Contrapack Lohnverpackungs GmbHLiquidated

Tränkweg 9, 63654 Büdingen, DEU

Master Data

Registry
Register court Friedberg HRB 3358
Registered
12/18/1989
Industry
Manufacture of plastic packing goodsManufacture of light metal packagingManufacture of wooden containers and coopers' products
Purpose
Ist Herstellung, Kauf, Verkauf, Export und Import von verpackungstechnischen Produkten sowie die Verpackung von Waren aller Art.

History

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Financial Report

Contrapack Lohnverpackungs GmbH

Büdingen/Wetteraukreis

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

AKTIVA

31.12.2015 31.12.2014
A. UMLAUFVERMÖGEN    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 354.011,29 348.474,54
II. Kassenbestand, Bundesbank guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 368,89
B. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 742,20 0,00
SUMME Aktiva 354.753,49 348.843,43

PASSIVA

   
  31.12.2015 31.12.2014
A. EIGENKAPITAL    
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
- Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 -12.782,30
IV. Gewinn- und Verlustvortrag -10.784,81 9.823,04
V. Jahresfehlbetrag -2.739,68 -20.607,85
VI. nicht gedeckter Fehlbetrag 742,20 0,00
VII. buchmäßiges Eigenkapital 0,00 1.997,48
B. RÜCKSTELLUNGEN 6.150,00 4.750,00
C. VERBINDLICHKEITEN 348.603,49 342.095,95
SUMME Passiva 354.753,49 348.843,43

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Grundsätzlich sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Von diesem Saldierungsverbot wurde lediglich - sofern einschlägig - im Falle der in § 246 Abs. 2 S. 2 HGB normierten Verrechnungspflicht abgewichen.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte ggf. in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Entsprechend der Umschreibung der Größenklassen des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine "kleine Kapitalgesellschaft". Von den Erleichterungen des § 326 HGB wurde Gebrauch gemacht.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet; Angaben zur Ausübung des dort genannten Wahlrechts enthält der Anhang im Folgenden.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden - sofern erforderlich - nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Sofern bei geringwertigen Vermögensgegenständen die (an das Steuerrecht angelehnten) Voraussetzungen für die Sofortabschreibung vorliegen, wurde von dieser Gebrauch gemacht.

Soweit in der Vergangenheit ein (steuerlicher) Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet wurde, wird dieser unter Heranziehung des Wesentlichkeitsgrundsatzes - bei jährlicher Auflösung zu einem Fünftel - fortgeführt, da er keine wesentliche Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden - soweit vorhanden - unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips sowie des Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzips bilanziert.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist gemäß § 272 Abs. 1 S. 2 HGB zum Nennbetrag angesetzt.

Die etwaigen sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen, ggf. abgezinsten, Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Von dem Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 S. HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktiviern, wurde - sofern überhaupt einschlägig - kein Gebrauch gemacht.

II. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (EUR 0,00).

Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind - ggf. neben den üblichen Eigentumsvorbehalten - folgende durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:

- EUR 0,00 (EUR 0,00) durch außergesellschaftliche Grundpfandrechte und Bürgschaften

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Die Gesellschaft hat gegen Gesellschafter (Darlehens-)Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 0,00 (EUR 0,00).

Hingegen hat sie (Darlehens-)Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von insgesamt EUR 348.543,49 (EUR 339.840,37).

IV. Organbezüge

Die zum Bilanzstichtag gewährten Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans bzw. des Aufsichtsorgans stellen sich wie folgt dar:

a) Geschäftsführungsorgan:

- Vorschüsse: EUR 0,00 (EUR 0,00)

- Kredite: EUR 0,00 (EUR 0,00)

- Zinssatz: - - -

- Sicherheiten: - - -

- Laufzeit: - - -

- im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge: EUR 0,00 (EUR 0,00)

b) Aufsichtsorgan: nicht vorhanden

Zugunsten dieser Personengruppen wurden folgende Haftungsverhältnisse eingegangen:

a) Geschäftsführungsorgan: keine (keine)

b) Aufsichtsorgan: nicht vorhanden

D. Sonstige Angaben

I. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Angaben zur Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB

Soweit die etwaige Aktivierung bestimmter Bilanzposten zu einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB geführt hat, sind die geforderten Angaben nachstehend dargestellt.

a) Aktivierte selbst geschaffene Immaterialgüter des Anlagevermögens:

- keine

b) Bilanzierte aktive latente Steuern:

- keine

c) Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung, § 246 Abs. 2 S. 2 HGB:

- keine

III. Geschäftsführungsorgane / Aufsichtsorgane

Außer der Geschäftsführung waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden von

Herrn Erwin Spudik

und

Frau Ingeborg Spudik

geführt.

 

Büdingen, den 21.09.2017

gez. Erwin Spudik, Ingeborg Spudik

Die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 erfolgt bereits vor Feststellung des Jahresabschlusses.

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