Suli
GmbH
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Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
432.240,00 |
442.727,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.531,00 |
4.618,00 |
| II.
Sachanlagen |
428.709,00 |
438.109,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.559.701,74 |
2.777.305,81 |
| I.
Vorräte |
194.139,59 |
165.625,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
907.833,75 |
1.265.873,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.457.728,40 |
1.345.806,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.931,69 |
6.116,21 |
| Aktiva |
4.001.873,43 |
3.226.149,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.411.311,68 |
2.591.317,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
3.386.311,68 |
2.566.317,12 |
| B.
Rückstellungen |
322.210,88 |
178.637,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
268.350,87 |
456.194,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
268.350,87 |
456.194,26 |
| Summe
Passiva |
4.001.873,43 |
3.226.149,02 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Gesellschaft
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256
HGB, sowie den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis
288 HGB aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.
Die Gesellschaft ist am 31.12.2023 als kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB zu
klassifizieren. Als solche hat sie von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 264 Abs. 1 HGB, 274 a Nr. 2 bis 5 HGB, 276 HGB
und 288 HGB Gebrauch gemacht.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Aktiva
I. Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung wurde von der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ausgegangen. Die
Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen
Vorschriften linear vorgenommen.
Von der steuerlichen Bewertungsfreiheit für
geringwertige Wirtschaftsgüter, mit Anschaffungskosten
unter € 800,00, gemäß § 6 Abs. 2 EStG
wurde Gebrauch gemacht.
II. Umlaufvermögen
1. Vorräte
Die Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden: Roh-Hilfs- und
Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bzw.
unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem
niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert
angesetzt.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bilanziert. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Einzel- und
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
b) Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
ihrem Nennwert angesetzt.
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Zahlungen
für das folgende Geschäftsjahr.
Passiva
I. Eigenkapital
Die Höhe des gezeichneten Kapitals hat im
laufenden Geschäftsjahr keine Änderung erfahren.
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen waren zu bilden für
Personalkosten, Jahresabschlusskosten, für
Aufbewahrungsverpflichtungen und Berufsgenossenschaft. Die
Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
C. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert. Die Restlaufzeit
beträgt bis zu einem Jahr.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Avdylrrahim Suli, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.02.2025
festgestellt.
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