ROSE LAB Digital Solutions GmbH
Same addressComputer consultancy activities
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Michael Müller since 9/25/2012 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
GenoBau GmbHMiesbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz
AnhangAnhang für das Geschäftsjahr 2017Allgemeine AngabenDie GenoBau GmbH hat ihren Sitz in Miesbach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg.Nr. HRB201028). Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung erstellt Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben-erleichterungen der §§ 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuVDie Wertansätze in der Bilanz der GenoBau GmbH zum 31.12.2016 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung vorgetragen. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden - soweit zulässig - über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zeitanteilig linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 410 EUR werden - sofern angeschafft - unter Maßgabe der zulässigen handelsrechtlichen Vereinfachung im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr sofortiger Abgang unterstellt. Alternativ wird die ebenfalls zulässige Regelung für bewegliche geringwertige Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als 150 EUR bis 1.000 EUR durch die Einstellung in einen Sammelposten vollzogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear abgeschrieben. Das Vorratsvermögen wurden mit den Anschaffungs- bzw. einzubeziehenden Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 HGB bewertet. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen auf einen niedrigeren Wertansatz, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von fünf Prozent ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel an Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen zum Bilanzstichtag ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenverzeichnis zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenverzeichnis (§ 284 Abs. 3 HGB). Auf die größenabhängige Erleichterung nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde aufgrund der Übersichtlichkeit verzichtet. Die Offenlegung erfolgt unter Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 HGB. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: Restlaufzeiten bis 1 Jahr: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 55.194,47 (Vorjahr: 56.523,51) Sonstige Vermögensgegenstände EUR 53.368,58 (Vorjahr: 77.547,46) Restlaufzeiten 1 bis 5 Jahre: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 0,00 (Vorjahr: 0,00) Sonstige Vermögensgegenstände EUR 14.480,37 (Vorjahr: 17.733,79) Eigenkapital Das Stammkapital von 50.000,00 EUR ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne dieser hat sich das Mutterunternehmen der Gesellschaft, die Vivono Wohnungsgenossenschaft eG (vormals firmiert als GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG) durch eine Patronatserklärung verpflichtet, die Gesellschaft finanziell stets so zu stellen, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber Dritten bis zur Höhe von 500.000 EUR nachkommen kann. Zur Verhinderung der rechtlichen Überschuldung der Gesellschaft GmbH tritt das Mutterunternehmen mit seiner Darlehensforderung einschließlich Zinsen und Kosten hinter sämtliche Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der GenoBau GmbH zurück. Die Geschäftsführung geht entsprechend von der der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte daher nach dem Going-Concern-Prinzip. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und Rechtskosten, die jedoch keiner gesonderten Erläuterung bedürfen. Verbindlichkeiten Restlaufzeiten bis 1 Jahr: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 2,99 (Vorjahr: 0,00) Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen EUR 782.009,57 (Vorjahr: 2.234.549,28) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 65.924,34 (Vorjahr: 181.773,58) Verbindlichkeiten gg. verbunden Unternehmen EUR 301.353,93 (Vorjahr: 437.740,17) Sonstige Verbindlichkeiten EUR 30.303,81 (Vorjahr: 35.192,41) Restlaufzeiten 1 bis 5 Jahre: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 94.258,96 (Vorjahr: 98.158,94) Die Verbindlichkeiten gegenüber verbündenden Unternehmen beinhalten die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 301.353,93 EUR mit einer Zinsvereinbarung von 6%. Haftungsverhältnisse Der Geschäftsbereich der Gesellschaft unterliegt den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft zunächst zur Übernahme von Gewährleistungsverpflichtungen für ausgeführte Bauleistungen verpflichtet. Unter Berücksichtigung der einbehaltenen zulässigen Gewährleistungsverpflichtungen von den damit beauftragten ausführenden Unternehmen wird dieser Verpflichtungsaufwand im Rahmen einer möglichen Regressforderung als eher gering eingestuft, zumal ein darüber hinaus bestehender Regressanspruch vom ehemals ausführenden Unternehmen besteht. Unter Würdigung dieser Aspekte stuft die die Geschäftsführung eine mögliche Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein, so dass eine weitere Berücksichtigung im Rahmen von Gewährleistungsrückstellungen nicht vorgenommen wurde. Zum Bilanzstichtag weitere nennenswerte Haftungsverhältnisse mit einer nennenswerten Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nach § 251 HGB liegen nach Angaben der Geschäftsführung nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, aber für die Beurteilung der Lage des Unternehmens Bedeutung haben, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Den Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen steht das Vorratsvermögen für in Ausführung befindliche Bauaufträge gegenüber, deren Ertragsrealisierung erst mit Abnahme des zugrundeliegenden Bauvertrages eintritt. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2017 bestehen Verpflichtungen aus einem Kfz-Leasingvertrag von insgesamt 33.425,23 EUR Brutto (dav. Restlaufzeit unter einem Jahr: 9.077,88 EUR) und einem ungekündigten Mietvertrag mit einer monatlichen Verpflichtung von 3.149,21 € Brutto. Arbeitnehmer Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich 12 Arbeitnehmer beschäftigt. Ergebnisverwendung Der abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag sieht die Abführung von Gewinnen unter Maßgabe von § 301 AktG bzw. die Übernahme von Verlusten vor. Im Geschäftsjahr erfolgte die vollständige Übernahme des Jahresfehlbetrages durch das Mutterunternehmen. Organe Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Michael Müller. Das Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Vivono Wohnungsgenossenschaft eG (vormals firmiert als GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG) mit der ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen wurde. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Miesbach, 24. September 2018 gez. Michael Müller (Geschäftsführer) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.11.2018. |
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