niedrig ist. Durch eine positive organische und anorganische Umsatzentwicklung konnte die SellerX Gruppe ihren Nettoumsatz von 1.245 T€ im Geschäftsjahr 2020 auf 76.318 T€ im Geschäftsjahr 2021 (+6.031%) steigern. Während der Anstieg hauptsächlich auf M&A-Aktivitäten zurückzuführen ist, konnte die SellerX Gruppe auch ihren pro-forma Nettoumsatz deutlich um +15,2% steigern (223.653 T€ im Geschäftsjahr 2021 gegenüber 194.081 T€ im Geschäftsjahr 2020). Der Gesamtumsatz lässt sich dabei unterteilen in 7.623 T€ durch bestehende Marken und 68.695 T€ durch neu erworbene Marken. Die SellerX Gruppe erwarb im Geschäftsjahr 2021 Unternehmen in allen für Amazon wichtigen geographischen Regionen, um somit das Portfolio zu diversifizieren. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 48,7% des Nettoumsatzes in der EU erwirtschaftet, 34,7% in Nordamerika, 15,0% im Vereinigten Königreich und 1,5% im Rest der Welt. Als weiteren Schritt zur Umsatzdiversifizierung baute die SellerX Gruppe ihre Präsenz auf anderen Marktplätzen neben Amazon aktiv aus. Darüber hinaus wurde das D2C (Direct-to-Consumer) und B2B-Geschäft weiterentwickelt. Zu beachten ist, dass wesentliche Effekte aus der Expansion der Vertriebskanäle nicht kurzfristig realisierbar sind und somit der Großteil des Umsatzes weiter über Amazon-Marktplätze generiert wurde (93,9%). Die Profitabilität der SellerX Gruppe in Form des pro-forma Deckungsbeitrages verschlechterte sich im Geschäftsjahr 2021 von 26,8% im Geschäftsjahr 2020 auf 23,2% im Geschäftsjahr 2021 (jeweils in % des pro-forma Nettoumsatzes). Gleichzeitig sank das EBITDA von -461 T€ im Geschäftsjahr 2020 auf -29.945 T€ im Geschäftsjahr 2021. Die Verschlechterung der Profitabilität wurde im Wesentlichen durch drei Faktoren getrieben: Zunächst ließ sich im Geschäftsjahr 2021 ein erhöhter Margendruck in der Branche feststellen, was insbesondere auf eine Amazon Fulfillment by Amazon (FBA)-Gebührenerhöhung im Juni 2021 sowie höhere Marketingkosten aufgrund des verschärften Wettbewerbs auf den Amazon-Marktplätzen zurückzuführen ist. Gleichzeitig stiegen die Containerpreise deutlich von 1.461 USD pro 40'-Container im Januar 2020 auf den Höchststand von über 20.000 USD pro 40'-Container im September 2021. Die volle Wirkung dieses Effekts zeigte sich jedoch erst im Jahr 2022, da neue Aufträge aufgegeben und alte Lagerbestände verkauft wurden. Für Amazon FBA-Verkäufer war das Jahr 2021 auch durch Wiederauffüllungslimits gekennzeichnet, die durch unzureichende Kapazitäten in Amazon-Logistikzentren verursacht wurden. Dies führte zu weit verbreiteten Verfügbarkeitsproblemen. Mit der Akquisition der KW-Commerce GmbH und ihrer umfangreichen Logistikinfrastruktur in China konnte die SellerX Gruppe negative Auswirkungen globaler Lieferkettenstörungen teilweise abmildern. Zum anderen lag der Rückgang der Marge auch daran, dass die Profitabilität im Geschäftsjahr 2020 in außergewöhnlicher Weise von der COVID-19 Pandemie begünstigt war. Durch die Pandemie waren viele Verkäufer 2020 in der Lage, Marketingausgaben zu reduzieren und gleichzeitig die Preise zu erhöhen, um Fehlbestände aufgrund höherer Nachfrage zu vermeiden. Der Rückgang des EBITDA war weiterhin getrieben durch den deutlichen Anstieg des operativen Geschäfts sowie durch Wachstumsinvestitionen. Die Geschäftsentwicklung der SellerX Gruppe war im Geschäftsjahr 2021 von folgenden wesentlichen Ereignissen geprägt: Übernahme von KW-Commerce Die Übernahme des Berliner Amazon Verkäufers KW-Commerce GmbH ("KW", nun SellerX Commerce GmbH) im Dezember 2021 stellt die größte Akquisition in der Geschichte der SellerX Gruppe dar. KW erwirtschaftete einen pro-forma-Umsatz von ca. 100 Mio. € mit einem diversifizierten Portfolio über mehrere Kategorien und einem Produktportfolio von ca. 22.000 SKUs. KW hat in mehr als 10 Jahren eine umfangreiche IT- und Supply Chain Infrastruktur aufgebaut, welche eigene Lagerbetriebe in Deutschland und China umfasst. Darüber hinaus verfügt KW-Commerce GmbH über bewährte Produkteinführungsfähigkeiten mit standardisierten Prozessen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Serie B Equity Runde Im Geschäftsjahr 2021 sammelte die SellerX Gruppe 100 Mio. € über eine Series B Finanzierungsrunde ein. Diese Finanzierungsrunde wurde angeführt vom Wachstumsfonds von LCatterton. Darüber hinaus wurden weitere 100 Mio. € in einer Series B1 Finanzierungsrunde eingesammelt (53,6 Mio. € bis Ende 2021 abgeschlossen). Die Finanzierungsrunden markierten einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg der SellerX Gruppe und festigten ihre Position in der Aggregator Branche indem das neue Kapital weitere Wachstumschancen bot. Neue Kreditfazilität Die SellerX Gruppe schloss im November 2021 eine Fremdfinanzierung in Höhe von 400 Mio. USD ab. Die Fazilität wurde mit Fonds abgeschlossen, die von BlackRock und Victory Park Capital verwaltet werden. Das Kapital dient der Akquisition weiterer Unternehmen und unterstützt damit das weitere Wachstum der Gruppe. Ausbau der internationalen Präsenz Im Jahr 2021 erweiterte die SellerX Gruppe ihre internationale Präsenz und eröffnete Büros in London, Miami und Shenzhen. Darüber hinaus zog die SellerX Gruppe in ein größeres Bürogebäude in Berlin, um das stetig wachsende Team unterzubringen. Insgesamt war die wirtschaftliche Entwicklung der SellerX Gruppe im Geschäftsjahr 2021 positiv und die wirtschaftliche Lage zum 31. Dezember stabil. Im Geschäftsjahr 2021 hat sich die SellerX Gruppe unter den fünf größten Amazon Aggregatoren weltweit etabliert. 2.3 Ergebnisentwicklung Im Geschäftsjahr 2021 erwirtschaftete die SellerX Gruppe einen Konzernumsatz von 76.318 T€ (Geschäftsjahr 2020: 1.245 T€). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Umsatzerlöse aus Akquisitionen zurückzuführen. Wachstumsinitiativen entlang der vier Wachstumshebel der SellerX Gruppe trugen geringfügig zum Umsatzanstieg im Geschäftsjahr 2021 bei. Die Umsetzung von Initiativen beginnt in der Regel nach der erfolgreichen Integration der erworbenen Unternehmen in die SellerX Gruppe. Positive Effekte der Wachstumsinitiativen wirken sich damit mittel- und langfristig aus. Daher erwarten wir in den kommenden Jahren zusätzliches Wachstum von im Jahr 2021 erworbenen Marken. Innerhalb von weniger als zwei Jahren seit Gründung hat die SellerX Gruppe eine global agierende Gruppe etabliert, welche über ein Produktportfolio in allen relevanten E-Commerce verfügt. Die Portfoliodiversifizierung wurde vor allem durch eine bewusst gesteuerte regionale Diversifizierung bei Erwerb der Unternehmen erreicht. Zusätzliche Effekte wurden durch die Umsetzung regionaler Expansionsstrategien nach der Akquisition erzielt. Die folgende Tabelle fasst die Umsatzerlöse nach Regionen zusammen:
Die Umsätze der SellerX Gruppe werden überwiegend über Amazon generiert. Darüber hinaus ist die SellerX Gruppe auch auf anderen E-Commerce Kanälen sowie im D2C Bereich und Großhandel tätig. Die folgende Tabelle zeigt die Umsatzverteilung nach Vertriebskanälen:
Die folgende Tabelle zeigt die Umsatzverteilung nach bestehenden und neu erworbenen Marken:
Anmerkung: Der Umsatz wird in den drei oben aufgeführten Tabellen abzüglich Retouren und geringfügiger Anpassungen wie Werbeaktionen oder Geschenkverpackungen angegeben. Sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 2.213 T€ (Geschäftsjahr 2020: 38 T€) betreffen im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen sowie die Ausbuchung von Verbindlichkeiten. Materialaufwand im Geschäftsjahr 2021 beläuft sich auf 21.456 T€ (Geschäftsjahr 2020: 382 T€). Die Materialkosten umfassen im Wesentlichen Produktkosten, Versandkosten, Zölle und Abgaben sowie Kosten für die Qualitätskontrolle. Der Materialaufwand (in % des Umsatzes) sank von 31% im Geschäftsjahr 2020 auf 28% im Geschäftsjahr 2021, was hauptsächlich auf die Akquisition von Geschäften mit höherer Bruttomarge zurückzuführen ist. Personalaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2021 auf 23.550 T€ (Geschäftsjahr 2020: 339 T€). Der Anstieg ist auf den deutlichen Anstieg der Mitarbeiterzahl im Berichtszeitraum (+ ca. 360 FTE) und Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 7.292 T€ (Geschäftsjahr 2020: 0 €) zurückzuführen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 63.470 T€ (Geschäftsjahr 2020: 1.021 T€). Die Aufwendungen beziehen sich dabei größtenteils auf Kosten für die Lagerung, den Versand, die Vermittlung und die Auftragsabwicklung von Bestellungen auf E-Commerce Kanälen. Dazu gehören Gebühren, die von Amazon und anderen E-Commerce Marktplätzen und externen Logistikdienstleistern erhoben werden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Posten wie IT & Telekommunikation, Bank- und Beratungskosten im Zuge von Finanzierungsrunden, Mietkosten und Fremdwährungsverluste. Der deutliche Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultierte aus dem Anstieg der Geschäftstätigkeit und der daraus resultierenden höheren Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2021.
Das EBITDA der SellerX Gruppe beträgt -29.945 T€ im Geschäftsjahr 2021 (Geschäftsjahr 2020: -461 T€). Dies entspricht einer Verschlechterung der EBITDA Marge von -37,0% im Geschäftsjahr 2020 auf -39 % im Geschäftsjahr 2021. Der deutliche Rückgang des EBITDA ist auf die hohen Investitionen in die Mitarbeiterzahl und die operativen Aufwendungen zurückzuführen, die erforderlich sind, um das Umsatzwachstum und die Zunahme der Anzahl der akquirierten Unternehmen zu unterstützen. Nach Jahresende wurden Anstrengungen zur Verbesserung des EBITDA unternommen, um die Profitabilität zu verbessern. Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 11.826 T€ (Geschäftsjahr 2020: 100 T€) und beinhalten im Wesentlichen Goodwill- und Markenabschreibungen in Höhe von 11.622 T€. Im Geschäftsjahr 2021 fielen Zinsaufwendungen in Höhe von 8.463 T€ an (Geschäftsjahr 2020: 141 T€). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 3.696 T€ (Geschäftsjahr 2020: 135 T€) setzen sich im Wesentlichen aus latenten Steuern sowie aus Körperschaftsteuer, sonstige Steuern und Gewerbesteuern zusammen. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich im Geschäftsjahr 2021 auf -46.725 T€ (Geschäftsjahr 2020: -830 T€) und ist auf die oben beschriebenen Ereignisse und Entwicklungen zurückzuführen. Vermögenslage Die Bilanzsumme der SellerX Gruppe zum 31. Dezember 2021 beträgt 372.599 T€ (31. Dezember 2020: 18.924 T€). Der Anstieg ist auf den deutlichen Anstieg der Aktivitäten in allen Bereichen der SellerX Gruppe im Laufe des Jahres zurückzuführen. Das Anlagevermögen der SellerX Gruppe beträgt zum 31. Dezember 2021 256.863 T€ (31. Dezember 2020: 9.255 T€). Der Anstieg ist hauptsächlich auf den Erwerb neuer Marken im Berichtszeitraum und der daraus resultierenden Aktivierung der erworbenen Marken und sowie des Geschäfts- oder Firmenwerts zurückzuführen. Das Umlaufvermögen der SellerX Gruppe zum 31. Dezember 2021 beträgt 107.533 T€ (31. Dezember 2020: 9.624 T€) und besteht aus Vorräten 63.245 T€ (31. Dezember 2020: 3.985 T€), Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 16.967 T€ (31. Dezember 2020: 2.646 T€) sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 27.321 T€ (31. Dezember 2020: 2.993 T€). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die durchgeführten Akquisitionen sowie Fundraising zurückzuführen. Das Eigenkapital der SellerX Gruppe beträgt zum 31. Dezember 2021 138.229 T€ (31. Dezember 2020: 4.944 T€). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Akquisitionen und Fundraising zurückzuführen. Das Fremdkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 234.370 T€ (31. Dezember 2020: 13.980 T€), und besteht aus Rückstellungen in Höhe von 39.472 T€ (31. Dezember 2020: 1.200 T€), latenten Steuern in Höhe von 18.888 T€ (31. Dezember 2020: 901 T€) sowie kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten. Die langfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 betragen 128.919 T€ (31. Dezember 2020: 846 T€). Der Anstieg ist auf den Abschluss neuer Fremdfinanzierungen zurückzuführen, einschließlich der neuen Fazilität im November 2021, die bislang nicht vollständig in Anspruch genommen wurde. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 betragen 47.087 T€ (31. Dezember 2020: 11.033 T€). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den deutlichen Anstieg des operativen Geschäfts im Jahresverlauf zurückzuführen. Finanzlage Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit der SellerX Gruppe im Geschäftsjahr 2021 beträgt -6.414 T€ (Geschäftsjahr 2020: -4.163 T€). Der Rückgang ist hauptsächlich auf das negative Periodenergebnis in Höhe von - 46.725 T€ im Geschäftsjahr 2021 und negative Effekte aus dem Anstieg der Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von -76.513 T€ zurückzuführen, die teilweise durch positive Effekte in Höhe von 46.011 T€ ausgeglichen werden aus dem Aufbau von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie positiven Steuereffekten in Höhe von 1.232 T€. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 2021 -259.218 T€ (Geschäftsjahr 2020: -9.333 T€). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Kaufpreiszahlungen für Akquisitionen im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 259.429 T€ (Geschäftsjahr 2020: 9.241 T€) zurückzuführen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2021 beläuft sich auf 289.818 T€ (Geschäftsjahr 2020: 16.489 T€). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Mittel aus den Finanzierungsrunden und der neuen Fremdfinanzierung zurückzuführen. Mitarbeitersituation Ende 2021 beschäftigte die SellerX Gruppe 474 Mitarbeiter (Vorjahr: 33). Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl lag im Geschäftsjahr 2021 bei 375 (gegenüber 20 im Vorjahr). Der Anstieg ist insbesondere auf den Ausbau zentraler Abteilungen (z.B. Finanzen, Rechnungswesen, HR), den Aufbau spezifischer operativer Teams (z. B. Supply Chain, Marketing, Brand Management) sowie ein spezialisiertes Investmentteam, das die Akquisition neuer Unternehmen intern durchführt. Der Anstieg war auch getrieben durch das starke Wachstum des Geschäftsvolumens, das eine Erhöhung der Kapazitäten erforderte. Darüber hinaus übernahm die SellerX Gruppe auch bestimmte Mitarbeiter von erworbenen Unternehmen. 2.4 Beurteilung der wirtschaftlichen Lage Maßstab für den Erfolg der SellerX Gruppe sind vor allem das Tempo der Akquisitionen, die operative Verbesserung der erworbenen Marken sowie die Umsetzung von Expansionsstrategien für alle Marken. In diesem Zusammenhang beurteilt die Geschäftsführung die Entwicklung der SellerX Gruppe im Geschäftsjahr 2021 als sehr erfolgreich. Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens ist mit der Leistung zufrieden, insbesondere aufgrund der Vielzahl von Akquisitionen, die im Laufe des Jahres 2021 getätigt wurden. Die neu erworbenen Marken haben den Umsatz und Deckungsbeitrag der SellerX Gruppe erheblich gesteigert und dazu beigetragen, die Diversifizierung der geographischen Umsatzverteilung sowie das Produktportfolio weiter zu erhöhen. Die erworbenen Unternehmen und neu eingeführten Produkte ermöglichen es der SellerX Gruppe, attraktive Märkte auf globalen E-Commerce-Marktplätzen anzusprechen. Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens freut sich auch über die Fortschritte bei der Verbesserung der internen Onboarding-Prozesse sowie bei der Umsetzung von Markenexpansionsstrategien. Insbesondere den zunehmenden Einsatz von Technologie und Datenmanagement in allen operativen Teams (z.B. Marketing, Bedarfsplanung, Supply Chain, etc.) hält die Geschäftsführung für eine vielversprechende Entwicklung, die zukünftiges Wachstum unterstützen wird. Zusammenfassend sieht die Geschäftsführung das Geschäftsjahr 2021 als ein sehr erfolgreiches Jahr bei der Umsetzung seiner Strategie zum Aufbau führender Omni-Channel-Verbrauchermarken auf globaler Ebene. 3. Weitere Entwicklungen In den zwölf Monaten nach dem 31. Dezember 2021 hat sich das globale makroökonomische Bild deutlich verändert, was sich in reduzierten M&A Aktivitäten der SellerX Gruppe widerspiegelt. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden im Folgenden kurz beschrieben. Trotz makroökonomischen Gegenwinds wie hohen Inflationsraten oder Zinserhöhungen setzte die SellerX Gruppe den Erwerb neuer Marken im Geschäftsjahr 2021 fort, wenn auch in einem langsameren Tempo. Die SellerX Gruppe konsolidierte in den zwölf Monaten nach dem Jahresende vier neue Marken, die in den letzten zwölf Monaten vor der Akquisition einen zusätzlichen pro-forma Umsatz von 22.182 T€ und ein Bruttogewinn (Contribution Margin 3) von 4.703 T€ beisteuerten. Die M&A-Aktivitäten war bei allen Amazon Aggregatoren im Jahr 2022 im Vergleich zu den Vorjahren schwächer. Die reduzierten M&A Aktivitäten sind auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen, die insgesamt für eine Verschlechterung der makroökonomischen Lage verantwortlich waren. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang insbesondere der Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 sowie die steigenden Zinssätze, die von den Zentralbanken als Maßnahme gegen die steigende globale Inflation eingeleitet wurden. Um diesen negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, verfolgte die SellerX Gruppe eine Strategie, die sich insbesondere in einer strengen Begrenzung der Bewertungsmultiplikatoren beim Erwerb neuer Unternehmen niederschlug. Dies führte zu einer Diskrepanz zwischen der erwarteten Bewertung seitens der Verkäufer und den Kaufpreisen, die die SellerX Gruppe bereit war, bei einer Unternehmenstransaktion zu zahlen, was in Summe in einer reduzierten Anzahl von Akquisitionen resultierte. Am 12. Mai 2023 stimmte die hundertprozentige Tochtergesellschaft SellerX Blue Inc. (mit Sitz in Delaware, USA) der Fusion mit Elevate Brands HoldCo Inc ("Elevate Brands") zu (die "Elevate Brands-Fusion"). Der Abschluss der Elevate Brands-Fusion erfolgte am 21. Juni 2023. Am 31. Mai 2023 schloss die hundertprozentige Tochtergesellschaft SellerX Germany GmbH (mit Sitz in Berlin, Deutschland) in ihrer Eigenschaft als Kreditnehmerin eine Änderungs- und Anpassungsvereinbarung (die "ARA") in Verbindung mit der bestehenden Kreditfazilität ab, die von Unternehmen und Fonds bereitgestellt wurde. Gemäß dem ARA vereinbarten die Parteien, bestimmte Bedingungen der Fazilität zu ändern und, vorbehaltlich des Abschlusses des Zusammenschlusses von Elevate Brands, die bestehende Darlehensfazilität von Elevate Brands zu übernehmen. Am 21. Juni 2023 schloss die MXP Prime Platform GmbH eine Investitionsvereinbarung mit bestimmten Eigenkapitalinvestoren ab, in der sich die Investoren bereit erklärten, neu ausgegebene Anteile des Unternehmens gegen eine Bareinlage in Höhe von mindestens 60.000 T€ zu zeichnen. 4. Bericht über die erwartete Entwicklung und damit verbundene Risiken und Chancen 4.1 Bericht über die erwartete Entwicklung Im Geschäftsjahr war insbesondere im Vergleich zu 2020 erfreuliche Entwicklung der Verbrauchernachfrage zu erwarten. Vor allem das zweite und dritte Quartal entsprachen dabei den Erwartungen. Während der hohe Inflationsdruck und das geopolitische Umfeld die Kapitalmärkte zur Vorsicht veranlasst haben, bleibt Wachstum ein wesentlicher Teil der SellerX Gruppe Strategie. Das Management ist sich der erheblichen globalen Auswirkungen der kurzfristigen Kosteninflation für Verbraucher und Lieferketten bewusst. Die SellerX Gruppe beabsichtigt, einen Teil der Auswirkungen des Kostendrucks an Verbraucher weiterzugeben und gleichzeitig die Gemeinkosteneffizienz zu maximieren. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind der Umsatz, der Bruttogewinn aus dem Marktplatzgeschäft und das EBITDA. Für das Geschäftsjahr 2022 wird erwartet, dass der Umsatz der SellerX Gruppe 252 Mio. € erreichen wird (5% Wachstum gegenüber dem Vorjahr auf vergleichbarer Basis der letzten zwölf Monate). Darüber hinaus wird ein Bruttogewinn aus dem Marktplatzgeschäft (Nettoumsatzerlöse abzgl. Materialaufwand, Logistikkosten, Kosten der Marktplätze und Marketing) von voraussichtlich 40 Mio. € bis 45 Mio. € (basierend auf vorläufigen Finanzzahlen 2022) erzielt bei einem geschätztem EBITDA von -10 Mio. €. Im Jahr 2023 wird ein Nettoumsatz zwischen 300 Mio. € und 315 Mio. € erwartet, was ein Wachstum zwischen 19% und 25% gegenüber 2022 darstellt (einschließlich Auswirkungen aus erwarteten Unternehmensakquisitionen zwischen 20 Mio. € und 25 Mio. €). Der Bruttogewinn aus dem Marktplatzgeschäft wird voraussichtlich zwischen 50 und 55 Mio. € liegen, das operative Ergebnis (EBITDA) wird eine Bandbreite von 10 bis 15 Mio. € erreichen (gegenüber geschätzten -10 Mio. € im Jahr 2022). Die SellerX Gruppe verfügt über eine langfristige Kreditfazilität (bis November 2025) und das Management ist der Ansicht, dass sich die Gruppe in einer guten Liquiditätsposition befindet, um weitere Unsicherheiten zu überstehen. Die zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Erwartungen der SellerX Gruppe zum Datum des Lageberichts wider und unterliegen Unsicherheiten. 4.2 Darstellung von Risiken Die SellerX Gruppe ist gegenüber ihren Fremdkapitalgebern verpflichtet, zum Quartalsende die Einhaltung folgender mit ihren Fremdkapitalgebern vereinbarten Finanzkennzahlen zu überprüfen (Covenants): Asset-Level Leverage Ratio Die Kennzahl ist definiert als Nettoverschuldung über das Asset-Level-EBITDA der operativ tätigen Konzerngesellschaften der SellerX Gruppe in den letzten 12 Monaten. Die Kennzahl darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Minimum Liquidität Die SellerX Gruppe ist ferner verpflichtet, einen Mindestbetrag an Barmitteln (definiert als insgesamt frei verfügbare Barmittel) vorzuhalten. Zum Berichtszeitpunkt lag kein Verstoß vor und es wird kein Verstoß erwartet. EBITDA/Leverage Ratio auf Gruppenebene Die Kennzahl ist definiert als Nettoverschuldung auf Gruppenebene über das EBITDA der letzten zwölf Monate auf Gruppenebene. Die SellerX Gruppe ist verpflichtet, einen bestimmten Wert nicht zu überschreiten. Dieses Covenant wird nicht getestet, sofern ein Mindestbetrag an Liquidität überschritten wird. Das Unternehmen ist zuversichtlich, die Covenants in Zukunft einhalten zu können. Für die Zukunft besteht grundsätzlich das Risiko des Verfehlens von Financial Covenants. Bei Eintritt dieses Ereignisses (Event of Default) stehen den kreditgewährenden Investoren umfassende Reaktionsmöglichkeiten bis hin zur Fälligstellung der Kredite zu. Der Wettbewerb kann sich verschärfen Das Geschäft der SellerX Gruppe entwickelt sich schnell und ist wettbewerbsfähig mit Mitbewerbern in verschiedenen Regionen sowie in verschiedenen Kanälen (inklusive stationärer Einzelhandel, E-Commerce und Omni channel-Einzelhandel). Amazon erleichtert wettbewerbsfähige Markteintritte sowie Vergleichskäufe, was die Fähigkeit neuer, kleinerer Unternehmen verbessert, mit uns zu konkurrieren. Da die meisten Produkte der SellerX Gruppe minimal differenziert sind, kann sich das Wettbewerbsumfeld mit dem Eintritt neuer Aggregatoren weiter verschärfen. Das Auftreten neuer und erfolgreicher Wettbewerber stellt ein Risiko für das Produktangebot der SellerX Gruppe dar und kann eine Erhöhung der Marketingausgaben oder niedrigere Preise erfordern, was die Umsatz- und Gewinnmargen erheblich verringern könnte. Im Jahr 2022 befanden sich einige Wettbewerber aufgrund der makroökonomischen Trends, die den Druck von gut finanzierten Aggregatoren im Vergleich zu 2021 verringerten, in finanziellen Schwierigkeiten. FX-Volatilität kann sich negativ auf unsere Ergebnisse auswirken Die Ergebnisse der internationalen Aktivitäten der SellerX Gruppe sind Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Aufgrund dieser Schwankungen können die operativen Ergebnisse von unerwarteten Wechselkursentwicklungen beeinflusst werden. Da die SellerX Gruppe eine Fremdfinanzierung mit BlackRock und Victory Park Capital in USD als Basiswährung abgeschlossen hat, hat sich das Wechselkursschwankungsrisiko der SellerX Gruppe erhöht. Wenn der € im Vergleich zum USD abwertet, kann der Schuldensaldo umgerechnet wesentlich größer sein als erwartet und umgekehrt. Die SellerX Gruppe hält auch Zahlungsmitteläquivalente in Fremdwährungen wie USD, Britische Pfund, Kanadische Dollar und Japanischer Yen. Negative Währungseffekte werden teilweise durch die Aufwertung des USD gegenüber dem chinesischen RMB kompensiert, da chinesische Lieferanten in USD bezahlt werden. Darüber hinaus konnten Zahlungsbedingungen und Einkaufspreise mit Lieferanten neu verhandelt werden. Die COVID-19 Pandemie kann sich weiterhin negativ auf unser Geschäft auswirken Die COVID-19 Pandemie und die daraus resultierenden Störungen globaler Lieferketten und der Büros der SellerX Gruppe könnten den Betrieb erheblich beeinträchtigen. So war der Geschäftsbetrieb der SellerX Gruppe im Jahr 2021 weiterhin teilweise aufgrund der COVID-19 Pandemie beeinträchtigt. Das KW-Lager in Dongguan wurde vorübergehend geschlossen. Ein Teil der Mitarbeiter arbeitet aufgrund der COVID-19 Pandemie weiterhin re- mote, andere kehren sukzessive in die Büros zurück. Da einige Regionen die Beschränkungen gelockert haben, verfolgt die SellerX Gruppe einen hybriden Ansatz zwischen Heimarbeit und Büroarbeit. Die globale Lieferkette ist von der COVID-19 Pandemie betroffen. Während ein Großteil des Geschäfts der SellerX Gruppe online abgewickelt wird, kann die COVID-19 Pandemie weiterhin zu Störungen oder Verzögerungen in der Lieferkette, dem Fulfillment-Netzwerk und den Lieferungen führen. Fluktuation von Schlüsselpersonal stellt ein Geschäftsrisiko dar Die SellerX Gruppe ist abhängig von ihrer Geschäftsleitung und anderen hochqualifizierten Mitarbeitern. Der Wettbewerb um qualifiziertes Personal in der Branche, in der die SellerX Gruppe tätig ist, sowie um das Top-Management war in der Vergangenheit intensiv. Darüber hinaus können Änderungen, die die SellerX Gruppe an ihrem aktuellen und zukünftigen Arbeitsumfeld vornimmt, möglicherweise nicht den Bedürfnissen oder Erwartungen der Mitarbeiter entsprechen oder im Vergleich zu den Richtlinien anderer Unternehmen als weniger günstig empfunden werden, was sich negativ auf die Fähigkeit auswirken könnte, qualifiziertes Personal einzustellen und zu halten. Um das Risiko des Verlusts wichtiger Mitarbeiter zu mindern, verbessert die SellerX Gruppe schrittweise ihre Fähigkeit, qualifiziertes Personal einzustellen, zu schulen und zu verwalten, indem sie Initiativen zur persönlichen Entwicklung und regelmäßige Überprüfungsgespräche implementiert. Darüber hinaus bietet die SellerX Gruppe VSOP-Vergütungen für Schlüsselmitarbeiter, um Anreize an das wachsende Geschäft anzupassen. Das Geschäftsmodell hängt von der erfolgreichen Integration von Akquisitionen ab Die SellerX Gruppe hat mehrere Unternehmen erworben und kann in Zukunft weitere Unternehmenstransaktionen tätigen. Diese Transaktionen bergen das Risiko einer Unterbrechung des laufenden Geschäfts, einschließlich des Verlusts des Managementfokus auf bestehende Geschäfte. Die von der SellerX Gruppe erworbenen Geschäfte können zusätzliche operative Verluste und Aufwendungen aufweisen und zu einer potenziellen Wertminderung von materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen sowie Geschäfts- oder Firmenwerten führen. Komplexe Akquisitionen können zu Schwierigkeiten bei der Integration erworbener Betriebe, Technologie, Buchhaltung, Finanzberichterstattung, Informations- und Datensicherheit sowie Personalwesen in das kombinierte Geschäft führen. Darüber hinaus können unvorhergesehene Ausgaben bei der Integration von erworbenen Unternehmen entstehen. Infolge zukünftiger Akquisitionen oder Fusionen muss die SellerX Gruppe möglicherweise zusätzliche Eigenkapitalanteile ausgeben, zusätzliche Barmittel ausgeben, Schulden oder Eventualverbindlichkeiten eingehen, die die Rentabilität der SellerX Gruppe verringern und dem Geschäft schaden könnten. Darüber hinaus könnten sich die den Akquisitionen zugrundeliegenden Bewertungen ändern. Dies kann zu Wertminderungen des beizulegenden Zeitwerts führen, die sich negativ auf die Finanzergebnisse auswirken würden. Bestandsüberbestände und Out-of-Stock-Risiken Das Geschäft der SellerX Gruppe ist erheblichen Bestandsrisiken ausgesetzt, die sich aufgrund von Saisonalität, Einführung neuer Produkte, schnellen Änderungen der Produktzyklen und -preise, fehlerhaften Waren, Änderungen der Verbrauchernachfrage und des Konsumausgabenverhaltens und anderen Faktoren negativ auf das Betriebsergebnis auswirken können. Die Nachfrage nach Produkten kann sich zwischen dem Zeitpunkt der Bestandsbestellung und dem Verkaufsdatum erheblich ändern. Der Aufbau bestimmter Vorratsarten oder Komponenten erfordert eine Vorlaufzeit von 1 bis 2 Monaten und eine Vorauszahlung, die möglicherweise nicht zurückgegeben werden kann. Die SellerX Gruppe verfügt über eine breite Auswahl von Produkten und erhebliche Lagerbestände bestimmter Produkte und ist manchmal nicht in der Lage, Produkte in ausreichenden Mengen zu verkaufen oder die Nachfrage während der relevanten Verkaufssaisons zu decken. Diese Bestandsrisikofaktoren können sich negativ auf das Betriebsergebnis auswirken. Störungen der globalen Lieferketten Die SellerX Gruppe ist dem Risiko von Störungen der globalen Lieferketten ausgesetzt. Seit Beginn der COVID-19 Pandemie im Frühjahr 2020, kam es vermehrt zu Lieferproblemen aus Asien. Corona Ausbrüche in China haben zeitweise zu Sperrungen von Häfen und Überhängen leerer Container in Europa geführt. Diese Entwicklungen hatten eine negative Auswirkung auf die Frachtkapazitäten von China nach Europa. Hinzu kam eine zeitweise Blockade des Suez Kanals im Geschäftsjahr 2021. Beide Vorfälle verdeutlichten die Anfälligkeit globaler Lieferketten und führten letztlich zu erhöhten Frachtkosten sowie einer zeitweisen Nichtverfügbarkeit bestimmter Produkte im Lager der SellerX Gruppe. Die SellerX Gruppe ist sich der Anfälligkeit der Stabilität globaler Lieferketten und den sich daraus potenziell ergebenden negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bewusst. Daher werden die Entwicklungen der Lieferketten anhand einer Vielzahl von Indikatoren genau beobachtet. Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens ist zuversichtlich, dass steigende Beschaffungskosten zu einem Großteil an Kunden weitergegeben werden. Gleichzeitig sieht das Management einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Amazon Aggregatoren, da die Gruppe mit der SellerX Commerce GmbH und ihren Tochterunternehmen über bedeutsame Expertise im Bereich Logistik und Lagermanagement verfügt. Durch die Fähigkeiten der SellerX Commerce GmbH ist die Gruppe in der Lage die Vorrats- und Bedarfsplanung optimal auf die Kundennachfrage und den Entwicklungen der Lieferketten auszurichten. Unterstützt wird dies vor allem durch eigene Lagerkapazitäten in Großbeeren sowie die Präsenz der Gesellschaft in China. Amazon-Vorschriften und Änderungen können sich negativ auf unsere Ergebnisse auswirken Die SellerX Gruppe unterliegt den Vorschriften und Regeln von Amazon auf allen regionalen Marktplätzen, auf denen sie tätig ist. Ein Verstoß oder ein mutmaßlicher Verstoß gegen diese Regeln kann dazu führen, dass Amazon das Produktangebot der SellerX Gruppe aussetzt. Amazon kann neue Vorschriften einführen, deren Einhaltung Zeit in Anspruch nehmen kann und zusätzliche Kosten verursacht. Zum Beispiel führte Amazon US eine neue Produkthaftpflichtversicherungspflicht ein, die im September 2021 in Kraft trat und Verkäufer auf dem Amazon US-Marktplatz verpflichtete, Amazon als zusätzlichen Versicherten in die Versicherungspolicen aufzunehmen, was zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie führte. Um den damit verbundenen Risiken vorzubeugen, hat die SellerX Gruppe ein eigenes Compliance-Team an Bord geholt, das die Risiken während der Due Diligence Phase geplanter Akquisitionen und bei der Einführung neuer Produkte nach der Übernahme analysiert. Die Nichteinhaltung geltender Gesetze und Vorschriften oder Änderungen dieser Gesetze und Vorschriften sowie andere Rechtsunsicherheiten können sich nachteilig auf das Geschäft auswirken. Die Geschäfts- und Finanzergebnisse der SellerX Gruppe könnten durch ungünstige Änderungen bestehender Gesetze, Regeln und Vorschriften beeinträchtigt werden. Infolgedessen könnten die Aufsichtsbehörden die SellerX Gruppe daran hindern (oder vorübergehend aussetzen), einige oder alle ihrer Aktivitäten fortzusetzen oder sie anderweitig zu bestrafen, wenn festgestellt wird, dass die Praktiken der SellerX Gruppe nicht den geltenden regulatorischen Anforderungen entsprechen. Da die SellerX Gruppe die mögliche Erweiterung des Produktportfolios auch stark regulierte Produktkategorien wie Verbrauchsmaterialien, Schönheit oder Babyprodukte umfasst, erwartet die SellerX Gruppe, dass der Compliance-Aufwand möglicherweise steigen wird. Darüber hinaus können Änderungen der staatlichen Handelspolitik, einschließlich der Einführung von Zöllen, Exportbeschränkungen oder anderen Beschränkungen, die Fähigkeit der SellerX Gruppe, die Geschäfte in bestimmten Ländern auszuüben, beeinträchtigen. Wir können Einnahmen und Ausgaben nicht genau prognostizieren Die SellerX Gruppe stützt ihre aktuellen und zukünftigen Ausgaben auf ihre operativen Prognosen und Schätzungen zukünftiger Umsätze. Umsatz und Betriebsergebnis sind schwer zu prognostizieren, da sie in der Regel vom Volumen und dem Zeitpunkt der Auftragseingänge abhängen, die ungewiss sind, insbesondere angesichts der COVID-19 Pandemie und der Tatsache, dass das Geschäft der SellerX Gruppe von den allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Bedingungen auf der ganzen Welt beeinflusst wird. Eine Abschwächung des Einkommen, sei es aufgrund von Änderungen der Verbraucherpräferenzen oder einer Abschwächung der globalen Wirtschaft, kann zu einem Rückgang des Umsatzniveaus führen, und die SellerX Gruppe ist möglicherweise nicht in der Lage, ihre Ausgaben rechtzeitig anzupassen, um unerwartete Einkommensausfälle auszugleichen. In ähnlicher Weise kann die Höhe der Ausgaben der SellerX Gruppe durch externe Faktoren beeinflusst werden, die unsicher sind, einschließlich Inflation, Wechselkurs- und Zinsschwankungen, Arbeitsmarkt- und globale Lieferkettenbeschränkungen, die zu Abweichungen bei den geplanten Ausgaben führen können. Wir können unsere Debt Covenants aufgrund nachteiliger Zinsänderungen oder einer schwächer als erwarteten finanziellen Leistung verletzen. Die SellerX Gruppe ist durch ihre Fremd- und Kreditlinien einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die Schuldverträge der SellerX Gruppe verpflichten sie, bestimmte Kennzahlen einzuhalten, um Verstöße gegen die Vertragsklauseln zu vermeiden. Sollten Covenants aufgrund schlechter finanzieller Ergebnisse oder nachteiliger Zinsänderungen verletzt werden, würde die SellerX Gruppe finanzielle Sanktionen erleiden, die ein Risiko für die Unternehmensfortführung darstellen könnten. Um dieses Risiko zu mindern, überwacht die SellerX Gruppe regelmäßig wichtige Covenants, um die Einhaltung der Schuldverträge sicherzustellen. Das Management führt auch regelmäßig Analysen der aktuellen und erwarteten zukünftigen Liquiditäts- und Working Capital Positionen der SellerX Gruppe durch, um sicherzustellen, dass Zins- und Schuldenrückzahlungen bei Fälligkeit erfolgen können. Der Einsatz von Informationstechnologie (IT) birgt Risiken im Hinblick auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten und Systeme. Die Geschäftstätigkeit der SellerX Gruppe erfordert eine optimale Unterstützung durch die Nutzung einer Vielzahl von IT-Systemen und -Prozessen. Die Verwendung der modernsten IT-Systeme liefert dabei vielfältige Möglichkeiten, birgt aber auch Risiken. Derartige Risken ergeben sich etwa in Form von Cyberkriminalität oder dem Ausfall geschäftskritischer IT-Anwendungen. Die SellerX Gruppe hat daher ein grundlegendes Sicherheitsmanagementsystem eingeführt, welches organisatorische und technische Maßnahmen zur Prävention und Behandlung von IT-Sicherheitsfällen beinhaltet. Darüber hinaus führte die SellerX Gruppe Sicherheitsrichtlinien ein, die dazu beitragen, dass Risiken aus der Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf Systeme und Informationen reduziert werden und der Verlust kritischer Datenbestände durch Datensicherungsmanagement vermieden wird. 4.3 Veranschaulichung von Chancen Konsolidierung in der Aggregatorenindustrie Das Jahr 2021 war geprägt von der Entstehung zahlreicher Aggregatoren und einem erheblichen Kapitalfluss. Die Aggregator Branche ist in Bezug auf Größe, Finanzierung, Professionalität und finanzielle Gesundheit sehr vielfältig. In einem zunehmend wettbewerbsintensiven Markt glaubt das Management, dass nur eine Handvoll erfolgreicher Akteure kontinuierlich neues Kapital und das Vertrauen potenzieller Verkäufer gewinnen kann. Diese Entwicklung wird zu Konsolidierungsbemühungen im Markt führen, die 2022 beginnen und voraussichtlich zwei bis drei Jahre dauern werden. Die SellerX Gruppe ist als einer der führenden Aggregatoren solide positioniert, um Aggregatoren in finanzieller Schieflage mit einem Abschlag zu erwerben oder sich mit anderen erfolgreichen Marktteilnehmern zusammenzuschließen. Normalisierung der Akquisitionsmultiplikatoren Laut Marketplace Pulse stiegen die Akquisitionsmultiplikatoren von Amazon-Verkäufern von 3,75x EBITDA in Q4 2020 auf 6x EBITDA in Q4 2021. Der Hauptgrund für diese Entwicklung war der zunehmende Wettbewerb unter den Aggregatoren sowie das beträchtliche Kapital in der Branche. Die SellerX Gruppe ist jedoch der Ansicht, dass diese Entwicklung nicht nachhaltig ist und sich im kommenden Jahr normalisieren wird. Viele Aggregatoren haben Kapital über Finanzierungsrunden eingesammelt in der Erwartung, Unternehmen zu erwerben. Vor allem kleinere Aggregatoren konnten Verkäufer dabei oftmals mit ihren operativen Fähigkeiten nicht überzeugen und mussten folglich vergleichsweise höhere Kaufpreise zahlen, um Akquisitionen abzuschließen. Im Jahr 2022 kehrten die Aggregatoren zu nachhaltigeren Multiplikatoren zurück, insbesondere um die Debt Covenants einzuhalten. Die SellerX Gruppe ist zuversichtlich, dass sich die Multiplikatoren in etwa auf dem Niveau von 2020 bis 2021 einpendeln werden - ein positiver Trend in diese Richtung war bereits 2022 zu beobachten. Risikovertretbarkeit Geopolitische Spannungen und steigende Inflation stellen ein ernstes Risiko für eine globale Rezession dar. Die SellerX Gruppe ist jedoch zuversichtlich, dass ihr Portfolio auch in konjunkturellen Abschwüngen gut positioniert ist, was insbesondere auf drei Hauptfaktoren zurückzuführen ist: (1) niedriger durchschnittlicher Verkaufspreis, (2) Markenpositionierung und (3) Verkauf von Dingen des täglichen Bedarfs. Der durchschnittliche Verkaufspreis über alle Kategorien hinweg liegt bei unter 20 EUR. Fast 70% des Umsatzes werden mit Produkten mit einem Preis von weniger als 25 EUR erzielt. Damit ist das Portfolio im Vergleich zu höherpreisigen Produkten weniger konjunkturellen Abschwüngen ausgesetzt. Gleichzeitig neigen die Verbraucher dazu, zu günstigeren Marken zu wechseln, wenn ihre Kaufkraft abnimmt. Die SellerX Gruppe positioniert ihr Portfolio in der Regel als kostengünstigere Alternative zu großen Marken bei gleicher Qualität. Im Allgemeinen besteht das Produktportfolio überwiegend aus alltäglichen Konsumgütern mit anhaltender Nachfrage auch während der Konjunkturabschwächung. Die SellerX Gruppe erwartet, dass die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Gesamtnachfrage im Vergleich zu Luxus- oder diskretionären Kategorien wie aufschiebbaren Produkten (z. B. Möbel) oder vermeidbaren Produkten (z. B. Neuwagen) deutlich geringer ausfallen werden. ERP-Implementierung Im ersten Halbjahr 2021 haben wir mit der Implementierung eines umfassenden ERP-Systems begonnen, um zukünftiges Wachstum zu unterstützen und insbesondere zu beschleunigen. Die marktführende Cloud-ERP-Software NetSuite von Oracle war sowohl für die internationale Aufstellung der SellerX Gruppe als auch für ihre Wachstumsziele bestens geeignet. Während die Umsetzung planmäßig verlief, dauert es lange, bis ein solches Projekt vollständig abgeschlossen ist. Daher konnte die SellerX Gruppe die meisten Effizienzhebel im Jahr 2021 noch nicht abbilden. Die durchgängige ERP-Implementierung über alle Funktionen hinweg bietet in den kommenden zwei Jahren immense Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung. Verbesserung der Profitabilität durch Skalierung und Verbesserung des Einkaufs Die SellerX Gruppe fokussiert sich in den kommenden Jahren verstärkt auf die Skalierung der erworbenen Unternehmen. Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens ist zuversichtlich, dass sich die erfolgreiche Implementierung der geplanten Wachstumsinitiativen, die optimal auf den Erwerb, die Integration und das Wachstum erworbener E-Commerce Unternehmen ausgerichtete Organisation sowie der Einsatz spezialisierter IT-Systeme positiv auf die Realisierung von Synergieeffekte und letztlich die Profitabilität der SellerX Gruppe auswirken wird.
Berlin, 21.06.2023 Philipp Triebel Malte Horeyseck BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MXP Prime Platform GmbH, Berlin PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Konzernabschluss der MXP Prime Platform GmbH, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MXP Prime Platform GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT Der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellte Konzernabschluss - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurden nicht durch einen Abschlussprüfer geprüft. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 22. Juni 2023 BDO
AG
Frank Thomas Buchwald, Wirtschaftsprüfer Andreas Leitenmaier, Wirtschaftsprüfer Beiligung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 06.10.2023 gebilligt. SellerX Germany GmbH für Artis Design GmbH §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der Artis Design GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für Aterl GmbH §§ 264 Abs. 3,264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der Aterl GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer eSpring GmbH für Auerbach & Söhne GmbH §§ 264 Abs. 3,264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der Auerbach & Söhne GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin eSpring GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 eSpring GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für AZ-Delivery Vertriebs GmbH §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der AZ-Delivery Vertriebs GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für BMU Media GmbH §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der BMU Media GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 3 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für eSpring GmbH §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der eSpring GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für Humusziegel.de - Großhandel & Direktimport GmbH §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der Humusziegel.de - Großhandel & Direktimport GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für intrend UG §§ 264 Abs. 3,264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der intrend UG hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Commerce GmbH §§ 264 Abs. 3,264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Commerce GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Eight GmbH §§ 264 Abs. 3,264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Eight GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Eleven GmbH §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Eleven GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Fifteen GmbH §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Fifteen GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Five GmbH §§ 264 Abs. 3,264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Five GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Four GmbH §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Four GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Fourteen GmbH §§ 264 Abs. 3,264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Fourteen GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Commerce GmbH für SellerX Fulfillment GmbH §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Fulfillment GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Commerce GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Commerce GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Nine GmbH §§ 264 Abs. 3,264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Nine GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Nineteen GmbH §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Nineteen GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX One GmbH §§ 264 Abs. 3,264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX One GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Seven GmbH §§ 264 Abs. 3,264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Seven GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Seventeen GmbH §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Seventeen GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Six GmbH §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Six GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird Bürgerenergie Apfeldorf Verwaltungs-GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Ten GmbH §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Ten GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Thirteen GmbH §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Thirteen GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Three GmbH §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Three GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Twelve GmbH §§ 264 Abs. 3,264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Twelve GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
Berlin, 05 Mai 2023 SellerX Germany GmbH Philipp Triebel, Geschäftsführer Malte Horeyseck, Geschäftsführer SellerX Germany GmbH für SellerX Two GmbH §§ 264 Abs. 3,264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Der Alleingesellschafter der SellerX Two GmbH hat am 17 Juni 2022 den folgenden Beschluss gefasst: "Der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs zum Jahresabschluss und der Aufstellung eines Lageberichts sowie der Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt." Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchstabe a) HGB und unter Angabe unserer Gesellschafterin SellerX Germany GmbH, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Verpflichtung zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gebrauch machen. Einstandserklärung des Gesellschafters"Der Alleingesellschafter hat sich gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB bereit erklärt, für die von der Tochtergesellschaft bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen."
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